Rahmenvertrag zu einem Dienstradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 116/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zu einem Dienstradleasing
Der Kreis Lippe möchte durch die Einführung von Dienstradleasing ein neues Angebot für die tariflich Beschäftigten schaffen. Es sollen alle Leistungen wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstleister koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
Dem Rahmenvertrag können die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, wie in den vergabeunterlagen beschrieben, beitreten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der AN hat sämtliche Leistungen auszuführen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des zu schließenden Rahmenvertrags und für die organisatorische Abwicklung notwendig sind. Insbesondere folgende Leistungen sind vom Insbesondere folgende Leistungen sind vom Dienstleister zu erbringen:
• Kommunikation, Initialisierung und Abwicklung aller Prozesse und Anfragen, wie Bestellung, Beendigung, Übernahmen des Leasingobjekts, Rückführung, Schadensfallabwicklung, Abschluss von Rücknahmevereinbarungen, Generierung von Leasinganträgen und Übernahmebestätigungen für die Mitarbeitende. Die Abwicklung erfolgt online (Ausnahmen bei rechtlich bindender Schriftform zugelassen).
• Schaffung der Möglichkeit, in einem regional umfangreichen Händlernetz die Fahrradbeschaffung im Kontext dieser Leistungsbeschreibung durch die Mitarbeitenden zu ermöglichen.
• Bereitstellung von Finanzierungen / Leasing und die organisatorische und prozessuale Einbeziehung der Leasinggesellschaft in die Leistungsbeziehung.
• Obligatorische Versicherung sowie Bereitstellung von Lösungen bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags (z. B. bei Krankheit, Todesfall, Kündigung des Mitarbeitenden), sowie die Übernahme der Leasingraten bei Arbeitsunfähigkeit (ab dem 43. Tag) und Elternzeit (bis zu 12 Monate) Eine eventuelle Wartezeit soll möglichst gering sein.
• Kommunikation des Angebots innerhalb der Organisation nach Absprache (z. B. Infoflyer).
• Zurverfügungstellung eines Ansprechpartners und Unterstützung bei der Einführung des Leasingportals durch den Dienstleister.
• Der AN ist inhaltlicher Ansprechpartner für alle teilnehmenden Mitarbeitenden. Hierfür stellt er verschiedene Kommunikationskanäle wie Website, E-Mail und Telefon zur Verfügung, die mindestens an Werktagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Freitags mindestens bis 12.00 Uhr, idealerweise jedoch auch an Wochenenden und Feiertagen
• Der AN stellt eine digitale Möglichkeit (z. B. Portal) zur Verfügung, auf der die Prozesse papierlos abgewickelt werden.
Nach Ablauf von 48 Monaten können keine neuen Einzelleasingverträge geschlossen werden. Die bereits geschlossenen Leasingverträge laufen aber noch weiter und sind bis zum Ende ihrer Laufzeit vom Auftragnehmer zu betreuen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor (Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Nachweis der BAFIN Zulassung des Leasinggebers für Leasinggeschäfte
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs-, Handels- od. Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters.
Bieter haben nachzuweisen, dass sie die Erlaubnis der BAFin zur Abwicklung von Leasinggeschäften haben.
Bieter haben nachzuweisen, dass eine Beauftragung des Bieters nicht gegen die EU Sanktionen, die anlässlich des russischen Angriffskrieges in der Ukraine gegen Russland erlassen wurden, verstoßen würde (Eigenerklärung Russland Sanktionen).
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis von mindestens drei in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Rahmenvertrag zum Dienstradleasing wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben)
Nachweis / Angabe der Webadresse des zur Vertragsabwicklung genutzten Online-Portals
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtlichen kreisangehörigen Gemeinden und Städten ist es freigestellt, mit dem Unternehmen, welches mit dem Kreis Lippe aufgrund dieser Ausschreibung eine entsprechende Rahmenvereinbarung schließt, gleichfalls eine entsprechende separate Rahmenvereinbarung zu den Bedingungen und Konditionen dieser Ausschreibung abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch einseitige Annahme seitens der Kommune innerhalb der in diesem Verfahren festgesetzten Bindefrist. Nach Ablauf der Bindefrist ist ein Vertragsschluss weiterhin möglich, erfolgt aber nicht bereits durch die (verspätete) Angebotsannahme der Kommune, sondern durch Annahme durch den Dienstleister auf die verspätete Annahme (=neues Angebot).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.