Radiologieinformationssystem (RIS) - Mühlenkreiskliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/SK - AV800828
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Radiologieinformationssystem (RIS) - Mühlenkreiskliniken
Beschaffung eines Radiologieinformationssystems (RIS) für die Mühlenkreiskliniken (AöR) inkl. Wartung [60 Monate]
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote als Entscheidungsgrundlage für die Beschaffung und Umstellung des Radiologieinformationssystems zu erhalten.
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) haben sich zum Ziel gesetzt, mit neuen, modernen und zukunftsorientierten Informationssystemen in Betrieb zu gehen. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden IT-Systemen bilden, die folgende übergeordnete Aufgaben abdeckt:
• Medizinisch/Diagnostische/pflegerische Dokumentation,
• Datenverfügbarkeit für eine elektronische Patientenakte,
• Kommunikation über alle medizinischen und administrativen Bereiche mit Patientenbezug (Krankenhausinformations- und weitere Systeme sowie ggf. Telematikinfrastruktur),
• Terminkoordination/-planung für die Patienten,
• Patientenbezogene Leistungserfassung,
• Integration von bestehenden und zukünftigen Modalitäten und IT-Subsystemen,
• Unterstützung des beleglosen Krankenhauses.
Da bisher sowohl ein Radiologieinformationssystem im Haus vorhanden ist, als auch ein PACS (das PACS bleibt bestehen und ist bidirektional anzubinden) genutzt werden, wäre im Falle der wirtschaftlichen Darstellbarkeit eine mind. 1:1-Ablösung der bisherigen Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes unumgänglich. Darüber hinaus ist ein Funktionsausbau der Gesamtlösung vorgesehen. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden.
Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstellen existieren bzw. geschaffen werden. Diese Schnittstellen müssen im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und sind grundsätzlich offen zu legen.
Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, den Auftraggeber bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass die neuen Systeme den heutigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügen. Hier sind beispielhaft zu nennen:
• Ein modernes Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen,
• weitestgehende Hardwareunabhängigkeit,
• Client-Server-Lösung,
• die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses,
• keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehende Systeme (inklusive Integration von Subsystemen),
• Nutzung von Standardschnittstellen (HL7, FHIR, DICOM, etc.),
• Investitionssicherheit der Lösung,
• die Ausbaufähigkeit des Systems,
• ein 24-Stunden-Betrieb des Systems und
• eine anwenderfreundliche Programmbedienung.
Es darf zu den im Markt etablierten Kommunikationsservern (z. B. Cloverleaf / mirth) keine Kompatibilitätsprobleme geben, auch wenn die RIS-Integration bzgl. der Schnittstellen vom RIS-Anbieter selbst anzubieten ist in Substitution der bisher dafür genutzten Funktionalitäten des Openlink-Kommunikationsservers.
Das System soll den MS Windows Standards entsprechen, was als Mindestanforderung bedeutet, dass die aus dem RIS gewonnenen Daten ohne weiteres in MS Office Programme importiert und mit diesen Programmen weiterbearbeitet werden können.
Die detaillierten Anforderungen sin dem Leistungsverzeichnis in den folgenden Punkten zu entnehmen. Dabei besteht die Ausschreibung aus den folgenden Bereichen:
Bereich 1: Radiologieinformationssystem (RIS)
Es sind nur Angebote zugelassen, deren wesentliche Teile (Software) vom Bieter selbst erbracht werden. Es können für alle Bereiche auch Subunternehmer eingeplant werden, dies ist jedoch kenntlich zu machen. Vom Bieter wird zudem die umfassende Verantwortlichkeit für Hard- und Software im Sinne eines Generalunternehmers gefordert. Die Hardware ist auf der Basis marktgängiger (von der Software unabhängiger) Produkte mit offenen Schnittstellen anzubieten.
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach Auswertung der Teilnahmekriterien. Hierbei dient die Summe der Punkte aus den Eignungskriterien 2 bis 7 (Formular "Erklärungen Bietereignung_RIS_MKK_220429") der ggf. notwendigen Eingrenzung auf max. vier Anbieter bei Erfüllung der Eignungskriterien durch mehr als vier Anbieter. Bei punktgleichen Ergebnissen entscheidet der höhere Wert im Kriterium 5 (Formular "Erklärungen Bietereignung_RIS_MKK_220429"), d. h. die höhere Anzahl von realisierten Referenzhäusern (> 500 Planbetten) in den Jahren 2017 bis heute mit mind. RIS in der angebotenen Kombination mit dem vorhandenen PACS "DeepUnity" der Fa. Dedalus im Krankenhaus und bidirektionaler Schnittstelle [RIS steuert PACS und PACS steuert RIS].
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister [Ziffer 11 der Erklärungen zur Bietereignung]
2. Eigenerklärung zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB [Ziffer 10 der Erklärungen zur Bietereignung]
3. Aktueller Nachweis oder Erklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet ist [Ziffer 13 der Erklärungen zur Bietereignung]
1. Erklärung zum Umsatz des Unternehmens im Bereich "RIS" in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 [Ziffer 3 der Erklärungen zur Bietereignung]
2. Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als sechs Monate [Ziffer 12 der Erklärungen zur Bietereignung]
3. Aktueller Nachweis - nicht älter als sechs Monate - oder Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet ist bzw. eröffnet werden soll [Ziffer 14 der Erklärungen zur Bietereignung]
4. Nachweis oder Erklärung der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen [Ziffer 15 der Erklärungen zur Bietereignung]
5. Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung inkl. Vermögensschäden oder gleichwertige Sicherheit i. H. v. mindestens des aus Sicht des Bewerbers zu erwartenden Projektpreises liegt vor [Ziffer 18 der Erklärungen zur Bietereignung]
1. Bieter - Unternehmensdarstellung / Firmenprofil [Ziffer 1 der Erklärungen zur Bietereignung]
2. Anzahl Mitarbeiter in Deutschland im Bereich "RIS" (Entwicklung, Support, Vertrieb, Projektleitung, etc.) - mind. 40 [Ziffer 2 der Erklärungen zur Bietereignung]
3. Anzahl Krankenhauskunden (aktuell) mit dem angebotenen RIS in Deutschland - mind. > 100 [Ziffer 4 der Erklärungen zur Bietereignung]
4. Realisierte Referenzhäuser größer 500 Planbetten in Deutschland in den Jahren 2017 bis heute mit der Software, die der Bewerber anbieten will, mit mind. RIS in der angebotenen Kombination mit dem vorhandenen PACS "DeepUnity" der Fa. Dedalus im Krankenhaus und bidirektionaler Schnittstelle RIS und PACS (RIS steuert PACS und PACS steuert RIS) - mind. 1 [Ziffer 5 der Erklärungen zur Bietereignung]
5. Realisierte Referenzhäuser größer 500 Planbetten in Deutschland in den Jahren 2017 bis heute mit Einbindung des RIS des Bewerbers mit dem vorhandenen KIS der Fa. NEXUS beim Auftraggeber im Bereich HL7 ADT, ORM, ORU, DFT, BAR, MDM und SIU (oder Entfall bei integrativer Lösung oder vergleichbarem KIS) - mind. 1 [Ziffer 6 der Erklärungen zur Bietereignung]
1. Die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen wird gewährleistet [Ziffer 16 der Erklärungen zur Bietereignung]
2. Einheitliche Datenbank über alle Bereiche des RIS (Rangfolge-Kriterium) [Ziffer 7 der Erklärungen zur Bietereignung]
3. Applikationssoftware und Support in deutscher Sprache sowie Betreuung / Support aus Deutschland [Ziffer 8 der Erklärungen zur Bietereignung]
4. Der Bewerber muss im Besitz der Applikationssoftware und des Quellcodes sein, damit er in der Lage ist, eine Vornahme etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können [Ziffer 9 der Erklärungen zur Bietereignung]
5. Ein 24x7-Support wird durchgängig in deutscher Sprache gewährleistet [Ziffer 17 der Erklärungen zur Bietereignung]
6. BAS-Zertifikat (Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung) eines wesentlich an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiters des Bewerbers ist gegeben / liegt vor [Ziffer 19 der Erklärungen zur Bietereignung]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.