Pflege und Betreuung von Schüler*innen und Schulkindergartenkindern der Paul-Meyle-Schule sowie ergänzendes kommunales Angebot für Schüler*innen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Betreuung von Schüler*innen und Schulkindergartenkindern der Paul-Meyle-Schule sowie ergänzendes kommunales Angebot für Schüler*innen
Pflege und Betreuung von Schülerinnen und Schülern und Schulkindergartenkindern (im Folgenden: Schüler) der Paul-Meyle-Schule (im Folgenden: Schule), Sonderschule für Geistig- und Körperbehinderte der Stadt Heilbronn für die Schuljahre 2022/23 unbefristet.
Die Erbringung der Betreuungsleistung ist gegliedert in schulische Betreuung und ergänzendes kommunales Ganztagsangebot.
Stammhaus des SBBZ Paul-Meyle-Schule (Güldensteinstr. 32, 74081 Heilbronn) sowie die Standorte der Außenklassen.
Die Erbringung der Betreuungsleistung ist gegliedert in schulische Betreuung und ergänzendes kommunales Ganztagsangebot:
Die schulische Betreuung inklusive Schulkindergarten (Teil 1) bezieht sich auf die Pflege und Betreuung der körperlich und geistig behinderten Schüler der Paul-Meyle Schule während des regulären Schulbetriebs.
Das ergänzende kommunale Ganztagsangebot (Teil 2) bezieht sich auf ein ergänzendes Betreuungsangebot an der Schule, welches die körperlich und geistig behinderten Schüler der Paul-Meyle-Schule auf freiwilliger Basis vor und nach dem Unterricht besuchen können.
Das Angebot der schulischen Betreuung inkl. Schulkindergarten findet im Stammhaus des SBBZ Paul-Meyle-Schule (Güldensteinstr. 32, 74081 Heilbronn) sowie der Standorte seiner Außenklassen und Kooperierenden Organisationsformen statt. Diese befinden sich in der Ludwig-Pfau-Grundschule (Herbert-Hoover-Str. 1, 74074 Heilbronn), Staufenberggrundschule (Staufenbergstr. 91, 74081 Heilbronn), Luise-Bronner-Realschule (Herbert-Hoover-Str. 1, 74074 Heilbronn) sowie Mörikerealschule (Max-von-Laue-Str. 7, 74081 Heilbronn).
Die Vergabe der Betreuungsdienstleistungen stellt einen Auftrag für soziale Dienstleistungen im Sinne des § 64 VgV dar. Gemäß § 21 (6) VgV i.V.m. § 65 (2) VgV kann die Laufzeit bei begründetem Sonderfall über 6 Jahre hinaus verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung unterliegt den Regelungen des § 132 GWB.
Die Wertungsmatrix kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/EnPknzbjedt8XZ6.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
- weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, oder ein Insolvenzplan rechtzeitig bestätigt wurde
- sich nicht in Liquidation befindet,
- seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
- in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
Ziff. 2.2.5.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8
Tabellarische Aufstellung über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen aufzuweisen:
1. Sach- und Umweltschäden 1,5 Mio. EURO
2. Personenschäden 3,0 Mio. EURO
3. sonstige Vermögensschäden 0,5 Mio. EURO
Sofern der Bieter im Präqualifikationssystem PQ/VOL oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates registriert ist, Angabe des Zertifizierungs- und Zugangscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
Ziff. 2.2.5.2.2 des Angebotsschreibens VgV 8:
Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.5.2.2 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen
Mindestanforderung an Qualität/Quantität:
1. für Leistungen der Eingliederungshilfe "Erfahrungen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie multiplen Behinderungen" (Qualität),
2. für Leistungen "Erfahrung in der Leistung eines Betreuungsangebots für >35 SuS umgesetzt von > 40 VZÄ" (Quantität).
Ferner sind folgende Nachweise, bzw. Erklärungen beizufügen:
- Firmenprofil/Organisationsbeschreibung mit Nachweis/Erklärung, wie die geforderten Leistungen erbracht werden können, insbesondere die Organisation vor Ort und der regionale Ansprechpartner für Schule und Stadt,
- Konzept zum Betreuungsangebot im Schulkindergarten, Schule und dem ergänzenden kommunalen Ganztagsangebot,
- Nachweis/Erklärung Schulungs-/Fortbildungsmanagement für Mitarbeiter/innen,
- Nachweis /Erklärung über Sicherstellung der Erstaushilfebildung der eingesetzten MA, Fachkenntnisse zur Nahrungsgabe über eine Sonde sowie fachspezifische Kenntnisse zu Anfallskrankheiten (Epilepsie) sowie Allergien von mind. Zwei Betreuungskräften
Abschnitt IV: Verfahren
§ 65 (2) VgV, Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Mehrfachbehinderungen, aufgrund derer ein stärkerer Bedarf von Beständigkeit, was den Einsatz von Bezugspersonen betrifft, besteht. Ein häufiger Wechsel der Bezugspersonen fälltihnen häufig schwerer als Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung und muss unbedingt vermieden werden.
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E12334535 einzureichen.
Die Öffnung erfolgt entsprechend § 55 VgV durch 2Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.heilbronn.de