Elektronisches Protokollierungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: DVKA 001 - 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dvka.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dvka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronisches Protokollierungssystem
Elektronisches Protokollierungssystem
GKV-Spitzenverband Deutsche-Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c 53177 Bonn
Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines elektronischen Protokollierungssystems einschließlich der Herstellung seiner Betriebsbereitschaft sowie von Systemservice und -pflege, technischer und fachlicher Benutzerunterstützung sowie die Durchführung von Schulungen für die Mitarbeiter und ggf. Anpassung und Weiterentwicklung des elektronischen Protokollierungssystems.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keiner der nach §§ 123,124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe vorliegt (Mindestanforderung).
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 oder 2021 jeweils einen Gesamtumsatz in Höhe von jährlich mindestens EUR 500.000 netto erreicht hat (Mindestanforderung). Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist auf die entsprechenden Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 oder 2020/2021 abzustellen.
2. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 oder 2021 mit Leistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen zur Erbringung eines betriebsbereiten elektronischen Protokollierungssystems vergleichbar sind, jeweils einen Umsatz in Höhe von jährlich mindestens EUR 250.000 netto erreicht hat. Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres ist auf die entsprechenden Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 oder 202/2021 abzustellen.
Die erzielten Umsätze sind mit dem hier geforderten spezifischen Gesamtumsatz vergleichbar, wenn sie durch elektronische Archivierungssysteme oder durch elektronische Protokollierungssysteme erzielt wurden sowie den vorliegend zu erbringenden Leistungen inhaltlich von der Art und Menge, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
3. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (Personenschäden: EUR 5.000.000; Sachschäden: EUR 5.000.000;
Vermögensschäden: EUR 250.000) je Schadensfall bereits hat bzw. bereit ist abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen.
Zur Führung des Nachweises zu den Ziffern 1. bis 3. genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise, insbesondere die Vorlage von Jahresabschlüssen, detaillierten Angaben zum Umsatz oder Versicherungsbescheinungen etc. zu verlangen.
Bei den vorstehend in den Ziffern 1. bis 3. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
1. Anforderungen an das Personal und die technische Ausstattung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss für die Erbringung des vorliegend zu vergebenden elektronischen Protokollierungssystems (Konzeption, Errichtung, Integration und Einrichtung eines betriebsbereiten elektronischen Protokollierungssystems einschließlich der funktionellen und qualitativen Kontrolle der anforderungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen) spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer des Auftrags über das erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in ausreichender Zahl unter Einhaltung sämtlicher in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
Zur Führung des Nachweises genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen.
2. Referenzen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für das zu erbringende Protokollierungssystem (Konzeption, Errichtung, Integration und Einrichtung eines betriebsbereiten Protokollierungssystems einschließlich der funktionellen und qualitativen Kontrolle der anforderungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen) und die in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil 3) genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die mit dem hier zu vergebenden Protokollierungssystem vergleichbar sind.
Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistung, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und von der Anzahl der Anrufe so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2018 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben.
Eine der geforderten drei Referenzen muss ein Protokollierungssystem im Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen.
Die Referenzaufträge dürfen nicht vor dem 01.01.2018 beendet worden sein. Sofern die in der Referenz angegebenen Leistungen noch nicht abgeschlossen sind, ist anhand der schriftlichen Darstellung tragfähig und nachvollziehbar darzulegen, dass mindestens die Hälfte der vereinbarten Leistungen bereits erbracht worden sind. Sollte das nicht der Fall sein, kann die betreffende Referenz insgesamt nicht in die Wertung einbezogen werden.
3. Datenschutz
Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft / jeder Nachunternehmer erklärt, dass er / es eine unternehmenseigene Datenschutzorganisation unterhält, beschreibt diese und erklärt, dass er / es - unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten - über einen Datenschutzbeauftragten verfügt oder spätestens bei Beginn der Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen über einen Datenschutzbeauftragten verfügen wird. Diese Erklärung und Beschreibung muss vom Bieter, ggf. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmer abgegeben werden.
Bei den vorstehend in 1. und 3. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin führt in der Angebotsphase vor Abgabe der Angebote gesondert für jeden Bieter, der sich rechtzeitig anmeldet, eine online - Auftraggeberpräsentation durch. Im Rahmen der Präsentation wird die Auftraggeberin dem jeweiligen Bieter unter Wahrung des vergaberechtlichen Gleichbehandlungs- und Transparenzgebotes Gelegenheit zur Vorstellung des Projektleiters und der Mitglieder des Kern-Projektteams (höchstens 3 Personen) geben sowie einheitlich die spezifischen Anforderungen an das zu beschaffende elektronische Protokollierungssystem erläutern und Fragen des Bieters beantworten. Die in den einzelnen Auftraggeberpräsentationen gestellten Fragen und die Antworten auf die Fragen wird die Auftraggeberin nach Abschluss der Präsentationen allen Bietern schriftlich zur Verfügung stellen. Die Auftraggeber - Präsentation wird für jeden Bieter insgesamt voraus-sichtlich etwa 1 bis 2 Stunden dauern.
Bieter müssen sich für die Auftraggeberpräsentation zwingend rechtzeitig bis spätestens Freitag, 13.05.2022, 16.00 Uhr anmelden. Die Auftraggeberpräsentation wird in der Zeit Montag, 09.05.2022, bis Montag, 16.05.2022, in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr durchgeführt. Die Teilnahme an der Auftraggeberpräsentation ist verpflichtend und Mindestanforderung. Das bedeutet, der einzelne Bieter kann nicht ohne Teilnahme an einer Auftraggeberpräsentation ein Angebot abgeben, das gewertet werden und den Zuschlag erhalten kann. Gibt ein Bieter ohne Teilnahme an der Auftraggeberpräsentation ein Angebot ab, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Anmeldung für die Auftraggeberpräsentation ist telefonisch unter der Rufnummer 00[gelöscht] (Herr Markus Götz) vorzunehmen. Der einzelnen Bieter erhält im Anschluss an die Anmeldung die Bestätigung des Termins in Form einer Online-Termineinladung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQR3CH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben gegenüber dem AG einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de