Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Stadt Rees
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rees
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 46459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-rees.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Schülerspezialverkehrs für die Stadt Rees
Die Stadt Rees sucht einen Dienstleister für die Durchführung des Schülerspezialverkehrs.
Rees
Die Stadt Rees vergibt die Durchführung des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2022/2023 (Startzeitpunkt ist der 01.08.2022).
Auf dem Reeser Stadtgebiet gibt es drei Grundschulen mit vier Standorten sowie ein Schulzentrum, in dem das Gymnasium, die Hauptschule und die Realschule untergebracht sind. Insgesamt besuchen ca. 2.450 Kinder diese Einrichtungen, wovon ca. 800 im freigestellten Schülerspezialverkehr befördert werden. Benötigt werden für die Durchführung des Schülerspezialverkehrs 9 Busse (davon 5 Busse mit einem Fassungsvermögen (Mindestkapazität) von ca. 100 Schülern und 4 Busse mit einem Fassungsvermögen (Mindestkapazität) von ca. 140 Schülern) mit einer fahrtäglichen Laufleistung von durchschnittlich ca. 160 km (pro Bus). Der Unterrichtsbeginn im Stadtgebiet ist zeitversetzt. Zunächst beginnt der Unterricht im Schulzentrum und im Anschluss der Unterricht an den Grundschulen-. Die Leistung ist demgemäß in zwei Umläufen zu erbringen. Es kann ca. von folgenden Einsatzzeiten ausgegangen werden:
2 Busse (Fassungsvermögen ca. 100 Schüler): Fahrtäglich von 06.45 - 14.30 Uhr 4 Busse (Fassungsvermögen ca. 140 Schüler): Fahrtäglich von 06.45 - 14.30 Uhr 3 Busse (Fassungsvermögen ca. 100 Schüler): Fahrtäglich von 06.30 - 16.30 Uhr Neben den Fahrten zu Unterrichtsbeginn und -ende finden permanent Zwischenfahrten statt (z.B. aufgrund von Schwimmunterricht, einer Kooperation mit dem Jan-Joest-Gymnasium in Kalkar oder zur Turnhalle Rees-Bienen). Es werden neben den Schülern aus Rees auch Schüler der Gemeinden Kalkar, Isselburg und Hamminkeln zu den Reeser Schulen befördert.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien bis zum 31.03. des jeweils letzten Vertragsjahres ordentlich kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt mithin 72 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1 2. Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt 2 3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Formblatt 3 4. Eigenerklärung MiLoG, Formblatt 4 5. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist.
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt 5. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 4) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
1) Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) 2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 6
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 5) beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
1) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzleistungen, Formblatt 7 2) Eigenerklärung zur Berufserfahrung der für den Einsatz vorgesehenen Busfahrer, Formblatt 8 3) Eigenerklärung zum Alter der für den Einsatz vorgesehenen Busse, Formblatt 9 4) Nachweise über die berufliche Befähigung der für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Busfahrer 5) Bei Fahrern, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen: Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache 6) Eigenerklärung zur Freistellungsverordnung, Formblatt 10
Zu 1) Erforderlich ist mindestens eine Referenz, im Rahmen derer der Bieter Leistungen des Schülerspezialverkehrs über einen Zeitraum von mindestens zwei Schuljahren am Stück erbracht hat. Berücksichtigt werden Referenzen, die aus den letzten 8 Jahren stammen, d.h. bei denen in den letzten 8 Jahren (gerechnet am dem Ende der Angebotsfrist) mindestens zwei Jahre am Stück Schülerspezialverkehr gefahren wurde.
Zu 2) Die für die Auftragsausführung vorgesehenen Busfahrer müssen über eine Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr im Schülerspezialverkehr verfügen. Zu diesem Zweck ist neben der Eigenerklärung auf Formblatt 8 dem Angebot eine Liste der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Busfahrer unter Angabe von Vorname, Nachname und Staatsangehörigkeit beizufügen.
Zu 3) Die eingesetzten Busse dürfen bei Vertragsbeginn im Durchschnitt nicht älter als 12 Jahre sein. Ausschlaggebend ist das Datum der Erstanmeldung laut Fahrzeugschein.
Zu 4) Erforderlich ist, dass jeder der vorgesehenen Busfahrer über einen gültigen Führerschein der Klasse D sowie einen Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Berufskraftfahrer Qualifikations-Gesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung bzw. vergleichbare Dokumente seines Herkunftslandes verfügt (vgl. die Richtlinien 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und sowie 2006/126/EG über den Führerschein, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/645).
Zu 5) Erforderlich ist ein Nachweis über mindestens die Niveaustufe C1 gem. Niveaubeschreibung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Zu 6) Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen entweder a. die Voraussetzungen nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b oder c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51) erfüllt oder b. ausschließlich innerstaatliche Beförderungen im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 durchführt oder c. die Fahrzeuge durch den Unternehmer auch bei Beförderungen eingesetzt werden, für die er eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besitzt, vgl. § 1 Satz 2 Freistellungs-Verordnung.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.subreport.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html