Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 31BFN2202
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten
Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - elektrotechn. Sanierung CDS - Elektroarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Claude-Dornier-Schule am Berufschulzentrum Friedrichshafen wird elektrotechnisch saniert.Hierbei werden im Wesentlichen folgende Leistungen durchgeführt:- Sanierung der Niederspannungsunterverteilungen für SV und AV mit Rückbau und Erneuerung der best. Schaltschränke- Ab- und teilweise neuaufklemmen von Bestandsinstallationen- Neustrukturierung der Niederspannungsversorgung der Klassenzimmer inkl. dem Einbau von sogenannten Mediensäulen, inkl. Neuinstallationen der Verkabelung- Einbau von KNX-Komponenten zur Steuerung von diversen Komponenten der Gebäudeautomation- Rückbau von alten Versorgungsleitungen- Austausch der bestehenden Leuchtstoffröhrenbeleuchtung zu LED-Leuchten- Inbetriebnahme- Dokumentation
VwV KommSan Schule/VwV KInvFG Kapitel 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Laupheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.