Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft CREATIVE.NRW 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft CREATIVE.NRW 2022-2025
Auftragsgegenstand ist die Fortführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung des Kompetenzzentrums für die nordrhein-westfälische Kreativwirtschaft CREATIVE.NRW mit der Zielsetzung, die Standortbedingungen für die Branche zu verbessern, um Nordrhein-Westfalen noch stärker als bisher als maßgeblichen Standort der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und Europa zu etablieren.
Um Cross-Innovationen zu generieren, soll die Netzwerkstruktur sowohl innerhalb der Teilmärkte der Kreativwirtschaft verstärkt werden als auch die Zusammenarbeit der kreativwirtschaftlichen Akteure mit Unternehmen aus anderen Branchen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Verbänden, Kompetenzzentren und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen weiter intensiviert werden.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Aufgaben des Kompetenzzentrums sind die Vernetzung relevanter Stakeholder, die Initiierung und Begleitung von (Cross)-Innovationen, die Identifizierung von Zukunftsthemen, Beiträge zum Wissenstransfer, die Qualifizierung von Kreativen für den Markt sowie die Erhöhung der Sichtbarkeit des Kreativwirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen.
Das Kompetenzzentrum CREATIVE.NRW ist zentrale Anlaufstelle. Durch seine Aktivitäten sollen die Potenziale der nordrhein-westfälischen Kultur- und Kreativwirtschaft und die von ihr ausgehenden Impulse für Innovationen besser genutzt sowie die Wahrnehmung und Sichtbarkeit der nordrhein-westfälischen Kultur- und Kreativwirtschaft erhöht werden.
Der Auftragsgegenstand besteht aus den folgenden Arbeitspaketen:
1. Betrieb einer Geschäftsstelle:
Es ist eine Geschäftsstelle mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erforderlich. Die Geschäftsstelle dient als Anlaufstelle für die Akteure sowie für Anfragen von Unternehmen, Gründern, etc. In der Geschäftsstelle werden die laufenden Aufgaben des Kompetenznetzwerks aufgenommen, koordiniert und bearbeitet. Der Hauptsitz der Geschäftsstelle soll sich an einem gut erreichbaren zentralen Standort in NRW (Standortabstimmung mit dem AG erforderlich) befinden. Die Arbeit der Geschäftsstelle kann auch auf mehrere Standorte verteilt werden. Die Geschäftsstelle muss die erforderlichen Arbeitsmittel und Büroräume bieten. Die Erreichbarkeit muss telefonisch wie elektronisch mindestens von montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr gewährleistet sein.
2. Vernetzung optimieren und ausbauen:
Eine wesentliche Aufgabe des Kompetenzzentrums ist der gezielte Ausbau der Netzwerkstrukturen der nordrhein-westfälischen Kreativwirtschaft. Hierzu soll der Auftragnehmer (AN) insbesondere die nachfolgenden Netzwerkaktivitäten weiterentwickeln und ausbauen:
-CREATIVE.Spaces: Mit den 20 CREATIVE.Spaces hat CREATIVE.NRW in den vergangenen Jahren ein starkes regionales Netzwerk in Nordrhein-Westfalen geschaffen (CREATIVE.Spaces - Creative.NRW), das sowohl Kreative untereinander als auch mit Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Politik vernetzt und gemeinsame Projekte anstößt. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Weiterentwicklung der CREATIVE.Spaces.
-Branchengespräch Kreativwirtschaft: Mindestens einmal jährlich organisiert das Kompetenzzentrum ein "Branchengespräch Kreativwirtschaft". Hierzu werden 20 bis 25 Teilnehmer aus verschiedenen Branchen vom Kompetenzzentrum in Abstimmung mit dem Auftraggeber eingeladen.
-Matchmaking mit Unternehmen anderer Branchen: Aufgabe des AN ist es, ein Matchmaking-Format mit Teilnehmern aus der Kreativwirtschaft und Unternehmen anderer Branchen zu entwickeln und dieses mindestens einmal jährlich zu realisieren. Dabei ist von einer 1 -2 tägigen Präsenzveranstaltung mit rd. 35 Teilnehmern auszugehen.
3. Wissenstransfer sicherstellen und ausbauen:
Aufgabe des Kompetenzzentrums ist, den Wissenstransfer über sich wandelnde Geschäftsmodelle und mögliche Innovationen durch die Kreativwirtschaft sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Dies geschieht durch eine aktive Beteiligung des Kompetenzzentrums an Veranstaltungen der Kreativwirtschaft. Das Kompetenzzentrum beteiligt sich als Kooperationspartner an mindestens fünf kreativwirtschaftlichen Fachveranstaltungen jährlich und unterstützt diese beratend, organisatorisch sowie finanziell z.B. mit Panels, Fachvorträgen, Speakern. Das Kompetenzzentrum beteiligt sich zudem mit Informationsständen und eigenem Personal an externen Veranstaltungen. Es ist von rund 10 Veranstaltungen jährlich auszugehen.
4. Kreativwirtschaftliche Gründungen vorantreiben:
Um Kreativschaffende für die Anforderungen des Marktes zu professionalisieren und Gründungen voranzutreiben, startet das Kompetenzzentrum im Lauf des ersten Vertragsjahres ein Sprechstundenangebot für Unternehmen der Kreativwirtschaft, die eine Umsetzung innovativer Ideen in ein Geschäftsmodell planen. Kreativschaffende können sich an das Kompetenzzentrum wenden, um erste Informationen über mögliche weitere Schritte einer kreativwirtschaftlichen Gründung oder Hinweise auf mögliche Partner und Unterstützer zu erhalten. Mit dem Sprechstundenangebot geht das Kompetenzzentrum auf die individuellen Bedürfnisse von kreativwirtschaftlichen Gründungsvorhaben ein. Jährlich ist von ca. 50 zweistündigen Sprechstundenformaten (digital oder in Präsenz) auszugehen.
5. Innovationen der Kreativwirtschaft sichtbar machen und vorantreiben:
Aufgabe des Kompetenzzentrums ist, ein jährliches eintägiges Format (Kongress, Symposium, Tagung o. ä.) zu entwickeln und durchzuführen, das die innovative Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kreativwirtschaft und damit Nordrhein-Westfalen als Kreativwirtschafts-Standort national und europaweit sichtbar macht. Das Format mit ca. 150 - 200 Teilnehmern dient dem Austausch über zentrale Zukunftsthemen und den Möglichkeiten der Kreativwirtschaft, diese Themen innovativ anzugehen. Zu den Aufgaben des AN gehört auch die Organisation von z.B. Moderation, Technik, Speaker, Catering.
6. Information und Beratung zur Finanzierung von kreativwirtschaftlichen Geschäftsmodellen:
Aufgabe des Kompetenzzentrums ist die Information und Beratung zu Fördermöglichkeiten auf Landes, Bundes-, und EU-Ebene. Zudem ist jährlich ein halbtägiges Format zum Thema Finanzierung zu organsieren.
7. Kommunikationsmaßnahmen:
a) Die bestehende Internetseite soll weiterbetrieben, kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt werden.
b) Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist weiterzuentwickeln.
c) Social Media: Sämtliche Aktivitäten sollen über Social-Media-Kanäle kommuniziert werden.
8. Jour fixe, Berichte, Evaluierung:
a) Es ist ein monatlicher Jour fixe (ca. 1-2 Stunden) in Düsseldorf einzuplanen
b) Einmal jährlich wird ein Bericht zu den Leistungen von CREATIVE.NRW erwartet.
c) Zudem soll eine regelmäßige Evaluierung der Leistungen des Kompetenzzentrums erfolgen.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um weitere 3 Jahre, somit bis zum 31.07.2028, ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Bonitätsnachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)
Einzureichende Unterlagen:
- Referenz im Themenfeld "Kreativwirtschft" (mit dem Angebot vorzulegen): Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung im Bereich Informationsvermittlung und Wissenstransfer im Themenfeld "Kreativwirtschaft" belegt.
- Referenz "Netzwerke" (mit dem Angebot vorzulegen): Mindestens eine Referenz, nicht älter als 5 Jahre, über Erfahrungen in Aufbau und Pflege von Netzwerken.
- Referenz "Internetplattform" (mit dem Angebot vorzulegen): Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über die Konzeption und den Betrieb einer Internetplattform mit vergleichbaren Funktionalitäten in den Schwerpunkten Informationsvermittlung, Vernetzung und Social Media.
- Referenz "Fachveranstaltungen" (mit dem Angebot vorzulegen): Mindestens eine Referenz, nicht älter als 5 Jahre, über die Organisation und Durchführung von Fach- oder Netzwerkveranstaltungen in vergleichbarer Größenordnung und mit vergleichbaren organisatorischen Anforderungen wie für die geplante eintägige Veranstaltung mit 150 - 200 Personen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle MWIDE
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur vorliegenden Aufgabenbeschreibung sind nur schriftliche Rückfragen zugelassen. Diese sind über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW unter www.evergabe.nrw.de zu stellen. Die Beantwortung der gestellten Fragen erfolgt schriftlich über den Vergabemarktplatz zeitgleich und anonymisiert an alle am Verfahren beteiligten Bieter.
Eingehende Bieterfragen werden gesammelt und zu regelmäßigen Terminen (ca. einmal pro Woche) beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYA9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.