Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von 4.000 – 6.000 t/a entwässertem Klärschlamm (AVV 190805) von Kläranlagen des Niersverbandes in 2 Losen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niersverband.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E53269345
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E53269345
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von 4.000 – 6.000 t/a entwässertem Klärschlamm (AVV 190805) von Kläranlagen des Niersverbandes in 2 Losen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von 4.000 – 6.000 t/a entwässertem Klärschlamm (AVV 190805) von Kläranlagen des Niersverbandes in 2 Losen, Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von 2.000 – 3.000 t/a entwässertem Klärschlamm (AVV 190805) von Kläranlagen des Niersverbandes

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
90513600 Schlammbeseitigung
90513900 Schlammentsorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von 2.000 – 3.000 t/a entwässertem Klärschlamm (AVV 190805) von Kläranlagen des Niersverbandes, Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zur Kalkulation der Transportkosten muss zum Zeitpunkt der Angebotssubmission das Bieterangebot im Leistungsverzeichnis zwingend die Bieterangaben zu der/den Adresse/n der Entsorgungsanlage/n enthalten.

Soll die Menge der entwässerten Klärschlämme auf mehr als einer Entsorgungsanlage verteilt/entsorgt werden, sind die vorstehenden Angaben sowie die für die einzelnen Entsorgungsanlagen bestimmten Mengenanteile (Angabe in %) vom Bieter auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Dies ist erforderlich, damit der Niersverband die für die Beurteilung der Gesamtwirtschaftlichkeit notwendige Transportkosten ermitteln kann.

Der Begriff „Entsorgungsanlage“ schließt Anlagen und Einrichtungen mit ein, die der ordnungsgemäßen Behandlung und Lagerung von entwässerten Klärschlämmen dienen und der nachfolgenden thermischen Entsorgung vorgeschaltet sind.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von 2.000 – 3.000 t/a entwässertem Klärschlamm (AVV 190805) von Kläranlagen des Niersverbandes

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513300 Verbrennung von Siedlungsabfällen
90513600 Schlammbeseitigung
90513900 Schlammentsorgung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von 2.000 – 3.000 t/a entwässertem Klärschlamm (AVV 190805) von Kläranlagen des Niersverbandes, Ausführungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zur Kalkulation der Transportkosten muss zum Zeitpunkt der Angebotssubmission das Bieterangebot im Leistungsverzeichnis zwingend die Bieterangaben zu der/den Adresse/n der Entsorgungsanlage/n enthalten.

Soll die Menge der entwässerten Klärschlämme auf mehr als einer Entsorgungsanlage verteilt/entsorgt werden, sind die vorstehenden Angaben sowie die für die einzelnen Entsorgungsanlagen bestimmten Mengenanteile (Angabe in %) vom Bieter auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Dies ist erforderlich, damit der Niersverband die für die Beurteilung der Gesamtwirtschaftlichkeit notwendige Transportkosten ermitteln kann.

Der Begriff „Entsorgungsanlage“ schließt Anlagen und Einrichtungen mit ein, die der ordnungsgemäßen Behandlung und Lagerung von entwässerten Klärschlämmen dienen und der nachfolgenden thermischen Entsorgung vorgeschaltet sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter ist bei der Berufsgenossenschaft/Handwerksrolle als Mitglied eingetragen. Der Bieter ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet. Er versichert, dass er für die hier angebotenen Leistungen in geschäftsüblicher Höhe gegen Haftpflicht versichert ist. Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt. Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. (alternativ Eigenerklärung)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mind. 3 Referenzen/Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten 3 Jahren in der Regel mit folgenden Angaben:

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..) Hinweis: der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/06/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

Teil 4, Anwendung. Auszug:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).

Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2022

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