Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium - Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 159/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium - Betonwerksteinarbeiten
656 m² Betonwerksteinbelag
44 Stk. Winkelstufen aus Betonwerkstein
Lieferung und Einbau Bodenbelag aus Betonwerkstein
Johannes-Kepler-Gymnasium Wilhelmstraße 210 49477 Ibbenbüren
656 m² Betonwerksteinbelag
44 Stk. Winkelstufen aus Betonwerkstein
Lieferung und Einbau Bodenbelag aus Betonwerkstein
Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum Februar 2023 zugehen;
Ende innerhalb von 200 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn (Inkl. Bemusterung, Bestellung, Lieferung. Ausführungsdauer Verlegung 40 Werktage).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorliegt
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
- 522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen
(BVB TVgG NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ibbenbüren
Zentrale Vergabestelle
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation wird während des Ausschreibungsverfahrens ausschließlich über die Stabsstelle Vergabe geführt. Nutzen Sie daher bei Rückfragen o.ä. bitte vorrangig den Kommunikationsbereich in diesem Vergabeportal.
NUR DIGITALE ANGEBOTE SIND ZULÄSSIG!!!
Ab dem 18. Oktober 2018 muss das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für eu-weiten Aufträge rein elektronisch verlaufen (§ 11 EU VOB/A i.V.m. § 23 EU VOB/A). Dieses bedeutet auch, dass seit diesem Zeitpunkt NUR noch DIGITALE Angebote akzeptiert werden dürfen. Angebote, die über den Postweg, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich dieser Vergabeplattform eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot ausschließlich über das Bietertool dieser Vergabeplattform ab.
Eine Anleitung zur Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie unter den Vergabeunterlagen im Bereich "Sonstiges".
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD92YN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.