Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: DHBWSTG-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dhbw-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnik
Ausstattung zahlreicher Räume mit moderner Medien- und Videokonferenztechnik. (Inkl. Werk- und Montageplanung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung)
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Cooperative State University Stuttgart
Rotebühlstr. 133
70197 Stuttgart
Projektor 95 Stk.
Display 77 Stk.
Praesentationsumschalter 103 Stk.
Mediensteuerung 116 Stk.
Audio DSP 60 Stk.
Funkmikrofon-System 63 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller
Unterlagen verlangt:
> Eigenerklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
> Nachweis der Eintragung im Berufsregister,
> Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Soweit keine Eintragungspflicht besteht oder keine Mitgliedschaft vorliegt ist eine entsprechende Negativerklärung als Eigenerklärung vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Erklärungen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
> Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 1,5 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 1,5 Mio. EUR
- Schlüsselverlust i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungs-bestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
> Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den Kalenderjahren 2019, 2020 und 2021, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für die Bietergemeinschaften zu erbringen. Im Falle der Versicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerbergemeinschaft).
> Weiter zur Eignung unter VI.3
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten, die folgende Bedingungen erfüllen:
> Werk- und Montageplanung, Installation und Inbetriebnahme von Medientechnik für Hörsaal Präsentationstechnik
> Mindestauftragssumme eines Projekts von [Betrag gelöscht] Euro (Netto)
> Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre
> Namentliche Nennung des Projektleiters
> Benennen der Auftraggeber, deren Ansprechpartner mit Telefonnummer
und E-Mail-Adresse (sofern die Weitergabe datenschutzrechtlich von den
Auftraggebern gestattet wurde)
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Bietergemeinschaft kann auch die Referenzen für die Bietergemeinschaft erbringen, wenn in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft Referenzen für diese Bietergemeinschaft benannt werden
können
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.§§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. Verordung EU 2022/522
Weiter zu III 1.2:
Erklärung des Bieters zu Insolvenz, Steuer etc. sowie Eigenerklärung zur
Einhaltung des Mindestlohn- und Tariftreuegesetzes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
wird hingewiesen.