Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Blitzschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0182
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Blitzschutz
Die Stadt Detmold plant auf einem Grundstück im ehemaligen Britenviertel,gelegen an der Siegfriedstraße zwischen den Einmündungen der Adenauerstraße und der Eckenerstraße den Neubau von zwei nebeneinanderstehenden dreigeschossigen Gebäuden.
Bauteil 1: größte Länge ca. 55m, größte Breite ca. 45m, größte Höhe ca. 12m;
Bauteil 2: größte Länge ca. 20m, größte Breite ca. 17m, größte Höhe 11m
In dem größeren Gebäude soll im EG eine KiTa und in den Obergeschossen 14 Wohnungen entstehen. Das kleinere Gebäude erhält im EG ein Nachbarschaftszentrum und in den Obergeschossen 5 Wohnungen. Auf dem Dach des größeren Gebäude wird eine PV-Anlage installiert. Für diese beiden Gebäude muss die Erdungsanlage und die Blitzschutzanlage erstellt werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Siegfriedstraße 81-87 32756 Detmold
Neubau von zwei nebeneinanderstehenden dreigeschossigen Gebäuden. Bauteil 1: größte Länge ca. 55m, größte Breite ca. 45m, größte Höhe ca. 12m; Bauteil 2: größte Länge ca. 20m, größte Breite ca. 17m, größte Höhe 11m. In dem größeren Gebäude soll im EG eine KiTa und in den Obergeschossen 14 Wohnungen entstehen. Das kleinere Gebäude erhält im EG ein Nachbarschaftszentrum und in den Obergeschossen 5 Wohnungen. Auf dem Dach des größeren Gebäude wird eine PV-Anlage installiert. Für diese beiden Gebäude muss die Erdungsanlage und die Blitzschutzanlage erstellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter*innen sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafen:
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
- bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme
- bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des Endbetrages der Abrechnungssumme
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.
Sicherheitsleistung
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 3% v.H. der Auftragssumme zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3% v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYY2G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.