Ebertschule Kamp-Lintfort 1.Bauabschnitt, Architektenleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kamp-lintfort.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ebertschule Kamp-Lintfort 1.Bauabschnitt, Architektenleistungen
Die Ebertschule ist eine dreizügige Grundschule in der Altsiedlung, einer ehemaligen Zechensiedlung in Kamp-Lintfort.
Das Hauptgebäude wurde im Jahr 1922 errichtet. Die Anbauten „Rektorenwohnung“ und „Hausmeisterwohnung“ stammen aus den Folgejahren und werden heute von der Verwaltung und dem offenen Ganztag genutzt. Der Standort hat im Laufe der Zeit mehrere Erweiterungen erfahren. So kamen 1979 ein WC-Gebäude, 1983 die Turnhalle, 1989 ein Pavillon, 2004 die Mensa und 2006 Containerklassen hinzu.
Die Stadt Kamp-Lintfort möchte im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung die Schule auf die veränderten Anforderungen des Schulalltags anpassen.
Daher hat das Fachamt eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der der Flächenbedarf sowie weitere gestalterische und pädagogische Parameter geklärt und ein Kostenrahmen festgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie dienen nun als Grundlage der weiteren Planung.
Sie sieht die Umsetzung in zwei Bauabschnitten vor. Im ersten Bauabschnitt soll die ehemalige Rektorenwohnung abgerissen werden und an deren Stelle ein zweigeschossiger Anbau mit Flächen für die Verwaltung, Klassenräumen und Differenzierungsflächen sowie einem Sanitärbereich und einem Aufzug zur barrierefreien Erschließung des Bestandsgebäudes realisiert werden. Nach Fertigstellung des Anbaus soll das alte WC-Gebäude ebenfalls abgerissen werden.
Grundlage der Planung soll die Kölner Schulbauleitlinie mit ihren Vorgaben zu Nutzungen und Flächen sein. In einem Soll-Ist-Abgleich wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie die Flächendefizite des Bestands abgebildet und Lösungen zur Optimierung erarbeitet. Aspekte wie Gestaltung, Pädagogik und Gebäudebetrieb sollten idealerweise gleichwertig betrachtet werden.
Die Planungsleistungen für die Objektplanung werden in einem VgV-Verfahren an ein Architektur- oder Ingenieurbüro vergeben. Die Leistungen für die Fachplanung TWP und TGA werden ebenfalls in VgV-Verfahren ausgeschrieben.
Nach Vereinbarung.
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit, bei Erfüllung weiterer Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben. Für das Verhandlungsverfahren zugelassen werden die Bewerber mit dem höchsten Punktestand. Die Punkteverteilung zu den Bewertungskriterien sind zur Information der Anlage 4 zum Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Nachweise und Angaben gem. III.1.1 bis III. 1.3 sind in einem vom Bieter zwingend auszufüllenden Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen 1 bis 3) zusammengefasst.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „beratender Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
- Nachweis (Kopie) der Eintragung in die Architektenkammer bzw. Ausbildungsnachweis, oder entsprechender EU-Nachweis §46 (3) Nr. 6 VgV
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind (gemäß Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen):
- Erklärung nach VgV §73 (3) für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen,
- Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
- Angabe zu Bietergemeinschaften,
- Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu Führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate).
- aktuellen Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
- Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Erklärung zum Verpflichtungsgesetz,
- Vorlage gem. VgV §45 einer Bankauskunft (nicht älter als 6 Monate) bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers.
- Nachweis gem. VgV §45 einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, mindesten nötige Deckungssumme für Personenschäden 3 Mio. EUR und für Sonstige Schäden 2 Mio EUR. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen. (als Anlage zwingend beizufügen)
- Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 (1) VgV i.V.m. §46 (3) Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen.
Alle o.g. Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung Objektplanung - Architektenleistung. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet.
Bei Unterschreitung von 340.000 € netto Honorarumsatz im Mittel der letzten 3 Jahren erfolgt der Ausschluss (Mindestkriterium).
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
Nachweise gem. VgV §46:
a.) gem. VgV §46 (3) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers / der Führungskräfte des Unternehmens /der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Berufszulassung, Abschlussurkunden bzw. Kammereintragungsbescheinigungen), Nachweise sind zwingend (Kopie) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
b.) gem. VgV §46 sind 2 verschiedene Referenzen des Bewerbers (Büros) über in den letzten 8 Kalenderjahren erbrachten Leistungen gefordert, dazu sind je Referenz folgende Mindestkriterien (bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss) zu erfüllen (siehe Anlagen 2.1 bis 2.2 des Bewerbungsbogens):
- Neubau oder Erweiterungsneubau
- Bearbeitung der Leistungsphasen LP 1 – 8 bzw- LP 5 -8 HOAI § 34 erfolgt
- Baufertigstellung und Abschluss der LP 8 HOAI zwischen 2015 bis 31.03.2022
- Baukosten KG 300 + 400 min. 1.5 Mio. € Brutto
- Referenzschreiben des AG (mit Angabe Referenzgeber sowie Tel. Nr. für Auskunftseinholung) mit der Bestätigung der Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten oder Eigenerklärung
Es werden weitere Bewertungskriterien (nicht Mindestkriterien) abgefragt, die zu zusätzlichen Punkten in der Bewertung führen. Siehe hierzu Anlage 4 des Bewerbungsbogens (Bewertungsmatrix).
c.) gem. VgV §46 (3) Nr. 8 Erklärung aus der das jährliche Mittel, der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (Gesamtbüro) Beschäftigten und die Anzahl seiner Beschäftigten für die entsprechende Fachplanungsleistung Objektplanung Hochbau / Architektur gemäß § 34 HOAI in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (siehe Bewerbungsbogen).
Mindestkriterium: Nachweis, dass mind. 5 festangestellte Mitarbeiter, davon mind. 3 Architekten/Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahre (2019 -2021) beschäftigt sind. Bei Nichterfüllung des Mindestkriteriums erfolgt der Ausschluss.
d.) gem. VgV §36 (1) i.V.m. §46 (3) Nr. 10 über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden.
Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft separat einzureichen. Die Seite 4 des Bewerberbogens (Angabe bei Leistungserbringung in Bietergemeinschaft VgV § 47 (4)) ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste (max. 1 DIN A4 Seite) des Nachunternehmers ist erwünscht.
Technische Leitung:
Angabe des Namens und beruflichen Qualifikation (Berufsabschluss, Berufserfahrung unter Angabe und Kurzbeschreibung von Referenzobjekten und eigenen Leistungen etc.) der Person, die die Leistung erbringen wird (Projektleiter). Die Berufserfahrung sowie die persönlichen Referenzprojekte und die hierbei verantwortlich geleiteten Leistungsphasen werden gemäß Bewertungsmatrix Anlage 4 des Bewerbungsbogens in die Bewertung der Eignung einbezogen.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „beratender Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Besondere Vertragsbedingungen (TVgG –NRW) i. V. m. der Rechtsverordnung (RVO – TVgG – NRW) für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Es werden Bietergemeinschaften zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen.
Die Bietergemeinschaft muss bis zum Zeitpunkt der möglichen Zuschlagserteilung insbesondere die Zuverlässigkeit und Eignung aller Bieter erfüllen, anderenfalls kann sie aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Bietergemeinschaften dürfen nur aus 2 Teilnehmerbüros zusammengesetzt sein. Ein Wechsel der Konstellation der Bietergemeinschaft ist nach dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr möglich und führt zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (hier Link zur Bekanntmachung einfügen) oder auf der elektronischen Vergabeplattform Deutsches Vergabeblatt (hier Link zur Bekanntmachung einfügen) heruntergeladen werden.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über das Deutsche Vergabeblatt) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen sind digital auf der Vergabeplattform einzureichen.
Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“