Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von IT-Hardware (Laptops, Monitore, Tastaturen, Webcams, Mäuse, Drucker, Headsets etc.) Referenznummer der Bekanntmachung: 061/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von IT-Hardware (Laptops, Monitore, Tastaturen, Webcams, Mäuse, Drucker, Headsets etc.)
Der DAAD schreibt die Beschaffung und Lieferung von IT-Hardware wie Laptops, Monitore, Tastaturen, Webcams, Mäuse, Drucker sowie Headsets inkl. evtl. notwendiger Reparatur für Laptops, inkl. Abbau und Entsorgung von Altgeräten (Laptops, Monitore und Drucker) sowie inkl. Beratung im Hinblick auf IT-Hardware aus.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 2.
Bonn
Der DAAD schreibt die Beschaffung und Lieferung von IT-Hardware wie Laptops, Monitore, Tastaturen, Webcams, Mäuse, Drucker sowie Headsets inkl. evtl. notwendiger Reparatur für Laptops, inkl. Abbau und Entsorgung von Altgeräten (Laptops, Monitore und Drucker) sowie inkl. Beratung im Hinblick auf IT-Hardware aus.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 2.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 11.07.2022.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 10.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 10.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
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Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
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Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung:
Der Bieter muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt und im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens:
€ 1.600.000.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum im Tätigkeitsbereich beträgt mindestens: € 800.000.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen in den Bereichen der Lieferung und Reparatur von IT-Hardware-Produkten.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
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Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens auf gesonderter Anlage, maximal 2 Seiten DIN A4 in Schriftgröße 12 Times New Roman; 1,5 Pt. Zeilenabstand oder Nachweis einer DIN ISO Zertifizierung oder vergleichbar
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
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Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
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Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Verkauf und Lieferung von IT-Hardware in großen Mengen (ab 100 St.) für ein Unternehmen, bzw. für einen öffentlichen Auftraggeber mit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über mind. 2 Jahre, einschl. Reklamations- und Schadenersatzdienstleistungen sowie Beratung in Bezug auf IT-Hardware
2. Instandhaltung von IT-Hardware (Reparatur) und Lieferung von Ersatzteilen
3. Abbau und Entsorgung von IT-Hardware
Die Bereiche 1. bis 3. müssen durch Referenzen jeweils zumindest 2 mal belegt werden (Mindestanforderung). Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.