Ökostrom 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0040
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostrom 2023
Lieferung von Ökostrom für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
Städtische Gebäude und Betriebsstätten
Abnahmestellen im Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Lieferung von Ökostrom 2023 für städtische Gebäude und Betriebsstätten
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung des Vertrags um jeweils ein Jahr. Spätestes Vertragsende ist der 31.12.2026.
Lichtzeichen- und Tunnelanlagen
Abnahmestellen im Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH.
Lieferung von Ökostrom 2023 für Lichtzeichen- und Tunnelanlagen
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung des Vertrags um jeweils ein Jahr. Spätestes Vertragsende ist der 31.12.2026.
Städtische Abwasserbetriebe
Abnahmestellen im Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH und der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG (Klärwerk Düsseldorf-Nord).
Lieferung von Ökostrom 2023 für die städtischen Abwasserbetriebe
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung des Vertrags um jeweils ein Jahr. Spätestes Vertragsende ist der 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot, spätestens jedoch innerhalb einer in der Nachforderung gesetzten Frist, ist folgender Nachweis vorzulegen:
1.) Vorlage eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate) oder eines Auszuges aus einem entsprechenden Register des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate).
Mit dem Angebot, spätestens jedoch innerhalb einer in der Nachforderung gesetzten Frist, sind folgende Nachweise, Erklärungen und Angaben vorzulegen:
1.) Erklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft mit dem Inhalt, dass die geforderte Bürgschaftsstellung zur Kenntnis genommen wurde, und der Versicherung des Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung für diese Ausschreibung die geforderte Vertragserfüllungsbürgschaft im geforderten Zeitraum ohne besondere Aufforderung an den Auftraggeber überstellt wird.
Das Sonderkündigungsrecht bei nicht Stellung der Bürgschaft ist anzuerkennen.
2.) Angaben/Erklärung des Bieters zum Unternehmen mit folgenden Einzelangaben:
-- Vollständiger Firmenname
-- Anschrift des Hauptsitzes
-- Angabe der Niederlassungen in Deutschland
-- Gesellschafter / Anteilseigner
-- Haupttätigkeitsgebiete (z.B. Erdgas, Strom, Fernwärme, etc.)
-- Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020
-- Umsatz gesamt (€/Jahr) in den Jahren 2018, 2019 und 2020, davon Stromerlöse (€/Jahr) in den Jahren 2018, 2019 und 2020
-- Stromverkauf in GWh/Jahr in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft stellvertretend für die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft diese Erklärung abzugeben.
3.) Konzept zur Abrechnung der durchgeleiteten Mengen aus Eigenerzeugung:
Es ist ein Konzept vorzulegen, wie die Eigenerzeugung aus den Erzeugungsanlagen der LHD in die Eigenbelieferung abgerechnet wird.
Das Konzept muss nachvollziehbar sein und sollte für die LHD möglichst einfach in der Kontrolle und Abwicklung sein.
4.) Erklärung zum 5. EU Sanktionspaket
Mit dem Angebot hat der Bieter folgende Erklärung zum 5. EU Sanktionspaket abzugeben:
-- Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine der in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Sachverhalte zutreffen.
-- Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und/oder Dienst-/Lieferleistungen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.
-- Ich/Wir versichern, nicht gegen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Verbote zu verstoßen.
Das Formular der Erklärung mit zusätzlichen Erläuterungen ist den Vergabeunterlagen gesondert beigefügt.
Der Umsatz muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der erwartete Jahresauftragswert (Umsatzminimum: Los 1: 14 Mio. €/a; Los 2: 1,6 Mio. €/a; Los 3: 4,2 Mio. €/a)
Mit dem Angebot, spätestens jedoch innerhalb einer in der Nachforderung gesetzten Frist, sind folgende Nachweise, Erklärungen und Angaben vorzulegen:
1.) Aktuelle Referenzliste für elektrische Energie:
Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit elektrischer Energie anzugeben. Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen und die gelieferte Menge. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden.
Die Referenzen sind für die Jahre 2018, 2019 oder 2020 nachzuweisen.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
-- Kunde
-- Lieferjahr / Lieferzeitraum
-- Anzahl der Abnahmestellen
-- Liefermenge pro Jahr in GWh
-- Ansprechpartner / Telefonnummer
2.) Benennung des vorgesehenen Ansprechpartners und des vorgesehenen Stellvertreters für das Projekt mit jeweils folgenden Angen:
-- Name
-- Telefon-Nummer
-- Fax-Nummer
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.