De-Mail Dienste, Versandoptionen und zugehörige Dienstleistungserbringungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.04 - 9971/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
De-Mail Dienste, Versandoptionen und zugehörige Dienstleistungserbringungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung und den Betrieb von De-Mail-Diensten, der zugehörigen Soft- und Hardware, verschiedener De-Mail Versandoptionen nebst zugehörigen Dienstleistungen für die Bundesverwaltung.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert.
Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Weisen Sie bitte nach, dass Ihr Unternehmen als De-Mail-Diensteanbieter akkreditiert ist.
Nutzen Sie hierzu bitte die entsprechende Urkunde des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Senden Sie darüber hinaus bitte auch den zugehörige Akkreditierungsbescheid und den Akkreditierungsreport mit ein.
Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT.
Abschnitt IV: Verfahren
Wegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung von De-Mail ausgeschriebenen Leistungen muss ab dem 01.09.2022 ein Anschlussvertrag wirksam abgeschlossen sein. Bei Einhaltung der regulären Teilnahmefrist von 30 Tagen kann die rechtzeitige Leistungserbringung nicht sichergestellt werden.
Die Teilnahmefrist wird auf die Dauer von 17 Tagen verkürzt, weil zur Eignungsprüfung keine umfangreichen Unterlagen vorgelegt werden müssen. Die Eignungsprüfung beschränkt sich auf das Vorliegen der Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben Erklärungen und Nachweisen zur Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen:
Eigenerklärung zum nicht vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen wegen Sanktionen gegen Russland
Anlagen Unternehmensdaten
Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung Scientology
Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und Verfassungsorgane.
AdK
AvH
Antidiskriminierungsstelle des Bundes im BMFSFJ
AA
BeschA
UBSKM
BdV
BAköV
BBR
BBK
BASE
bafza
BAG
BfJ
BKG
BAMF
BfN
BSH
BSI
BAS
BfS
BVL
bfv
BAFA
BADV
BAuA
BDBOS
BaFin
BGR
bafg
BImA
BLE
BAM
BAnstPT
BASt
BAV
BAW
THW
BArbG
BARCH
BAF
BEV
BFH
BGH
BfArM
BIBB
BiB
BfR
BISp
BK
KA
BKA
BMF
BMJ
BMVg
BMI
BMAS
BMBF
BMVI
BMEL
BMFSFJ
BMG
BMUV
BMWi
BMZ
BND
bnetza
BPatG
BPolDir
BPolAK
BPolD_11
BPolP_bbs
BPolP_b
BPolF_ffm
BPOLD_hn
BPOLD_ko
BPolP-M
BPolD_pi
BPolP_sta
BPolD-s
BPolP
BPrA
BR
BRH
BSA
BSG
BFU
BSU
BVerfG
BVA
BVerwG
BZSt
BZgA
BzKJ
BPB
BfDI
BARCH
GBA
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
DBB
DNb
IRZ
DWD
DAI
DIMDI
DPMA
BKM
DRK
EBA
EBV
FBA
FLI
GWK
GDWS
GZD
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbh
Boell
hsbund
ITZBund
vTI
JKI
KBA
KVB
KWF
LBA
MRI
mws
NADA
PEI
ptb
BPA
RKI
StaBa
stiftung_heuss_haus
SPSG
SPK
SWP
UBA
UVB
Bundestag
ZITiS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.