Rahmenvertrag über die Lieferung von 80g Papier als Rollenware Referenznummer der Bekanntmachung: 1126
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.komm.one
Adresse des Beschafferprofils: www.civillent.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von 80g Papier als Rollenware
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den Kauf, die Vorhaltung und die Lieferung von 140.000.000 Blatt (Einzelnutzen) 80g Papier als Rollenware "Pinless" in mehreren Abrufen für den Auftraggeber.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens jedoch zum 01.11.2022 und endet zum 31.10.2024 (Laufzeit 2 Jahre).
civillent GmbH Schulze-Delitzsch-Weg 28 89079 Ulm Bei den hier angegebenen NUTS-Codes handelt es sich um die Druckstandorte der civillent GmbH., civillent GmbH Pfannkuchstr. 4 76185 Karlsruhe
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über den Kauf, die Vorhaltung und die Lieferung von 140.000.000 Blatt (Einzelnutzen) 80g Papier als Rollenware "Pinless" in mehreren Abrufen für den Auftraggeber für die Dauer von 2 Jahren. Die Ware ist an die zwei unterschiedlichen Druckstandorte des Auftraggebers in Karlsruhe und in Ulm auszuliefern.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens jedoch zum 01.11.2022 und endet zum 31.10.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Bitte beachten Sie:
Bieter und Bietergemeinschaft können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Angaben in Teil B und C des Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden ("Globalvermerk").
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V verlangten Informationen vorlegt.
Auch Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils separate Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen.
4. Über die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 (1) GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(5) Scientology-Schutzerklärung
(6) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
(7) Erklärung zum LTMG
(8) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH): Ein aktueller Auszug über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) ist dem Angebot beizufügen.
(1) Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
(2) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblicher Deckungssumme besteht oder im Auftragsfall gestellt wird.
Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen. Diese ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2) Drei (3) Referenzaufträge der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art und Menge mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind. Idealerweise sollte wenigstens eine Referenz aus einem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angeführt werden. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die folgende Anforderungen erfüllen: - Lieferung von Rollenpapier in vergleichbarem Umfang.
Die genannten Referenzen müssen pro Bieter bzw. Bietergemeinschaft nur einmal vorgelegt werden.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Referenzgebers einschließlich Ansprechpartner (Abteilung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Auftraggeber-Branche
- kurze Beschreibung der Leistung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in Blatt (Einzelnutzen) für den gesamten Leistungszeitraum
3) Unternehmensdarstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung entsprechend dem LTMG einzureichen.
Ferner ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, vorzulegen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind die ausgeschriebenen Leistung sowie die Verfahrensvorgaben dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYYQA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.komm.one