Betriebsanalytik auf Kläranlagen mittels Küvettentests Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. ZE-19-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/1431
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsanalytik auf Kläranlagen mittels Küvettentests
Lieferung von Küvettentests zur Abwasseranalytik zu ca. 52 Standorten des Ruhrverbands inklusive Gestellung,
Wartung und Reparatur der zur Analyse benötigten Spektralphotometer und Thermoblöcke.
Ruhrgebiet und Sauerland
Lieferung von Küvettentests zur Abwasseranalytik zu ca. 52 Standorten des Ruhrverbands inklusive Gestellung,
Wartung und Reparatur der zur Analyse benötigten Spektralphotometer und Thermoblöcke.
Optionale Verlängerung in beiderseitigem Einvernehmen einmal um zwei Jahre möglich.
Der Vertragszeitraum von sechs Jahren entspricht dem Abschreibungszeitraum der zu stellenden Geräte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben.
2. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB. Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen.
3. Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
5. Angabe von mindestens drei Referenzkunden mit Angabe einer innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten vergleichbaren Leistung. Als vergleichbare Leistung werden Lieferungen von Küvettentests zur Abwasseranalytik an Kommunen und/oder Abwasserverbänden gewertet.
6. Produktdatenblatt/Technische Beschreibung Spektralphotometer (zwingend).
7. Produktdatenblatt/Technische Beschreibung Thermoblock (zwingend).
Der Ruhrverband ist verpflichtet, bei Aufträgen über [Betrag gelöscht] EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen Gewerbezentralregisterauszug einzuholen. Die hierzu erforderlichen Angaben sind an entsprechender Stelle in den Vergabeunterlagen einzutragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen
Gem. § 55 VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Alle Vergabeunterlagen sind elektronisch bei subreport (https://www.subreport.de/E52428814) herunterzuladen. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform unter der ELViS-ID E52428814 nur als Download zur Verfügung. Der Download der Vergabeunterlagen kann ohne vorherige Registrierung bei subreport ELViS erfolgen. Der Ruhrverband empfiehlt aber allen Bietern dringend, sich kostenfrei zu registrieren und erst anschließend die Vergabeunterlagen herunterzuladen, um an einer möglichen Bieterkommunikation teilnehmen zu können. Antworten und weitergehende Informationen des Auftraggebers auf Bieterfragen sind bei der Erstellung der Angebote zu beachten. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.
Auskünfte im Verlauf des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS erteilt. Angebote können nur elektronisch in Textform (verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS der Fa. subreport abgegeben werden. Hierzu ist der Download der Vergabeunterlagen nach Registrierung zwingende Voraussetzung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.