ARZ NRW - Callcenterleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 5501/22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvwl.de/patient/notdienste/index.htm
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRR7H4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRR7H4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ARZ NRW - Callcenterleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 5501/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79512000 Call-Center
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine deutschsprachige Überlauf-Call Center-Dienstleistung zur bedarfsweisen Unterstützung der Arztrufzentrale bei der Abwicklung der Inbound-Telefonie des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79511000 Telefonistendienste
79510000 Telefonauftragsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Arbeitsort für die Mitarbeiter des Überlauf Call Centers sind die Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Unter der Voraussetzung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (s. Anlage 1 zum EVB-IT-Dienstvertrag), ist es zulässig, dass Mitarbeiter des Auftragnehmers an mehreren Standorten oder aus dem Home-Office arbeiten. Für das hierfür erforderliche technische Equipment hat der Auftragnehmers zu sorgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine deutschsprachige Überlauf-Call Center-Dienstleistung zur bedarfsweisen Unterstützung der Arztrufzentrale bei der Abwicklung der Inbound-Telefonie des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Die ARZ übernimmt für die kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein die Sicherstellung des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes nach § 75 Abs. 1a S. 3 Nr. 3 SGB V. Diese Aufgabe gehört zur systemkritischen Infrastruktur und bedarf einer durchgängig qualitativ hochwertigen Serviceleistung.

Die ARZ hat den Anspruch einer zeitlich flexiblen, qualitativ hochwertigen und fachlich fundierten, externen Unterstützung. Sie hat ein gesteigertes Interesse an einer kooperativen Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Auftragnehmer. Die Call-Center-Leistungen sind ab dem 01.09.2022 zu leisten. Vom 01.08.2022 bis zum 31.08.2022 findet die Ramp-up-Phase statt.

Das Überlauf-Call Center unterstützt die Arztrufzentrale im Rahmen der Regelunterstützung wie folgt:

o Mo., Di., Do. von 15:00 bis 21:00 Uhr

o Mi., Fr. von 14:00 bis 21:00 Uhr

o Sa. von 08:00 bis 22:00 Uhr

o So. und Feiertage (in NRW) von 08:00 bis 20:00 Uhr

Außerhalb dieser Regelunterstützungs-Zeiten muss die Bereitschaft bestehen, das ARZ im Notfall zu unterstützen (24/7). Diese Notbeauftragungen teilen sich in verschiedene Kategorien auf:

- Vorhersehbarer Notfall: Der Bedarf wird bei der regelmäßigen Forecastlieferung avisiert und mit einem Vorlauf von ca. 30 Tagen konkretisiert (sofern dieser nicht schon beim Forecast eingeplant wurde)

- Mittelfristiger Notfall: Bedarf ergibt sich ca. 1-2 Wochen vorher und wird an den AN gemeldet

- Kurzfristiger Notfall: Bedarf mit einer Vorlaufzeit < 1 Woche

Die ARZ hat das Recht, die Notfallunterstützung nach Bedarf einseitig einzufordern (vom Auftraggeber einseitg forderbare Option).

Nach Beendigung des Vertrags beginnt eine 6-wöchige Migrationszeit, in der der Übergang auf den neuen Dienstleister stattfindet. Hierbei sind vom Bieter sämtliche anfallenden Unterstützungsleistungen zu erbringen. Die Umschaltung der Calls auf den neuen Dienstleister findet in dieser Migrationsphase stufenweise statt.

Für weitere Informationen zum Auftragsgegenstand wird insbesondere auf die Leisungsbeschreibung verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Projektkonzepts / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es gibt zwei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr. Die Verlängerungsoption wird spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit/der ersten Verlängerungsoption (bei zweiter Verlängerung) schriftlich gezogen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Außerhalb dieser Regelunterstützungs-Zeiten muss die Bereitschaft bestehen, das ARZ im Notfall zu unterstützen (24/7). Diese Notbeauftragungen teilen sich in verschiedene Kategorien auf:

- Vorhersehbarer Notfall: Der Bedarf wird bei der regelmäßigen Forecastlieferung avisiert und mit einem Vorlauf von ca. 30 Tagen konkretisiert (sofern dieser nicht schon beim Forecast eingeplant wurde)

- Mittelfristiger Notfall: Bedarf ergibt sich ca. 1-2 Wochen vorher und wird an den AN gemeldet

- Kurzfristiger Notfall: Bedarf mit einer Vorlaufzeit < 1 Woche

Die ARZ hat das Recht, die Notfallunterstützung nach Bedarf einseitig einzufordern (vom Auftraggeber einseitg forderbare Option).

Sollten neue Themen oder Prozesse eingeführt werden, hat die ARZ GmbH das Recht, bedarfsgerecht bis zu 200 Stunden innerhalb eines Monats für diese Tätigkeiten beim AN abzurufen. Enthalten sind Aufwände für Projektmanagement, Training, Schulung, etc.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Da es sich um systemkritische Leistungen handelt, wird eine Weitergabe der Call-Center-Leistung als Ganzes an Unterauftragnehmer gem. § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen. Der Einsatz von Zeitarbeitskräften ist aber möglich. Sofern der Bieter eine Erfüllung des Auftrags an mehreren Standorten seines Unternehmens plant, ist dies nicht als Weitergabe des Auftrags zu verstehen im Sinne eines Unterauftragnehmers.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angabe der Handelsregisternummer und dem Registergericht, sofern vorhanden

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Angabe der Jahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; bei kalenderjahrungleichen Geschäftsjahren und Rumpfgeschäftsjahren sind auch deren Beginn und Ende anzugeben.

Nachweis: Eigenerklärung

b) Bonität

Nachweis: Bonitätsnachweis einer Bank oder der SchuFa

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, umgerechnet auf Vollzeitstellen

Nachweis: Eigenerklärung

b) Fluktuationsrate nach der Schlüter-Formel

Nachweis: Eigenerklärung

c) Angabe von Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:

- Auftragsvolumen mind. 2,5 Mio. Euro

- Mindestens 25 FTE für einen Auftrag eingesetzt

- Inbound CallCenter-Dienstleistung

- 24/7-Call-Center Telefonie im Inbound

Nachweis: Eigenerklärung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu c): Es sind mindestens 3 Referenzen zu benennen, die alle nachfolgend genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen. Mind. eine der Referenzen muss aus dem Gesundheitssektor stammen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Außerdem einzureichen sind:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung entsprechend VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Darüber hinaus besteht der Anspruch, dass die vom Auftragnehmer eingesetzten Call Center-Agenten die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf dem Sprachniveau C1 beherrschen.

Die für den Einsatz notwendigen präzisen geografischen Kenntnisse des Landes NRW können nicht vorausgesetzt werden. Diese müssen durch eine gute digitale Affinität der Agenten ausgeglichen werden, die eine schnelle und präzise Internetsuche (bsp. Google) im Gesprächsverlauf ermöglicht.

Während der gesamten Einsatzzeiten muss jeweils mindestens ein Agent mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung eingesetzt werden. Dieser dient im Notfall den Laienanwendern (siehe Anmerkungen zur Anwendung) als fachlicher Ansprechpartner. Der Agent muss nicht explizit die Rolle eines fachlichen Ansprechpartners haben, sondern darf ein ganz normaler telefonierender Agent sein.

Zur medizinischen Ausbildung zählt:

- als Medizinischen Fachangestellten,

- als Rettungssanitäter/in,

- als Krankenpfleger/in

- als Altenpfleger/in

- als Zahnarzthelfer/in

- oder vergleichbar (Rücksprache mit AG notwendig)

Die Qualifikationen müssen vor dem ersten Einsatz gegenüber der ARZ nachgewiesen werden.

Ein Blending mit Tätigkeiten anderer Auftraggeber ist nicht gestattet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/06/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR7H4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2022

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