BLB DU / Duisburg / Land- und Amtsgericht Duisburg / Umbau Bestandsgebäude und Erweiterungsbau / Objektplanung Ingenieurbauwerke - Baugrubenverbau- (020-22-00272) Referenznummer der Bekanntmachung: 020-22-00272
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB DU / Duisburg / Land- und Amtsgericht Duisburg / Umbau Bestandsgebäude und Erweiterungsbau / Objektplanung Ingenieurbauwerke - Baugrubenverbau- (020-22-00272)
Objektplanung Ingenieurbauwerke - Baugrubenverbau- mit den Leistungsphasen 1 bis 9 für das Projekt Land- und Amtsgericht in Duisburg.
Auf dem Grundstück der ehemaligen JVA Stadtmitte (Abbruch 2013) wird ein Umbau des Bestandsgebäudes sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Land- und Amtsgericht Duisburg beabsichtigt.
Durch die baulichen Gegebenheiten im historischen, denkmalgeschützten Bestandsgebäude ergibt sich durch die Überhangflächen ein tatsächlich erforderlicher Gesamtraumbedarf von 14.142 m2. Hiervon sind 4.162 m2 Programmfläche für 129 Mitarbeiter im Erweiterungsbau (Neubau) unterzubringen. Insgesamt wer-den im Bestandsgebäude und im Erweiterungsbau 461 Mitarbeiter untergebracht.
Im Erweiterungs-Neubau werden u.a. folgende Funktionen untergebracht:
- Allgemeiner Sozialer Dienst mit eigenem Zugang
- Kantine mit Küchenbereich (Vollküche)
- Gemeinsamer Wach-, Haft- und Vorführbereich für das Land- und Amtsgericht
- Großer Schwurgerichtssaal für Umfangsverfahren
- Grundbuchamt
- Büro- und Besprechungsräume
- Tiefgarage bis zu 2 Untergeschossen
Durch den Bau einer zweigeschossigen Tiefgarage und den beengten Platzverhältnissen sind Leistungen des Objektplaner für Ingenieurbauwerke aller HOAI-Leistungsbilder erforderlich! Die Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie alle anderen Fachplaner werden einzeln ausgeschrieben und beauftragt!
Genaueres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Land- und Amtsgericht Duisburg König-Heinrich-Platz 1 47051 Duisburg, BLB NRW Duisburg Friedrich-Wilhelm-Straße 12 47051 Duisburg
Die Funktionen des Amts- und Landgerichts Duisburg (ALG), sowie des allgemeinen sozialen Dienstes (AsD) sind derzeit dezentral im Stadtgebiet verteilt. Sie sollen zukünftig zentral in einem Justizzentrum am
Standort König-Heinrich-Platz zusammengefasst werden. Zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs ist ein Erweiterungsbau auf der Fläche der ehemaligen Justizvollzugsanstalt mit direkter Anbindung an
das bestehende, denkmalgeschütze Gebäude des Land- und Amtsgerichts vorgesehen. Das genehmigte Raumprogramm sieht einen Raumbedarf von 12.730 m2 Programmfläche für 461 Mitarbeiter der drei Organisationseinheiten Amtsgericht, Landgericht und allgemeiner sozialer Dienst vor.
Davon sind 4.162 m2 Programmfläche für 129 Mitarbeiter im Neubau unterzubringen.
Genaueres ist den Vertrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre: insgesamt 20 %
- Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke KG 310: insgesamt 60 %
- Anzahl Beschäftigte für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix, diese kann unter http://www.evergabe.blb.nrw.de heruntergeladen werden.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums
multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o.g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.
Direkt beauftragt werden die Leistungen der Leistungsphasen1-2.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Projektstufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur
tätig zu werden.
Die verantwortlichen Architekten / Ingenieure müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre -
verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden
Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Teilnahmeantrag
Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
in der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens
5 Mio. Euro für Personen-
und
10 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix).
Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
1. Zwei Referenzen für die Planungsleistung Ingenieurbauwerke (KG 310), davon mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone IV, mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 über 8 Mio. Euro brutto.
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind:
- Ausfüllen des Referenzformblattes (Anlage 7)
- Referenzschreiben - z.B. des Auftraggebers - mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben
Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel fünf Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen
Bedingung für den Zutritt in die Liegenschaft Land- und Amtsgericht Duisburg ist ein Führungszeugnis
und ein aktuell gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass).
Das Sicherheitskonzept des Land- und Amtsgerichts wird erst nach erfolgter Zuschlagerteilung mit Vertragsschluss übergeben.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bedingung für den Zutritt in die Liegenschaft Land- und Amtsgericht Duisburg ist ein Führungszeugnis
und ein aktuell gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass).
Das Sicherheitskonzept des Land- und Amtsgerichts wird erst nach erfolgter Zuschlagerteilung mit Vertragsschluss übergeben.
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter "Teilnahmeantrag" oder "Angbot" mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
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Zuschlagskriterien (wirtschaftlichste Angebot):
1) Vorgehen im Ausgeschriebenen Projekt 20%
2) Projektablauf/Projektorganisation 10%
3) Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt 5%
4) Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt 5%
5) Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt 15%
6) Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 10%
7) Angebot 35%
Unterkriterien und Details siehe Zuschlagsmatrix.
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Anforderungen an die Konzepterstellung für die Angebotsabgabe:
Neben dem Preisangebot soll ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen. Im Rahmen der Ausschreibung werden neben dem Preis weitere qualitative Kriterien
festgelegt, deren (finale) Wertung gemäß § 9 Abs. 2 VgV ausschließlich auf der Grundlage
des vom Bieter vorgelegten Konzepts vorgenommen wird.
Die Kriterien sind im Einzelnen:
- Vorgehen im Ausgeschriebenen Projekt
- Projektablauf/Projektorganisation
- Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt
- Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt
- Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt
In dem von Bieter zu erstellendem Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o.g.
Zuschlagskriterien Bezug genommen werden. Siehe hierzu auch Anlage "Zuschlagskriterien".
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß
Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme
sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der
Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des
Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der
Zuschlagkriterien mit Anlagen, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung,
Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein
direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer) herzustellen. Dies dient der
eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
- Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten einschließlich aller Anlagen, Pläne und sonstigen
ergänzenden Unterlagen
- Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.)
- Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format)
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Vergabeunterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY01L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de