Fachplanung Tragwerk (Statik) - Bauvorhaben Erweiterungsneubau Landtag NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 22108LO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Tragwerk (Statik) - Bauvorhaben Erweiterungsneubau Landtag NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt zum bestehenden Landtagsgebäude einen Erweiterungsneubau mit baulicher Verbindung zum Bestand zu errichten. In den nächsten Jahren stehen weiterhin umfangreiche Bauherrn- und Steuerungsaufgaben zur Realisierung des Erweiterungsneubaus an. Diese kann das kleine Projektteam der Landtagsverwaltung nicht allein leisten. Daher muss die Landtagsverwaltung durch einen professionellen Tragwerksplaner/-in unterstützt werden.
Die Ausschreibung umfasst die Fachplanung Tragwerk inklusive der Objekt- und Tragwerksplanung Baugrube.
Grundsätzliche Leistungen des Auftragnehmers/der Auftrag-nehmerin, die in allen Phasen zu erbringen sind
- Sämtliche Zeichnungen müssen einen Plankopf mit Bezeichnung des Projektes, des Bauherren, des Planverfassers/der Planverfasserin, Erstelldatum, Planindex, Nordpfeil, EG Bezugshöhe = 0.00 m mit Bezugshöhe zum öffentlich festgelegten Höhenbezugssystem z. B. ü NN/ü. NHN), Maßstab und projektspezifischer Plancodierung, sowie Bezug auf den verwendeten Referenzplan der anderen beteiligten Fachplaner/-innen enthalten. Zeichnungen ohne Plankopf werden aus-schließlich als Arbeitsblätter zur schnellen Abstimmung akzeptiert und sind nicht Bestandteil des Planungsstandes.
- Integration der Ergebnisse der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter in die Planung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin (im folgendem "AN") sofern diese planungs-technische Relevanz für den/die AN besitzen. Der/Die AN hat als Tragwerksplaner/-in bei der Planung und Ausführung die Optimierung der technischen Nachrüstbarkeit, der Baukosten und der Bauzeit durchzuführen sowie die wirtschaftliche und sachgemäße Verwendung von Baustoffen zu berücksichtigen.
- Vorstellung und Erläuterung der Planungsergebnisse zum Ab-schluss der beauftragten Leistungsphasen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Auftraggebers.
- Vorlage schriftlicher Empfehlungen zur weiteren Vorgehens-weise jeweils zum Abschluss der beauftragten Leistungsphasen.
- Mitwirkung bei der Abstimmung mit den Nachbarn in statischen Belangen - insbesondere der Baugruben- und Verbau-arbeiten sowie der Gründung.
Planungsinhalte
- Anwendungsbereich gemäß §49 HOAI einschließlich ggf.
er-forderlicher Hilfskonstruktionen außer Arbeitsrüstungen, so-fern statische Nachweise erforderlich sind.
- Alle statisch relevanten Bauteile, wie z. B. Tief- und Flach-gründungen, Decken, Stütze, tragende Wände, Unterkonstruk-tionen/Fundamente der Lüftungszentralen, Wendeltreppen, Geländer, Glasdächer, etc..
- WU-Beton, Arbeitsfugen, Massenbetonbauteile.
- Bauvorbereitende Maßnahmen im Zuge der Umfeldanalyse insbesondere Erkundungen.
- Berücksichtigung von Leitungsumverlegungsarbeiten, sofern für Tragwerk, Baugrube und Gründung relevant und nicht bereits im Zuge der vorgezogenen Baufeldfreimachung erfolgt.
- Wasserhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Baugrube und Rohbau bis zur Auftriebssicherheit.
- Baugruben- und Verbauarbeiten mit Berücksichtigung Dekon-tamination sofern für Tragwerk, Baugrube und Gründung relevant.
- Anforderungen an ggf. erforderliche Wasserhaltung und Auftriebs-sicherung im Bau- und Endzustand mit Berücksichtigung Grund-wasserreinigung sofern für Tragwerk, Baugrube und Gründung relevant (ohne Geotechnik).
Voraussetzung für die Eignung des gesuchten Unternehmens ist u.a.:
- Das Unternehmen kann in den letzten 3 Jahren einen Umsatz von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR/brutto pro Geschäftsjahr im für die
ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Geschäftsbereich nachweisen.
- Das Unternehmen kann pro Jahr mindestens 15 festangestellte
Mitarbeitende mit der Qualifikation bzw. dem Ausbildungsabschluss
"Ingenieur, Architekt oder Master of Science" nachweisen (s. hierzu die Eignungsdokumente sowie die Checkliste S1).
- Das Unternehmen ist mit den geforderten Mindestdeckungssummen
versichert und kann dies nachweisen oder gibt eine schriftliche
Verpflichtungserklärung ab.
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt zum bestehenden Landtagsgebäude einen Erweiterungsneubau mit baulicher Verbindung zum Bestand zu errichten. In den nächsten Jahren stehen weiterhin umfangreiche Bauherrn- und Steuerungsaufgaben zur Realisierung des Erweiterungsneubaus an. Diese kann das kleine Projektteam der Landtagsverwaltung nicht allein leisten. Daher muss die Landtagsverwaltung durch einen professionellen Tragwerksplaner/-in unterstützt werden.
Die Ausschreibung umfasst die Fachplanung Tragwerk inklusive der Objekt- und Tragwerksplanung Baugrube.
Grundsätzliche Leistungen des Auftragnehmers/der Auftrag-nehmerin, die in allen Phasen zu erbringen sind
- Sämtliche Zeichnungen müssen einen Plankopf mit Bezeichnung des Projektes, des Bauherren, des Planverfassers/der Planverfasserin, Erstelldatum, Planindex, Nordpfeil, EG Bezugshöhe = 0.00 m mit Bezugshöhe zum öffentlich festgelegten Höhenbezugssystem z. B. ü NN/ü. NHN), Maßstab und projektspezifischer Plancodierung, sowie Bezug auf den verwendeten Referenzplan der anderen beteiligten Fachplaner/-innen enthalten. Zeichnungen ohne Plankopf werden aus-schließlich als Arbeitsblätter zur schnellen Abstimmung akzeptiert und sind nicht Bestandteil des Planungsstandes.
- Integration der Ergebnisse der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter in die Planung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin (im folgendem "AN") sofern diese planungs-technische Relevanz für den/die AN besitzen. Der/Die AN hat als Tragwerksplaner/-in bei der Planung und Ausführung die Optimierung der technischen Nachrüstbarkeit, der Baukosten und der Bauzeit durchzuführen sowie die wirtschaftliche und sachgemäße Verwendung von Baustoffen zu berücksichtigen.
- Vorstellung und Erläuterung der Planungsergebnisse zum Ab-schluss der beauftragten Leistungsphasen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Auftraggebers.
- Vorlage schriftlicher Empfehlungen zur weiteren Vorgehens-weise jeweils zum Abschluss der beauftragten Leistungsphasen.
- Mitwirkung bei der Abstimmung mit den Nachbarn in statischen Belangen - insbesondere der Baugruben- und Verbau-arbeiten sowie der Gründung.
Planungsinhalte
- Anwendungsbereich gemäß §49 HOAI einschließlich ggf.
er-forderlicher Hilfskonstruktionen außer Arbeitsrüstungen, so-fern statische Nachweise erforderlich sind.
- Alle statisch relevanten Bauteile, wie z. B. Tief- und Flach-gründungen, Decken, Stütze, tragende Wände, Unterkonstruk-tionen/Fundamente der Lüftungszentralen, Wendeltreppen, Geländer, Glasdächer, etc..
- WU-Beton, Arbeitsfugen, Massenbetonbauteile.
- Bauvorbereitende Maßnahmen im Zuge der Umfeldanalyse insbesondere Erkundungen.
- Berücksichtigung von Leitungsumverlegungsarbeiten, sofern für Tragwerk, Baugrube und Gründung relevant und nicht bereits im Zuge der vorgezogenen Baufeldfreimachung erfolgt.
- Wasserhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Baugrube und Rohbau bis zur Auftriebssicherheit.
- Baugruben- und Verbauarbeiten mit Berücksichtigung Dekon-tamination sofern für Tragwerk, Baugrube und Gründung relevant.
- Anforderungen an ggf. erforderliche Wasserhaltung und Auftriebs-sicherung im Bau- und Endzustand mit Berücksichtigung Grund-wasserreinigung sofern für Tragwerk, Baugrube und Gründung relevant (ohne Geotechnik).
Voraussetzung für die Eignung des gesuchten Unternehmens ist u.a.:
- Das Unternehmen kann in den letzten 3 Jahren einen Umsatz von
mindestens [Betrag gelöscht] EUR/brutto pro Geschäftsjahr im für die
ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Geschäftsbereich nachweisen.
- Das Unternehmen kann pro Jahr mindestens 15 festangestellte
Mitarbeitende mit der Qualifikation bzw. dem Ausbildungsabschluss
"Ingenieur, Architekt oder Master of Science" nachweisen (s. hierzu die Eignungsdokumente sowie die Checkliste S1).
- Das Unternehmen ist mit den geforderten Mindestdeckungssummen
versichert und kann dies nachweisen oder gibt eine schriftliche
Verpflichtungserklärung ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissonstermin statt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWDL0V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.