Organisation und Durchführung eines Begutachtungsverfahrens sowie der administrativen Abwicklung, Bewilligung und Betreuung des Förderinstruments Transfer-Instrument "Kooperationsplattformen" Referenznummer der Bekanntmachung: 60/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mkw.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisation und Durchführung eines Begutachtungsverfahrens sowie der administrativen Abwicklung, Bewilligung und Betreuung des Förderinstruments Transfer-Instrument "Kooperationsplattformen"
Für die Weiterentwicklung und administrative Umsetzung des Förderinstruments wird eine Projektträgerschaft ausgeschrieben.
Der Projektträger entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber die Förderbekanntmachung, übernimmt die fachliche und administrative Beratung, Begleitung und Unterstützung von Förderinteressenten vor und bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung geförderter Projekte. Er organisiert das einstufige Jury- und Begutachtungsverfahren und übernimmt die fachliche und administrative Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Vorhaben. Der Projektträger wird zu diesem Zweck beliehen gemäß § 44 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO) vom 26. April 1999. Nach Ablauf der Projektförderung soll eine Evaluation der eingerichteten Kooperationsplattformen und des Förderinstruments erfolgen.
Es ist eine uneingeschränkte und garantierte Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen in der notwendigen wissenschaftlichen Breite (themenoffene Förderung) zur Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete sicher zu stellen. Dies setzt einen erfahrenen und in der deutschen Forschungsszene gut vernetzten Projektträger voraus. Zudem sind Erfahrungen im Bereich Wissenstransfer / Kooperationen Wissenschaft - Wirtschaft unabdingbar. Der Projektträger muss mit Blick auf die Ausrichtung des Instruments auf innovationsverstärkende Förderwettbewerbe des Bundes und der EU über ein entsprechend breites Wissen über bestehende oder absehbare Fördermöglichkeiten verfügen.
Gefördert werden können ca. sieben Kooperationsplattformen über einen Zeitraum von vier Jahren. Das jeweilige Projektvolumen beläuft sich auf ca. 0,5 Mio. EUR pro Jahr. Insgesamt stehen 3,5 Mio. EUR Fördermittel pro Jahr (12 Monate) zur Verfügung. Die Ausschreibung ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt.
Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen. Im Rahmen des Auftrags ist die Nutzung eines hauseigenen Förderfachverfahrens für die Forschungsförderung vorgesehen, welches derzeit im MKW implementiert wird. Der ausgewählte Projektträger verpflichtet sich, dieses Fachverfahren bei der Administration zu nutzen und dafür die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, sobald das Verfahren eingeführt wurde. Sollte eine technische Anbindung an IT-Verfahren des Landesnetzes (z.B. SAP) erforderlich sein, sind die Zugänge über das Netz des Bundes ("BDBOS") erforderlich.
40221 Düsseldorf
Das MKW beabsichtigt im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages die Beauftragung eines Projektträgers, der auf der Grundlage der neuen generellen Ausrichtung konkret folgende wesentliche Leistungen zu erbringen hat:
1. Vorbereitung
1.1 Mitwirkung bei der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen des Förderinstruments
a. Mitwirkung bei der Entwicklung der Bekanntmachungsunterlagen,
b. Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Formulare, inklusive der Erarbeitung entsprechender Bewertungsbögen,
c. zusätzliche Distribution der Unterlagen über entsprechende Verteiler.
1.2 Information und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber bei Nachfragen zu dem Verfahren und den Bedingungen.
2. Organisation und Durchführung des Begutachtungsverfahrens für die Vollanträge
2.1 Vorsortierung, inhaltliche Einordnung und Vorbewertung der Vollanträge,
2.2 Identifizierung, Auswahl und Ansprache (in Absprache mit dem Auftraggeber) von Gutachtern und Gutachterinnen und Jurymitgliedern,
2.3 Aufbereitung und Versand der Begutachtungsunterlagen für und an die Gutachterinnen und Gutachter und Jurymitglieder,
2.4 Organisation, Begleitung und Durchführung des Begutachtungsverfahrens zur Bewertung der Anträge, Ansprechpartner für die Gutachterinnen und Gutachter und Jurymitglieder in allen fachlichen Belangen im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren,
2.5 Organisation und Durchführung der Jurysitzung und Teilnahme an der Jurysitzung
2.6 Erstellung des Juryprotokolls mit den entscheidungsrelevanten Argumenten und der vorgeschlagenen Rangfolge,
2.7 Abwicklung finanzieller Belange der Gutachter und Gutachterinnen und der Jurymitglieder (Abrechnungen, Aufwandsentschädigungen),
2.8 Information der Bewerberinnen und Bewerber über die Förderentscheidung.
3. Administrative Abwicklung
3.1 Antragsberatung bzw. Unterstützung der Antragstellenden bei der Erörterung der potentiellen Bewilligungs- und Abrechnungsbedingungen,
3.2 Antragsbearbeitung, Antragsprüfung, Antragsbewilligung, Administration der Förderprojekte,
3.3 Laufende Projektbetreuung und Projektabschluss:
a. Prüfung und Bewertung von beantragten Änderungen,
b. Prüfung und Bewertung von Mittelanforderungen und Verwendungsnachweisen (Zwischennachweise und Schlussverwendungsnachweise),
c. Prüfung von Berichten und Dokumentation der Prüfungsergebnisse in Prüfvermerken/-berichten etc.,
d. Entscheidung über Mittelauszahlungen, Vereinnahmung von eingehenden Rückzahlungen und Erstattungen, weitergehende Prüfungen bei Verstößen gegen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide,
e. enge Projektbegleitung auch mit Blick auf die programmspezifische Wirkungsanalyse,
3.4 Zuwendungsrechtliche Sonderprozesse, insbesondere Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen gegen Zuwendungsempfänger,
3.5 Bearbeitung von Anfragen und Anträgen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes.
4. Fachliche Unterstützung der Projekte
4.1 Fachliche Begleitung der Projekte während der Förderphase auch im Hinblick auf die Umsetzung der getroffenen Förderentscheidungen,
4.2 Unterstützung bei einer möglichen Nachsteuerung zur Projektzielerreichung,
4.3 Unterstützung der Projekte bei der Entwicklung von konkreten Strategien der Verstetigung (z.B. nach Ablauf der Förderphase).
5. Abschlussevaluierung der Projekte und des Förderinstruments
Evaluierung der Projekte und des Förderinstruments nach Abschluss der Projektförderungen und Entwicklung von Empfehlungen für eine mögliche Weiterentwicklung und Fortschreibung des Förderinstruments.
6. Berichterstattung gegenüber dem MKW
Kontinuierliche und umfassende Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber, auch anlassbezogen. Dies umfasst auch einen halbjährlichen schriftlichen Sachstandsbericht über den laufenden Stand der Arbeiten. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres legt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber bis Ende Februar des Folgejahres zudem einen schriftlichen zusammenfassenden Ergebnisbericht der Aktivitäten des vorangegangenen Jahres vor. Darüber hinaus sind erfolgte Arbeitsfortschritte in einem jährlich stattfindenden Treffen dem Auftraggeber zu präsentieren. Nach Abschluss der Fördermaßnahme soll ein schriftlicher Abschlussbericht über die gesamten vom Projektträger während der Vertragslaufzeit entfalteten Tätigkeiten erstellt werden. Bei diesem Abschlussbericht handelt es sich um einen fachlichen Bericht über die durchgeführten Tätigkeiten und ihre Wirkungen (Fachbericht).
Als Grundlage für die Kalkulation der Anträge kann auf Basis der Hochschul- und außeruniversitären Forschungslandschaft in NRW und abgeleitet aus den Entwicklungen in innovationspolitischen strukturierten Leitmarkten mit maximal 20 Antragsskizzen kalkuliert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Als Ausschlusskriterium für die Leistungsfähigkeit legt der Auftraggeber das Fehlen einer Berufshaftpflichtversicherung fest.
Für die Feststellung der Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Soll-Kriterien festgelegt:
- Erfahrungen mit öffentl. Auftraggebern in der Zusammenarbeit zu fachlich vergleichbaren Forschungsprojekten wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt oder in vergleichbarer Weise,
- Erfahrungen mit der Zusammenarbeit oder Dienstleistungen für oberste deutsche Landes- oder Bundesbehörden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Dr. Jessica Klein
Referat Z.14
40190 Düsseldorf
E-Mail: [gelöscht]
II. Informationen und Kommunikation
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
06.05.2022
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 12.05.2021 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 16.05.2022 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 19.05.2022 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYY5Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de