Arbeitnehmerüberlassung Winterdienst 2022/23 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-76
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung Winterdienst 2022/23
Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Niederlassung Rheinland für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023
AM Duisburg
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Duisburg Carl-Benz-Straße 11-15 47058 Duisburg
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Duisburg
AM Isselburg
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Isselburg Am Wolfssee 26 46419 Isselburg
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Isselburg
AM Mönchengladbach
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Mönchengladbach Waldniehler Straße 600 41068 Mönchengladbach
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Mönchengladbach
AM Ratingen
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Ratingen Bracher Straße 45 a 40882 Ratingen
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Ratingen
AM Titz
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Titz An den Teichen 1 52445 Titz
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Titz
AM Bonn
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Bonn Euskirchener Straße 1-5 53347 Alfter-Oedekoven
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Bonn
AM Düren
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Düren Nordstraße 149 52353 Düren
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Düren
AM Köln
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Köln Dürener Straße 466 50858 Köln
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Köln
AM Leverkusen
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Leverkusen Bonner Straße 71 51379 Leverkusen
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Leverkusen
AM Overath
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Overath Balkener Straße 1 51491 Overath
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Overath
AM Remscheid
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Remscheid Talsperre 23 42859 Remscheid
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Remscheid
AM Sankt Augustin
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Sankt Augustin Frankfurter Straße 140 53757 Sankt Augustin
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Sankt Augustin
AM Weilerswist
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Weilerswist Kastanienweg 4 53919 Weilerswist
Arbeitnehmerüberlassung für
Arbeiten im Straßenbetriebsdienst einschl. Winterdienst 2022/2023.
Einsatzort: Autobahnmeisterei Weilerswist
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung auf Verlangen folgende Nachweise/Angaben vorzulegen:
- Verleiherlaubnis gemäß §1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Verleiher verpflichtet sich, den Entleiher über einen Wegfall der Erlaubnis unverzüglich zu unterrichten.
Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers:
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Näheres siehe Vergabeunterlagen - Eigenerklärung zur Eignung.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung auf Verlangen folgende Nachweise/Angaben vorzulegen:
- des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
- Versicherungsnachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Eigenerklärung zur Bereitschaft des Abschlusses einer solchen Versicherung bei Auftragsvergabe.
Näheres siehe Vergabeunterlagen - Eigenerklärung zur Eignung.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung auf Verlangen folgende Nachweise/Angaben vorzulegen:
- drei Referenzen zu Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind;
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
Näheres siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Die auftragsspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Folgende Arbeiten sind im Rahmen der Ausschreibung von den geliehenen Arbeitnehmern zu tätigen:
- Winterdienst mit Räumfahrzeugen
- Straßenunterhaltung einschließlich Reinigungsarbeiten
- Reinigen der Parkplätze
- Reinigung der Leiteinrichtungen und Schildern
- Beseitigung von Bankettschäden
- Gehölzpflege (die Bedienung von Motorsägen nur mit entsprechendem Nachweis)
- Reinigung von Schächten und Abläufen
- Aufstellen von Verkehrsschildern
- Pflege der Winterdienstgeräte, insbesondere nach Einsätzen
- Unterstützung im Innendienst
Aufgrund der Wahrnehmung von Rufbereitschaften ist eine schnelle Einsatzbereitschaft (innerhalb von 30 Minuten) der Leiharbeitnehmer zwingend erforderlich.
Der Verleiher hat dies im Rahmen seiner Mitarbeiterakquisition und bei der Auswahl und Vorstellung der geeigneten Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Qualifikation, Fertigkeiten und Kenntnisse der angebotenen Leiharbeitnehmer:
- abgeschlossene Berufsausbildung (Straßenwärter oder artverwandter Beruf: Maurer, Garten-Landschaftsbauer, Straßenbauer);
- Erfahrung im Bereich der Grün-& Gehölzpflege sowie Qualifikation zum Führen von Motorkettensägen;
- Führerschein Klasse CE
- Eignung zur Tätigkeit im Verkehrsraum
- Schicht- und Nachtdiensttauglichkeit
- Leistung von Rufbereitschaft nach Plan
- Leistung von Überstunden sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit
- technisches Verständnis
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- gültige Bescheinigungen der Arbeitsmedizinischen Untersuchung G20 und G25 (Vorlage vor Arbeitsaufnahme des/der Leih-Arbeitnehmer/s)
- Arbeitsgenehmigung, soweit erforderlich
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (Sprachniveau B2).
Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDLRT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de