Cateringleistungen für die Oscar-Paret-Schule in Freiberg am Neckar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 71691
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freiberg-an.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cateringleistungen für die Oscar-Paret-Schule in Freiberg am Neckar
Cateringleistungen für die Oscar-Paret-Schule, näheres siehe unter II.2.4.
Oscar-Paret-Schule (Neubau),
Württemberger Strasse 3,
71691 Freiberg am Neckar,
Die Stadt Freiberg am Neckar errichtet den Schulstandort der Oscar-Paret-Schule (OPS) im Herzen der Stadt (Württemberger Straße 3) neu.
Fertigstellung und Inbetriebnahme sind zum kommenden Schuljahr 2022/2023 geplant. Insgesamt sollen rund 1.500 SchülerInnen die Oscar-Paret-Schule besuchen. In der Mensa können 400 SchülerInnen in zwei Schichten essen.
Ziel dieser Ausschreibung ist die partnerschaftliche und Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Zentral geht es darum, den Schülerinnen und Schülern an der OPS eine gastronomische Dienstleistung anzubieten, die ihrem Namen gerecht wird und geeignet ist, einen Leucht-turm in der Region darzustellen. Deshalb: Das Essen muss schmecken.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftragsgebers um jeweils 1 Jahr (siehe Cateringvertrag, der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird).
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftragsgebers um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarun-gen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindest-lohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen • Nur von Bietern und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abzu-geben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Ra-tes vom 8. April 2022 (Sanktions-VO).
• Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr haben oder erklären, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
Mit dem Angebot müssen Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben werden.
Es müssen mindestens 2 Referenzen über eine Gemeinschaftsverpflegung für Kinder und/oder Schüler mit durchschnittlich mindestens 100 Essen pro Tag im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote benannt werden (Mindestvoraussetzung).
Bei Bietergemeinschaften muss die Bietergemeinschaft insgesamt über entsprechende Referenzen verfügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) muss die Ver-pflichtungserklärung Mindestentgelt und die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg mit dem Angebot abgegeben werden. Für Nachunternehmen ohne Eignungsleihe muss die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des Auftraggebers vorgelegt werden. Die Verpflichtungser-klärung Mindestentgelt und die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung ge-stellt.
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Ei-generklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 an-gegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu sen-den. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Angebote zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern. Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage ver-gangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).