Selektive Datenmigration für die Einführung von SAP S/4HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/469
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://civillent.de/start
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Selektive Datenmigration für die Einführung von SAP S/4HANA
Selektive Datenmigration für die Einführung SAP S/4HANA
Die Auftraggeberin begleitet ihre Kunden auf dem Weg in eine zunehmend technologiebasierte Zukunft mit eigenen cloudbasierten Lösungen zum Nutzen der Bürger und der Gesellschaft.
Das Produkt Kommunalmaster(R) Finanzen (KM-Finanzen) ist eine branchenspezifische Ausprägung von SAP mit zahlreichen Eigenentwicklungen für die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg, welche derzeit ebenfalls bei Kunden auf dem Markt Deutschland angewendet wird.
Der KM-Finanzen ist derzeit bei ca. 1000 Mandanten auf dem Markt Baden-Württemberg im Einsatz. Außerhalb Baden-Württembergs findet das Produkt auf dem Markt Deutschland bei über 50 Mandanten Anwendung. Zu diesen Kunden gehören auch kommunale Dienstleister, die wiederum diese Infrastruktur ihren Kunden zur Verfügung stellen.
Für das aktuell eingesetzte SAP Produkt SAP ERP ECC 6.0 wurde die mainstream-Wartung zum 31.12.2027 gekündigt. Somit ist für alle KM-Finanzen Kunden bis zum 31.12.2027 eine Transformation von SAP ERP ECC 6.0 auf S/4HANA erforderlich. Ausgeschrieben wird für den Zeitraum bis 30.06.2028:
- Die mietweise Überlassung einer Migrationssoftware zur selektiven Datenmigration
(nachfolgend "Migrationssoftware" genannt) auf den Systemen des Auftraggebers für
den Markt Baden-Württemberg sowie auf Kundensystemen im Markt Deutschland.
- IT- Dienstleistungen zur Beratung und Qualifizierung der Mitarbeiter des Auftraggebers,
zur selbständigen Nutzung der Migrationssoftware auf dem Markt Baden-Württemberg.
- IT-Dienstleistungen bei der Durchführung von individuellen Kundenprojekten auf dem
Markt Baden-Württemberg. Bei diesen Projekten ist davon auszugehen, dass 80% durch
den Auftragnehmer und 20% durch den Auftraggeber durchgeführt werden.
- IT-Dienstleistungen zur Projektdurchführung auf dem Markt Deutschland.
Sämtliche vorgenannten IT-Dienstleistungen sind in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu
erbringen.
Die Migrationssoftware muss dem Auftraggeber die Umstellung seiner Multimandantensysteme auf dem Markt Baden-Württemberg mit ihren branchenspezifischen Ausprägungen und Eigenentwicklungen ermöglichen. Des Weiteren muss dem Auftraggeber anhand der Migrationssoftware ermöglicht werden, den Großteil der Mitglieder auf dem Markt Baden-Württemberg auf Basis von Migrationstemplates selbständig zu migrieren. Auf dem Markt Deutschland muss dem Auftraggeber ermöglicht werden, als Generalunternehmer seinen Kunden die selektive Datenmigration mittels der ausgeschriebenen Migrationssoftware sowie den dafür erforderlichen IT-Dienstleistungen als Pfad nach SAP S/4HANA
in Projektform anzubieten.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, wird unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem
Zusammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigt.
Hierbei werden abhängig von der jeweiligen Kategorie der Mindestreferenz bei der Bewertung der Mindestreferenzen insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt:
Mindestreferenzen "Selektive Datenmigration auf SAP S/4HANA":
- Ob die Projekte im öffentlichen Sektor durchgeführt wurden
- Ob die selektive Datenmigration bei Multimandantensystemen durchgeführt wurde
- Inwiefern bei den Projekten der Auftraggeber die Migration anhand eines zuvor mit dem Bewerber gemeinsam definierten Templates selbständig durchgeführt hat
- Beschreibung ob und wie eine Durchführung im Sinne einer Wellenplanung erfolgt ist, so dass an unterschiedlichen Systemen parallel gearbeitet werden konnte und der Produktivstart nicht gleichzeitig erfolgt ist
- Wie die Software hinsichtlich Lizenzen zur Verfügung gestellt wurde (z.B. Miete, Kauf)
Mindestreferenzen "On-Premises":
- Ob die Projekte im öffentlichen Sektor durchgeführt wurden
- Ob die Projekte im Kontext einer Migration auf SAP S/4HANA erfolgt sind
- Ob die selektive Datenmigration bei Multimandantensystemen durchgeführt wurde
- Über welchen Zeitraum die Software On-Premises zur Verfügung gestellt wurde
- Wie die Software hinsichtlich Lizenzen zur Verfügung gestellt wurde (z.B. Miete, Kauf)
Werden mehr als die gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung geforderten drei Mindestreferenzen vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung, dass das Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben verfügt bzw. Eigenerklärung, warum das Unternehmen gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Eine Kopie der Benennungsurkunde des Datenschutzbeauftragten des Unternehmens ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit keine gesetzliche Befreiung vorliegt,
(5) Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen seit Abschluss des Kalenderjahres 2018 keine datenschutzaufsichtsbehördliche Geldbuße i. S. v. Art. 83 DSGVO i. V. m. 41 BDSG, OWiG verhängt wurde,
(6) Scientology-Schutzerklärung (L. Ron Hubbard ),
(7) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich der selektiven Datenmigration in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Referenzen "Selektive Datenmigration auf SAP S/4HANA":
Eigenerklärungen über mindestens zwei geeignete Referenzprojekte des Unternehmens im Umfeld der selektiven Datenmigration auf SAP S/4HANA aus den letzten fünf Jahren, bei denen jeweils folgende Anforderungen erfüllt sind:
- die Projekt- und Supportsprache in Wort und Schrift war Deutsch
- der Projektumfang des Bewerbers lag bei mindestens 100 PT je Projekt
- die Migration auf SAP S/4HANA erfolgte unterjährig.
Darüber hinaus soll bei der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Ob die Projekte im öffentlichen Sektor durchgeführt wurden
- Ob die selektive Datenmigration bei Multimandantensystemen durchgeführt wurde
- Inwiefern bei den Projekten der Auftraggeber die Migration anhand eines zuvor mit
dem Bewerber gemeinsam definierten Templates selbständig durchgeführt hat
- Beschreibung ob und wie eine Durchführung im Sinne einer Wellenplanung erfolgt ist, so dass an unterschiedlichen Systemen parallel gearbeitet werden konnte und der Produktivstart nicht gleichzeitig erfolgt ist
- Wie die Software hinsichtlich Lizenzen zur Verfügung gestellt wurde (z.B. Miete, Kauf)
(3) Referenzen "On-Premises":
Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt des Unternehmens im Bereich selektiver Datenmigration aus den letzten fünf Jahren, in dem die entsprechende Software des Bewerbers dem Auftraggeber On-Premises zur Verfügung gestellt wurde.
Darüber hinaus soll bei der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Ob die Projekte im öffentlichen Sektor durchgeführt wurden.
- Ob die Projekte im Kontext einer Migration auf SAP S/4HANA erfolgt sind.
- Ob die selektive Datenmigration bei Multimandantensystemen durchgeführt wurde.
- Über welchen Zeitraum die Software On-Premises zur Verfügung gestellt wurde.
- Wie die Software hinsichtlich Lizenzen zur Verfügung gestellt wurde (z.B. Miete, Kauf)
Die Erklärungen über die Referenzleistungen sowohl im Bereich "Selektive Datenmigration auf SAP S/4HANA" (vorstehende Ziff. (2)) als auch im Bereich "On-Premises" (hiesige Ziff. (3)) müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Beschreibung des Leistungsumfangs (bitte hier auf die oben beschriebenen und jeweils relevanten Aspekte eingehen).
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
- Anzahl der erbrachten Personentage
(4) Aktuelles/r Zertifikat/Nachweis über die Einrichtung und den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems
nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder mit vergleichbarem
Schutzniveau
- Eigenerklärungen über mindestens zwei geeignete Referenzprojekte "Selektive Datenmigration auf SAP S/4HANA", die die o. g. Anforderungen erfüllen
- Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt "On-Premises", das die o. g. Anforderungen erfüllt.
Ein Referenzprojekt kann mehrfach gewertet werden, sofern es Inhalte umfasst, die die Anforderungen an mehrere der aufgeführten Kategorien von Mindestreferenzen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR79B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.