Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Pretests Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.31 - 0870/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Pretests
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Pretests
Durchführung von Pretests mit unterschiedlichen Testverfahren zur Prüfung von Erhebungsinstrumenten auf ihre Nutzerfreundlichkeit, Handhabung und Verständlichkeit. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 319.327,73 € netto abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Als geeignete Referenzprojekte werden Pretests angesehen, die Ihr Unternehmen/Institut in den letzten fünf Jahren durchgeführt hat und in Summe folgende Merkmale aufweisen:
• Ein Papierfragebogen von mehr als 40 Fragen wurde im kognitiven Pretest überprüft
• Ein elektronischer Selbstausfüller-Fragebogen wurde auf verschiedenen Endgeräten (Smartphone/Tablet/PC/Laptop) überprüft und das anschließende kognitive Interview sowohl face-to-face als auch im Remote-Verfahren durchgeführt
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
• Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Qualitätsstandards
Benennen Sie bitte die wissenschaftlichen Qualitätsstandards (z.B. Qualitätsstandard des ADM, Kodex der ESOMAR, ISO Norm 20252 oder Qualitätsstandards vergleichbarer Art) zu denen sich Ihr Unternehmen verpflichtet hat.
Angaben zu den Projektmitarbeitern
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.
• Angaben zur Qualifikation und den Erfahrungen der für das Projekt vorgesehenen Interviewer/innen und der für die Auswertung und Analyse der Daten zuständigen Mitarbeiter/innen. Erwartet wird, dass alle Interviewer/innen und die an der Auswertung Beteiligten die deutsche Sprache auf muttersprachlichen Niveau beherrschen und mit den aktuellen wissenschaftlichen Standards der qualitativen Methodenforschung vertraut und in deren praktischen Anwendung erfahren sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.