Gebäudereinigung in Schulen des Landkreises Göppingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-goeppingen.de/start.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-goeppingen.de/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Schulen des Landkreises Göppingen
Unterhalts-, Grundreinigungs- und Glasreinigungsarbeiten in 5 öffentlichen Schulen
Unterhalts- und Grundreinigung im BSZ Göppingen und im Sonderschulzentrum Göppingen
12 Monate
Geislingen
Unterhalts- und Grundreinigung im BSZ Geislingen und der Bodelschwingh-Schule Geislingen
12 Monate
Bad Überkingen
Unterhalts- und Grundreinigung in der Landesberufsschule Bad Überkingen
12 Monate
Fenster- und Glasreinigung in 3 Schulen
12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über Eintrag in Handelsregister/ Handwerksrolle (für ausländische Bieter vergleichbare
Registrierung, sofern gesetzlich vorgeschrieben).
- Negativerklärung (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) entsprechend
§§ 123 und 124 GWB;
- Unternehmensumsatz pro Jahr für die letzten drei Geschäftsjahre;
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die
ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung;
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragserteilung.
- Eigenerklärung über mind. 3 ausgeführte Aufträge mit vergleichbarer Leistung in den letzten 3 Jahren;
- Eigenerklärung, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen;
- Eigenerklärung, dass der Bieter ein Qualitätsmanagement praktiziert, insbesondere zur Sicherung
und Dokumentation der Reinigungsqualität. Sofern vorhanden, können Zertifizierungen
(z.B. RAL-Gütezeichen Gebäudereinigung, DIN EN ISO 9001:2000 oder gleichwertige Normen)
belegt werden;
- Eigenerklärung, dass der Bieter ein Umweltmanagement praktiziert.
Sofern vorhanden, können Zertifizierungen (z.B. EMAS, DIN EN ISO 14001 oder gleichwertige Normen)
belegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Zur Kalkulationssicherheit empfiehlt die Vergabestelle die Besichtigung der Objekte vor
Angebotsabgabe.
Die Vergabestelle bietet Objektbesichtigungen für alle Lose wie folgt an:
Datum: 12.05.2022, ab 8:00 Uhr, Startpunkt: Sonderschulzentrum Göppingen.
Die weitere Abfolge wird nach Anmeldung (s.u.) bekannt gegeben.
Aus organisatorischen Gründen wird die Begehung als Sammeltermin durchgeführt.
Interessenten, die Einwände gegen diese Vorgehensweise haben, müssen diese Einwände
unverzüglich begründen und in Textform der Vergabestelle zur Kenntnis geben.
Interessenten haben sich rechtzeitig per E-Mail: [gelöscht] anzumelden.
Nachteile infolge einer versäumten Ortsbesichtigung liegen im Risiko des Bieters.
Eigenmächtige Objektbegehungen sind nicht zulässig.
Aus organisatorischen Gründen können keine weiteren Termine angeboten werden!
(2) Zur Beurteilung der Angemessenheit (Preis-/ Leistungsverhältnis) der Angebote prüft
die Vergabestelle
a) die Gesamtangebotssumme auf Auskömmlichkeit/ Wirtschaftlichkeit,
b) die vom Bieter kalkulierten Leistungswerte (qm/Std.) auf Angemessenheit.
Der Auftraggeber geht bei der Unterhaltsreinigung von einer durchschnittlichen qm-Leistung
aus, die im Kalkulationsschema auf dem Blatt "Gesamt" als Richtwert aufgelistet ist.
Toleriert werden Abweichungen in den Angeboten, von max. 5% über Richtwert
(z.B. durch erhöhten Maschineneinsatz, rationelle Reinigungsverfahren).
Ein Überschreiten der Richtwertvorgabe über den Toleranzbereich hinaus führt zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Unterschreiten ist unschädlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de