Lieferung von 2 Inspektionsfahrzeugen für Abwasserkanäle Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-KBK-B2-50-HeiO-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Inspektionsfahrzeugen für Abwasserkanäle
Herstellung und Lieferung von 2 Inspektionsfahrzeugen für die Inspektion von Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen sowie Schächten.
Kommunalbetrieb Krefeld AöR Ostwall 175 47798 Krefeld
Die Fahrzeuge werden für die Inspektion von Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen sowie Schächten im Gebiet der Stadt Krefeld eingesetzt. Dem entsprechend müssen diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften und Richtlinien für Deutschland entsprechen.
Das Inspektionssystem soll für die Zustandsuntersuchung, Funktionsüberprüfung und Abnahmeuntersuchung von Entwässerungskanälen und Schächten eingesetzt werden. Es sollen Hauptkanäle von DN 100 - DN 1.600 untersucht werden. Eines der beiden Fahrzeuge ist zusätzlich mit einem Satellitensystem zur Untersuchung von Hausanschluss- und Senkenleitungen auszustatten.
Es sind Steckvorrichtungen vorzusehen, die es erlauben eine bereits vorhandene handgeführte TV-Kamera (IBAK- Cerberus) zur optischen Erfassung von begehbaren Großraumprofilen an die TV-Anlage der Fahrzeuge anschließen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 2 Inspektionsfahrzeugen für Abwasserkanäle
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLDM58
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).