Warrtung von Parkscheinautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0320
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Warrtung von Parkscheinautomaten
Jahreszeitvertrag zur Wartung, Unterhaltung und Reinigung von Parkscheinautomaten (PA) inklusive Versicherung
Stadtgebiet Düsseldorf
Wartung, Unterhaltung und Reinigung von ca. 640 Parkscheinautomaten (PA)
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• kurze Firmendarstellung (z.B. Unternehmensform, Personal, Fuhrpark, Geräteausstattung)
• Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
• Erklärung Ausschlussgründe (ZV 2)
• Bietergemeinschaften müssen mit der Einreichung des Angebots einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen. Die von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht ist im Original vorzulegen (ZV 3).
• Bieter, die Leistungen nicht selber erbringen, haben den Umfang des Einsatzes des Nachunternehmers zu nennen (ZV 4).
• Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit anhand von Bilanzen oder Bilanzauszügen oder vergleichbaren Unterlagen oder einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist. Die Nachweise müssen sich auf die letzten 3 Geschäftsjahre beziehen.
• Nachweis der Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht) über eine Mindestsumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei Sach- und Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei Vermögensschäden verfügt. Der Nachweis ist durch eine dem Angebot beigefügte Beitragszahlungsbestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum zu erbringen.
• Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit durch Angabe eines in den 3 letzten Geschäftsjahren ausgeführten Auftrages, der mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und die Leistung für mindestens 640 Parkscheinautomaten beinhaltet (Referenz).
• Eigenerklärung über eine dem Leistungsumfang entsprechende betriebliche Infrastruktur und die fachspezifische Fähigkeit, die angebotene Leistung zu erbringen. Vorausgesetzt wird eine mehrjährige Erfahrung mit Wartungs-, Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten an Parkscheinautomaten.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.