Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Palonosetron hydrochlorid (WKA)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gwq-serviceplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Palonosetron hydrochlorid (WKA)
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zulasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Präparaten mit dem u. a. Wirkstoff abschließen. Frühester Vertragsstart ist der 01.10.2022.
Palonosetron hydrochlorid
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zudem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.10.2022 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.09.2022 kann eine erstmalige Meldung zum 01.10.2022 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung,
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIce Datenbank,
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3),
— Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 2).
Die GWQ ServicePlus AG behält sich das Recht vor, den Vertrag für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten zu verlängern. Die Verlängerung wird gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem regulären Vertragsende erklärt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die GWQ handelt im Namen der folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:
Audi BKK
BAHN-BKK
Bertelsmann BKK
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK BPW Bergische Achsen KG
BKK Deutsche Bank AG
BKK Diakonie
BKK Faber-Castell & Partner
BKK firmus
BKK Freudenberg
BKK Groz-Beckert
bkk melitta-hmr
BKK MTU
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
BKK Voralb Heller*Index*Leuze
BKK_DürkoppAdler
BMW BKK
Daimler BKK
DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
Heimat BKK
IKK - Die Innovationskasse
IKK Brandenburg und Berlin
IKK gesund plus
IKK Südwest
Koenig & Bauer BKK
Krones BKK
Merck BKK
Novitas BKK
Salus BKK
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
SECURVITA BKK
SKD BKK
Südzucker BKK
vivida BKK
Die Teilnahme der Krankenkassen sind den jeweiligen Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Verträge wurde im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens abgeschlossen. Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass jedenfalls nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, 30 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Verträge in einem Nachprüfungsverfahren verfristet ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de