HA21014 Rahmenvertrag Reinigungs- und Hygieneartikel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA21014 Rahmenvertrag Reinigungs- und Hygieneartikel
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe (Nutzende) mit Küchenhygieneartikeln, Abfallsäcken sowie Waschraum- und Toilettenartikeln. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet. Die Leistung wird in drei Losen vergeben:
Los 1: Küchenhygieneartikel Los 2: Abfallsäcke Los 3: Waschraum- und Toilettenartikel Alle Informationen zu den einzelnen Losen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die ausgeschriebenen Mengen orientieren sich an den geschätzten Abnahmemengen der Nutzenden sowie an den Verbrauchsmengen der vergangenen Jahre. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach eigener Disposition der aus der Rahmenvereinbarung abrufenden Dienststellen und Einrichtungen nach oben oder unten abweichen, wobei die Gesamtmenge pro Los um maximal 50% überschritten werden darf. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung, Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert. Es besteht kein Recht des*der Auftragnehmers*in, die Abnahme der angegebenen Mengen bzw. das Entgelt oder den entgangenen Gewinn hierfür zu fordern.
Küchenhygieneartikel
Karlsruhe
Gegenstand des Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe (Nutzende) mit Küchenhygieneartikeln entsprechend dem Leistungsverzeichnis. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Alle Qualitätsanforderungen für die einzelnen Positionen müssen erfüllt sein, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
Abfallsäcke
Karlsruhe
Gegenstand des Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe (Nutzende) mit Abfallsäcken entsprechend dem Leistungsverzeichnis.
Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Alle Qualitätsanforderungen für die einzelnen Positionen müssen erfüllt sein, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
Waschraum- und Toilettenartikel
Karlsruhe
Gegenstand des Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Karlsruhe (Nutzende) mit Waschraum- und Toilettenartikeln entsprechend dem Leistungsverzeichnis. Die Dienststellen befinden sich an verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Alle Qualitätsanforderungen für die einzelnen Positionen müssen erfüllt sein, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Küchenhygieneartikel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfallsäcke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Waschraum- und Toilettenartikel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).