Sanierung Gymnasium Heepen, Planungsleistungen Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gymnasium Heepen, Planungsleistungen Objektplanung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, das Gymnasium Heepen an seinen zwei Standorten Alter Postweg 37 und Beckerstraße 9-11 umzubauen und zu sanieren. Mit diesem Vergabeverfahren werden die dafür erforderlichen Leistungen der Objektplanung ausgeschrieben. Die Arbeiten erfolgen an beiden Standorten im laufenden Betrieb, ggfs. auch abschnittsweise. Eine enge Abstimmung der Planungen mit Nutzern und Auftraggeberin ist erforderlich.
Gymnasium Heepen Alter Postweg 37 33719 Bielefeld (Heepen) Zweiter Standort:
Beckerstr. 9-11
33719 Bielefeld
Für Sanierung und Umbau der beiden Standorte gibt es eine Machbarkeitsstudie der Schulbauberatung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Es handelt sich dabei nicht um eine fertige Planung. Die Studie ist zu prüfen und einzuarbeiten. Maßgebliches Planungs- und Realisierungsziel ist die weitere Ausarbeitung der in Zusammenarbeit mit dem Schulträger und den Nutzern erstellten Machbarkeitsstudie bis zur Projektreife mit anschließender baulicher Umsetzung unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben sowie der vorhandenen Gebäudesubstanz. Die anrechenbaren Kosten betragen nach derzeitigem Stand:
Alter Postweg
KG [Betrag gelöscht] EUR
KG [Betrag gelöscht] EUR
Beckerstraße
KG [Betrag gelöscht] EUR
KG [Betrag gelöscht] EUR
Zum Standort Alter Postweg:
Der Standort besteht aus:
Gebäude 10 Schulhauptgebäude NGF 6.500 m² 1 BA und 2 BA, BGF 7.300 m²
Gebäude 11 Anbau 1981 NGF 1.100 m² 3 BA, BGF 1.200 m²
Gebäude 40 Toilettenanlage NGF 110 m², BGF 270 m²
Das in 2 Bauabschnitten (1BA L 62,40m / 2BA L 48,00m) errichtete Schulhauptgebäude ist ein dreigeschossiges, längsgerichtetes zweibündiges Gebäude mit einem Längsraster von 4,80 m.
Die Gebäude sind teilunterkellert. Das 1970 errichtete Gebäude wurde in Stahlbetonskelettbauweise aus Element- und Ortbeton errichtet. Die Innenwände bestehen aus Mauerwerk. Die vorgefertigten Sandwich-Fassadenelemente haben außen eine Sichtbetonverkleidung. Auf der obersten Stahlbeton Deckenplatte ist ein belüfteter Kaltdachaufbau mit einer Aufbauhöhe von ca. 50 cm ausgeführt. Im Jahr 1981 wurde ein 3 BA mit einer Länge von 25,00 in gleicher Bauweise realisiert In den Jahren 2005-2008 wurden Sanierungen an Decken, Wänden, Böden sowie an den technischen Installationen durchgeführt.
Zum Standort Beckerstraße:
Der Standort besteht aus:
Gebäude 10, 11 Schulhauptgebäude NGF 3.100 m², BGF 3.700 m²
Gebäude 20 Schulnebengebäude 1980 NGF 2.000 m², BGF 2.300 m²
Gebäude 50 Toilettenanlage NGF 60 m², BGF 80 m²
Das Gebäude 10 ist Baujahr 1965, das Gebäude 11 Baujahr 1981. Die in Mischbauweise errichtet Gebäude bestehen aus Mauerwerksscheiben, Stahlbetondecken- stützen, -unterzügen und -treppen. Die Fensterbrüstungen sind mit Waschbetonvorsatzschale mit einbetonierten Ankerplatten an den Stützen befestigt.
Die Außenwände bestehen aus eine tragenden Innenschale mit einer 15 cm dicken Styropordämmung und einer äußeren 10 cm starken Verblendschale. Die Fensteranlagen sind aus Aluminium mit einer Isolierverglasung gefertigt. Der als belüftetes Kalt Dach konstruierte Dachaufbau mit Wellstegbindern hat einen Konstruktionsaufbau je nach Spannweite von bis zu ca. 85 cm.
Im Jahr 2004 wurden am Schulhauptgebäude die Aluminiumfenster sowie die technischen Installationen teilweise erneuert.
Im Zuge der Mensaumbauten 2008 wurde an diesem Gebäudeteil eine energetische Fassaden- und Dachsanierung durchgeführt, die erhalten bleiben soll.
Für die derzeitige Nutzung durch das GY Heepen im Gebäudeteil 10 wurde im Jahr 2019 die Aula und Cafeteria brandschutztechnisch ertüchtig, sodass eine erweiterte schulische Nutzung ermöglicht werden konnte.
Im Jahr 1980 wurde das Gebäude 20 als Schulnebengebäude realisiert. Seine Sanierung ist als 1. Priorität anzustoßen. Das freistehende, teilunterkellerte Gebäude ist über einen Laubengang mit dem Hauptgebäude verbunden und besitzt eine eigenständige Wärmeversorgung. Die Fensterbrüstungen bestehen aus KSV-Steinen mit einer 8 cm starken Wärmedämmung und vorgehängten Waschbetonfertigteilen. Die Giebelwände aus KSV-Steinen sind mit gleichen Dämmstärken und einer Verblendschale verkleidet. Das Flachdach mit einer Stahlbetondecke hat eine 8 cm starke Wärmedämmung mit einer Kiesschüttung. Das Gebäude ist mit Aluminiumfenstern ausgestattet.
Das Gebäude 10 befindet sich derzeit zum Teil im Schulbetrieb.
Für weitere Informationen wird verwiesen auf die Bieterinformation und die sonstigen Unterlagen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Sollten mehr als drei bis fünf geeignete Bewerbungen eingehen, so erfolgt die Auswahl über ein "mehr" an Eignung, nachgewiesen durch mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Referenzen, die über die zu Ziffer III.1.3) geforderte Mindestanzahl hinausgehen und die dort genannten Mindestanforderungen erfüllen. Die drei bis fünf bestplatzierten Bewerber werden sodann zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen:
Stufe A LPH 1 Grundlagenermittlung
Stufe B LPH 2 Vorplanung
Stufe C LPH 3 Entwurfsplanung
Stufe D LPH 4 Genehmigungsplanung
Stufe E LPH 5 Ausführungsplanung
Stufe F LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
Stufe G LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
Stufe H LPH 8 Objektüberwachung
Stufe I LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufen A, B und C. Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 142, 123 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem entsprechenden Register (Handelsregister, Partnerschaftsregister) oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
4. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,5 Mio EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden ebenfalls mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz besteht oder im Auftragsfall unbedingt zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind elektronisch als Kopie/scan einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich, unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie der Berufserfahrung in Jahren genannt werden sowie ergänzend zum Nachweis Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise oder sonstige vergleichbare Belege (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers.
4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Projektleiters/der Projektleiterin über mindestens eine Vertretung verfügen, die ebenfalls berechtigt ist, als Architekt/in tätig zu werden, siehe Ziffer III.2.1.
Auch hinsichtlich der Person des/der Bauüberwachenden muss das Büro über eine Vertretung verfügen. Es ist wünschenswert, dass beide Personen als Architekt/in tätig werden dürfen, siehe Ziffer III.2.1., jedoch ist für die Bauüberwachung eine Qualifikation im Bauingenieurwesen Fachrichtung Hochbau ausreichend.
Planung und Bauüberwachung können von derselben Person wahrgenommen werden.
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens eine Referenz über die Planung und Ausführung einer Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme mit einem Volumen von mindestens 4 Mio EUR (KG 300 + KG 400), die ein Schulgebäude betrifft, bei der die Baumaßnahme im laufenden Betrieb erbracht wurde,
und mindestens eine Referenz über eine Maßnahme, die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde, ebenfalls mit einem Volumen von mindestens 4 Mio EUR (KG 300 und KG 400). Bei den Referenzen muss es sich um zwei unterschiedliche Referenzobjekte handeln.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 erbracht worden sein, die Vergabe der Maßnahme muss nach den Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge (z.B. VOB/A) erfolgt sein und die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 01.01.2014 erfolgt sein. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Teilnahmeantrag) genutzt werden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach internationalen Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die Anerkennung der Berufsabschlüsse, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Der Bewerber muss bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Für alle Bewerberinnen und Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die Bestimmungen des TVgG NRW. Durch das am 30. März 2018 in Kraft getretene reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeantragsformular genutzt werden.
2. Der Nachweis der Eignung kann durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) geführt werden oder durch Vorlage der genannten Unterlagen und Erklärungen (siehe auch Teilnahmemantrag).
3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 erfolgt über die Vergabeplattform.
4. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind, mit folgendem Inhalt vorzulegen: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt. Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt. Die Korrespondenz mit dem Bewerber erfolgt ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Partners der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ92RP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben zu VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."