Außenwerbung Mönchengladbach

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41050
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moenchenglagbach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E92647692
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Außenwerbung Mönchengladbach

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen städtischen Flächen der Stadt Mönchengladbach (nachfolgend „Mönchengladbach“ oder „Stadt“) in Verbindung mit dem Betrieb von Wartehallen (nachfolgend „WH").

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Mönchengladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Folgende Werbeträgerarten/Formate sind von der Konzession umfasst:

- 4 Digitale Groß-Screens in der Bauform 6 bis 10,5 m² (in der Umsetzung nur gleiche Bauform, jeder realisierte digitaler Groß-Screen reduziert die Anzahl der City-Light-Boards/Mega-Lights (s. u.) im Verhältnis 1:1).

- bis zu 5 Digitale Klein-Screens, davon

bis zu 5 84‘‘, freistehend, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und bis zu 5 84‘‘, in WH, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (WH) im Verhältnis 1:1).

- bis zu 16 City-Light-Boards/Mega-Lights

- bis zu 319 City-Light-Poster-Vitrinen (in Summe), davon bis zu 27 freistehend und 70 Stadtinformationsanlagen (zwingend) sowie bis zu 222 in WH (nach Wahl Bestand oder Austausch)

- bis zu 87 Geklebte Großflächen, zwingend 1 in WH

- bis zu 197 Litfaßsäulen (Allgemein-/Ganzstellen, auch beleuchtet)

- bis zu 6 Gewerbehinweissammelanlagen

Es sind zwingend ca. 257 bestehende WH im Eigentum der Stadt oder des Konzessionärs zu betreiben (Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung, Verkehrssicherung). Hinzu treten 70 zwingend zu betreibende Stadtinformationsanlagen sowie 1 Geklebte Großfläche in WH. Die Stadt erwägt, ggf. bestehende WH/Werbeträger überzuleiten. Einzelheiten hierzu werden im Verhandlungsverfahren mitgeteilt. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt noch ändern. Auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2032
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.

2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,

— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.

Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

TL1. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund bzw. Verkehrsmittelwerbung.

Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu TL1. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Zudem gilt folgende weitere Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den Aufbau und Betrieb vergleichbarer digitaler Werbeträger sowie den Betrieb von WH umfassen (nicht zwingend in der selben Referenz).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 06/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 30. Mai 2022 an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4. Die Stadt behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.

6. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.

7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.

Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, der Vertragswerke und der Werbekonzepte der Stadt werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere auch die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.

8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.

10. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.

11. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/bek_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/05/2022

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