Beschaffung von zwei Kleinkehrmaschinen mit Elektroantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: awl/2022/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awl-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Kleinkehrmaschinen mit Elektroantrieb
Die Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH benötigt zwei Kleinkehrmaschinen mit Elektroantrieb zur Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Neuss. Der Einsatz der Kleinkehrmaschinen erfolgt auf innerörtlichen Flächen mit unterschiedlichen Befestigungsarten im Einschichtbetrieb. Der aufzunehmende Schmutz kann aus verschiedenen Materialien bestehen (z. B. Granulat, Laub, Straßenschmutz usw.). Die Entladung erfolgt in der Regel auf dem Betriebsgelände der AWL.
Moselstraße 27a, 41464 Neuss
Lieferung von zwei Kleinkehrmaschinen mit Elektroantrieb zur Sicherstellung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Neuss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von zwei Kleinkehrmaschinen mit Elektroantrieb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bräunlingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78199
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen ist nur über https://www.subreport.de/E84166227 möglich. Die Abgabe des Angebotes ist nur auf elektronischen Wege in Textform über das Vergabeportal möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1– 4 GWB hingewiesen.
Nach § 160 Abs. 3 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.