EU-weite Ausschreibung der Erfassung, Übernahme und Verwertung von Wertstoff-Fraktionen im Schwarzwald-Baar-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Erfassung, Übernahme und Verwertung von Wertstoff-Fraktionen im Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Gesamtleistung wird in fünf Losen vergeben, die im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen bestehen:
– Los 1: Erfassung, Transport und Verwertung von Altmetall und Aluminium;
– Los 2: Erfassung, Transport und Verwertung von Altholz A IV;
– Los 3: Erfassung, Transport und Verwertung von Altholz A I bis A III;
– Los 4: Erfassung, Transport und Umschlag von Altpapier;
– Los 5: Übernahme und Verwertung von Altpapier:
Erfassung, Transport und Verwertung von Altmetall und Aluminium
– Übernahme von Altmetall und Aluminium an den vom Auftraggeber benannten Übernahmestellen (inkl. Übernahme von Altmetall aus Vereinssammlungen) und Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Gestellung der zur Erfassung auf den Übernahmestellen benötigten Container;
– Verwertung der übernommenen Abfälle und Beseitigung der nicht verwertbaren Stoffe.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (bis maximal zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 bzw. bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Erfassung, Transport und Verwertung von Altholz A IV
– Übernahme von Altholz A IV an den vom Auftraggeber benannten Übernahmestellen und Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Gestellung der zur Erfassung auf den Übernahmestellen benötigten Container;
– Verwertung der übernommenen Abfälle und Beseitigung der nicht verwertbaren Stoffe.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (bis maximal zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 bzw. bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Erfassung, Transport und Verwertung von Altholz A I bis A III
– Übernahme von Altholz A I bis A III an den vom Auftraggeber benannten Übernahmestellen und Transport zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Annahme und Umschlag (inkl. Verwiegung) von Altholz A I bis A III von der Sperrmüll-Annahmestelle Hüfingen und aus der kommunalen Sperrmüllabfuhr (Straßensammlung) an einer vom Auftragnehmer benannten Umschlagstelle im Kreisgebiet bzw. im Umkreis von max. 15 km Luftlinie um das Kreisgebiet;
– Gestellung der zur Erfassung an den Übernahmestellen benötigten Container;
– Verwertung der übernommenen Abfälle und Beseitigung der nicht verwertbaren Stoffe.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (bis maximal zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 bzw. bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Erfassung, Transport und Umschlag von Altpapier
– Übernahme von Altpapier an den vom Auftraggeber benannten Übernahmestellen und Transport zu der vom Auftragnehmer benannten Umschlagstelle im Kreisgebiet bzw. im Umkreis von max. 15 km Luftlinie um das Kreisgebiet;
– Gestellung der zur Erfassung an den Übernahmestellen benötigten Container;
– Umschlag (inkl. Verwiegung) des übernommenen Altpapiers an der vom Auftragnehmer benannten Umschlagstelle;
– Übergabe des Altpapiers an den Auftragnehmer des Loses 5 und ggf. Teilmengen an die Systembetreiber gemäß VerpackG.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (bis maximal zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 bzw. bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altpapier
– Übernahme von Altpapier an der vom Auftraggeber benannten Übernahmestelle im Kreisgebiet bzw. im Umkreis von max. 15 km Luftlinie um das Kreisgebiet und Transport (ggf. nach Sortierung) zur vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage;
– Gestellung der für die Übernahme und den Transport benötigten Container oder alternativ: Nutzung von Walking-Floor-Fahrzeugen zur Übernahme und zum Transport der Abfälle;
– Verwertung der übernommenen Abfälle und Beseitigung der nicht verwertbaren Stoffe.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (bis maximal zum 31.12.2027), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 bzw. bis zum 31.12.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 5:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 5:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von Siedlungsabfall (z. B. Altmetall, Altholz, Altpapier, Elektro-/Elektronikgeräte).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von Altholz (nach Altholzverordnung).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Verwertungsanlage für Altholz A IV.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von Altholz, Altpapier oder Elektro-/Elektronikgeräten.
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Umschlagstelle für Altholz A I – A III.
– Nutzungsnachweis für die angebotene Verwertungsanlage für Altholz A I – A III.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und den Umschlag von Siedlungsabfall (z. B. Altpapier, Elektro-/Elektronikgeräte, Altholz, Altmetall).
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Umschlagstelle für Altpapier.
Los 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder die Vermarktung von Altpapier.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von insgesamt mindestens 500 Mg pro Jahr Siedlungsabfall (z. B. Altmetall, Altholz, Altpapier, Elektro-/Elektronikgeräte). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von insgesamt mindestens 500 Mg pro Jahr Altholz (nach Altholzverordnung). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Verwertungsanlage für Altholz A IV. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von insgesamt mindestens 3.000 Mg pro Jahr Altholz, Altpapier oder Elektro-/Elektronikgeräten. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Umschlagstelle für Altholz A I – A III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Nutzungsnachweis für die angebotene Verwertungsanlage für Altholz A I – A III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und den Umschlag von insgesamt mindestens 1.000 Mg pro Jahr Siedlungsabfall (z. B. Altpapier, Elektro-/Elektronikgeräte, Altholz, Altmetall). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Umschlagstelle für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder die Vermarktung von insgesamt mindestens 1.000 Mg pro Jahr Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.