Busbegleitung für die Schülerinnen und Schüler der Realschule Patternhof Referenznummer der Bekanntmachung: 01/40/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busbegleitung für die Schülerinnen und Schüler der Realschule Patternhof
Busbegleitung für die Schülerinnen und Schüler der Realschule Patternhof vom Bushof Eschweiler nach Würselen und zurück
Bushof Eschweiler 52249 Eschweiler Die Bezirksregierung hat zum 01.06.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Busbegleitung von sechs Bussen für die Schülerinnen und Schüler der Realschule Patternhof vom Bushof Eschweiler nach Würselen und zurück.
Organisation der Schülerschaft auf dem Eschweiler Bushof für sechs weitere Busse, jedoch ohne Busbegleitung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss Mitarbeiter*innen einsetzen, die
die deutsche Sprache umfassend beherrschen,
nicht vorbestraft sind,
nicht jünger als 18 Jahre sind, außer es handelt sich um ausbildungsbedingte Begleitung,
über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen,
über einen Unterrichtungsnachweis gem. § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO i.V.m. §§ 9 ff. BewachV verfügen
Der Auftragnehmer muss folgende Nachweise vorlegen:
Auszug aus dem Bewachungsregister
Bewacher-ID des Unternehmens
Erlaubnis gem. § 34 Abs. 1 GewO
Referenz über die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Einsatzleitung muss über eine Sachkundeprüfung gem. § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO verfügen.
Die eingesetzten Mitarbeiter sind nach den geltenden tariflichen Bestimmungen für das Wach- und Sicherheitsgewer-be in Nordrhein-Westfalen zu entlohnen. Bei Vertragsverlängerung gilt bei Lohn-/Tariferhöhung eine Preisanpassung mittels Preisgleitklausel. Diese ist auf schriftliche Anforderung des Auftragnehmers möglich. Preisänderungen wäh-rend des erste Vertragszeitraumes sind ausgeschlossen.
Die Einsatzkräfte sind mit einer zweckmäßigen und einheitlichen Dienstkleidung auszustatten. Diese Dienstkleidung soll den Schüler*innen eine Zuordnung des Wachpersonals des Unternehmens ermöglichen.
Der Auftragnehmer muss seine Mitarbeiter mit einer für die jeweilige Aufgabe und den Eigenschutz erforderlichen und zweckentsprechenden sonstigen Ausrüstung ausstatten. Schusswaffen sind nicht mitzuführen.
Der Auftragnehmer hat für sich und seine Beschäftigten eine gem. § 6 der BewO vom 07.12.1995 in der zurzeit gülti-gen Fassung vorgeschrieben Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ein Einsatz von Nachunternehmen ist nicht gestattet.
Die entsprechenden Nachweise sind bei Abgabe des Angebotes beizufügen.
Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert und dies führt zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftragnehmer muss Mitarbeiter*innen einsetzen, die
die deutsche Sprache umfassend beherrschen,
nicht vorbestraft sind,
nicht jünger als 18 Jahre sind, außer es handelt sich um ausbildungsbedingte Begleitung,
über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen,
über einen Unterrichtungsnachweis gem. § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO i.V.m. §§ 9 ff. BewachV verfügen
Der Auftragnehmer muss folgende Nachweise vorlegen:
Auszug aus dem Bewachungsregister
Bewacher-ID des Unternehmens
Erlaubnis gem. § 34 Abs. 1 GewO
Referenz über die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Einsatzleitung muss über eine Sachkundeprüfung gem. § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO verfügen.
Die eingesetzten Mitarbeiter sind nach den geltenden tariflichen Bestimmungen für das Wach- und Sicherheitsgewer-be in Nordrhein-Westfalen zu entlohnen. Bei Vertragsverlängerung gilt bei Lohn-/Tariferhöhung eine Preisanpassung mittels Preisgleitklausel. Diese ist auf schriftliche Anforderung des Auftragnehmers möglich. Preisänderungen wäh-rend des erste Vertragszeitraumes sind ausgeschlossen.
Die Einsatzkräfte sind mit einer zweckmäßigen und einheitlichen Dienstkleidung auszustatten. Diese Dienstkleidung soll den Schüler*innen eine Zuordnung des Wachpersonals des Unternehmens ermöglichen.
Der Auftragnehmer muss seine Mitarbeiter mit einer für die jeweilige Aufgabe und den Eigenschutz erforderlichen und zweckentsprechenden sonstigen Ausrüstung ausstatten. Schusswaffen sind nicht mitzuführen.
Der Auftragnehmer hat für sich und seine Beschäftigten eine gem. § 6 der BewO vom 07.12.1995 in der zurzeit gülti-gen Fassung vorgeschrieben Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ein Einsatz von Nachunternehmen ist nicht gestattet.
Die entsprechenden Nachweise sind bei Abgabe des Angebotes beizufügen.
Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert und dies führt zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV
Stadt Eschweiler
Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
3. Etage - Zimmer 336
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYNYJL7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn bar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsauftrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 GWB).
Der Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).