651-2022-0036, Abbrucharbeiten Sporthalle Theodor-Heuss-Realschule, Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0036
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
651-2022-0036, Abbrucharbeiten Sporthalle Theodor-Heuss-Realschule, Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Abbruch der Bestandssporthalle an der Theodor-Heuss-Realschule an der Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen, die von Flutereignissen im Sommer 2021 stark betroffen war und nicht mehr funktionsfähig ist. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Abbrucharbeiten.
Theodor-Heuss-Realschule Wiembachallee 42 51379 Leverkusen
Folgende Leistungen werden erforderlich:
1. Baustelleneinrichtung:
a. Allgemeine Baustelleneinrichtung, 1 pauschal
b. Baumschutz DIN 18920/RAS LP4, 4 Stück;
c. Kennzeichnung Sanierungsbereiche, 1 pauschal;
d. Rollgerüste / Arbeitsbühnen, 1 pauschal;
2. Vorbereitende Arbeiten:
a. Verschluss Hauskanalanschlüsse und Hauptkanal, 1 pauschal;
b. Demontage von Gegenständen im Außenbereich, 1 pauschal;
c. Entfernen von Gegenständen in den Innenbereichen, 1 pauschal;
3. Schadstoffsanierung:
a. Demontage Pumpen, Schieber, etc. mit asbesthaltigen Flachdichtung an
Rohrflanschen, 1 pauschal;
b. Demontage Rohrleitungen inklusive Mineralwolledämmung, 1 pauschal;
c. Demontage Dach, 1.100,00 m2;
4. Gebäuderückbau:
a. Abbruch Gebäudesubstanz, 1 pauschal (ca. 9.200 cbm umbauter Raum);
5. Entsorgung Bauschadstoffe:
a. Container für KMF, 2 Stück
b. Deponiekosten KMF, 5 t;
c. Container für Asbest, 1 Stück
d. Deponiekosten Asbest (AVV-Nr.: 170605*), 0,001 t.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt VVB 213 - Angebotsschreiben
2. Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers. Falls mit dem Angebot eine GAEB-Datei (zwangsweise im Format .P84 oder .X84) eingereicht wird, sind vom Bieter zusätzlich im Leistungsverzeichnis die gegebenenfalls geforderten Angaben (insbesondere Produktangaben) zu machen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, das mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt)
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
3. Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG (spätestens zwingend mit der ersten Abschlagsrechnung vom Bieter einzureichen).
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 1: Versicherungssummen: mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden
zu 2: Nettojahresumsatz mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Referenzdarstellung von mindestens 3 Referenzen von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt)
3. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt; Angabe der für die Baumaßnahme vorgesehenen Mitarbeiteranzahl differenziert nach eigenen Mitarbeitern und Nachunternehmen
4. Verpflichtungserklärung zur rechtzeitigen Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Bauzeit (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt)
5. Gültiger Nachweis der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 (ehem.
BGR 128) oder TRGS 524;
6. Gültiger Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3;
7. Zulassung nach Gefahrstoffverordnung Anhang I, Nr. 2.4.2 Abs. 4.
8. Benennung einer fachlich qualifizierten entsorgungsverantwortlichen Person.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a. Angabe, welche Nachunternehmen das Unternehmen mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
b. Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) eines Hauptansprechpartners / einer Hauptansprechpartnerin für die gesamte Ausführung vor Ort (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 1: Referenzdarstellung von mindestens 3 Referenzen mit folgenden Angaben:
a) Auftraggeberin / Auftraggeber: Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner
b) Die Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmerin / Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmerin / Nachunternehmer
c) Ort der Leistungserbringung (Adresse)
d) Ausführungszeitraum
e) Stichwortartige Beschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmenden sowie des Auftragswertes der beschriebenen Leistungen, der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde.
zu 4: Die / Der in Frage kommende Ansprechpartnerin / Ansprechpartner und bei Beauftragung Zuständige muss deutschsprachig sein und die Mängelbeseitigung innerhalb von 5 Stunden gewährleisten können. Mit der Angebotsabgabe reicht zunächst die Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus, dass eine entsprechende Person von der Bieterin / vom Bieter im Auftragsfalle gestellt wird. Die namentliche Benennung dieser Person muss nach Aufforderung, spätestens aber 4 Wochen vor Baubeginn durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 VOB/A EU von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis zum 30. Mai 2022 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum um 10:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYYDM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.