Gebäudeplanungsleistungen, Neubau Ortsverwaltung und Feuerwehrgerätehaus Freiburg-Lehen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002299
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanungsleistungen, Neubau Ortsverwaltung und Feuerwehrgerätehaus Freiburg-Lehen
Die Stadt Freiburg i.Br. plant für den Stadtteil Lehen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und einer Ortsverwaltung mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 1.300 m² Bruttogrundfläche (BGF) einschließlich erforderlicher Stellplatzflächen und eines öffentlichen Platzes. Das Grundstück befindet sich in der Ortsmitte des Stadtteils und ist derzeit mit der bestehenden Ortsverwaltung und dem Feuerwehrgerätehaus bebaut. Die gesamte Grundstücksfläche beläuft sich auf rd. 1.967 m².
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Gebäudeplanung für das Feuerwehrgerätehaus, die Ortsverwaltung mit Lagerflächen für den Bauhof, sowie eine Parkgarage in der, aus Schallschutzgründen, ein Teil der erforderlichen Stellplätze zu realisieren sind. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt.
Planungsbeginn ist im 4. Quartal 2022 vorgesehen. Der Baubeginn richtet sich nach dem Planungsfortschritt und ist für Mitte 2024 geplant.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die Teilpunkte aus der Leistungsphase 2 sowie die Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI § 34 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Freiburg im Breisgau
Die Stadt Freiburg i.Br. plant für den Stadtteil Lehen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und einer Ortsverwaltung mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 1.300 m² Bruttogrundfläche (BGF) einschließlich erforderlicher Stellplatzflächen und eines öffentlichen Platzes. Das Grundstück befindet sich auf den Flurstücken 55 und 56 in der Ortsmitte des Stadtteils. Es ist derzeit mit der bestehenden Ortsverwaltung und dem Feuerwehrgerätehaus an der Breisgauer Straße 61 bebaut. Im hinteren Teil des Grundstücks befindet sich eine Garage für den Bauhof. Die gesamte Grundstücksfläche beläuft sich auf rd. 1.967 m². Das Gelände grenzt in drei der vier Grundstücksseiten an die bebauten Nachbargrundstücke mit Wohngebäuden an und ist lediglich von der Breisgauer Straße aus erschließbar.
Als Vorleistung für den Neubau ist der vollständige Abbruch der beiden Bestandsgebäude sowie der Garage zu berücksichtigen. Die beengte innerörtliche Lage bedingt die Berücksichtigung des aufrechtzuerhaltenden Personen- und PKW-Verkehrs während des Bauvorhabens. Vor dem Gebäude befindet sich eine Bushaltestelle inkl. Haltebucht. Es ist davon auszugehen, dass diese auch während der Bauzeit angedient werden muss.
Gegenstand des Vertrags sind Leistungen gemäß HOAI § 3 und § 34 aus dem Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ sowohl für den Rückbau der beiden Bestandsgebäuden als auch der Gebäudeplanung für das Feuerwehrgerätehaus, die Ortsverwaltung mit Lagerflächen für den Bauhof, sowie eine Parkgarage in der, aus Schallschutzgründen, ein Teil der erforderlichen Stellplätze zu realisieren sind.
Angestrebt wird ein wirtschaftliches und funktionales Gebäude, in dem sich die Nutzung durch die Ortsverwaltung mit Publikumsverkehr und die Feuerwehr mit ihren spezifischen Anforderungen (z.B. Übungsflächen) vereinbaren lässt. Die Auftraggeberin legt in der Gestaltung Wert auf eine harmonische Einbindung des Gebäudes in den Ortskern. Gemäß den aktuell gültigen Energieleitlinien der Stadt Freiburg ist das Gebäude in Passivhausbauweise, bevorzugt mit nachhaltigen Rohstoffen z. B. Holz-/ Hybridbauweise soweit möglich, zu errichten.
Im Frühjahr 2019 wurde eine Machbarkeitsstudie für die Nutzung einer Ortsverwaltung mit Lagermöglichkeiten für den Bauhof und eines Feuerwehrgerätehaus erstellt. Da sich in der unmittelbaren Nachbarschaft des Grundstücks überwiegend Wohnbebauung befindet, wurde im Zuge des Verfahrens auch ein Schallschutzgutachten erstellt.
Momentan wird eine Bauvoranfrage vorbereitet und zeitnah eingereicht, deren Ergebnis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vorliegt. Die Planung, welche dem Bauvorbescheid zu Grunde liegt, ist in ihren wesentlichen Punkten so zu übernehmen, dass eine Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens gewährleistet ist. Es ist daher nicht beabsichtigt die Leistungsphasen 1 gem. HOAI § 34 zu beauftragen. Aus der Leistungsphase 2 gemäß HOAI § 34 werden nur Teilpunkte der Leistungen aus Anlage 10 beauftragt die im Wesentlichen die Abstimmung und Koordination mit anderen fachlich an der Planung Beteiligten umfassen (siehe Anlage Mustervertrag).
Sämtliche planungsrelevanten Informationen, die sich aus der Projekthistorie ergeben haben werden den Teilnehmern in der Stufe zwei zur Verfügung gestellt.
Planungsbeginn ist im 4. Quartal 2022 vorgesehen. Der Baubeginn richtet sich nach dem Planungsfortschritt und ist für Mitte 2024 geplant.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die Teilpunkte aus der Leistungsphase 2 sowie die Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI § 34 (siehe Anlage Mustervertrag) beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI gemäß §§ 14, 17 VgV in Verbindung mit §§ 73 ff VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Bei der Auswahl für die 2. Stufe werden maximal 3-5 Bewerber berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung der 5 Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Erfüllung der Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Auswahlkriterien mit Gewichtung:
1) Unternehmensbezogene Leistungen 20 %
2) Projektbezogene Erfahrungen (Referenzen) 80 %
Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für das weitere Verfahren berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Kriterium „Referenzen“ gegenüber dem Kriterium „Unternehmensbezogene Leistungen“. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die Teilpunkte aus der Leistungsphase 2 sowie die Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI § 34 (siehe Anlage Mustervertrag) beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
- § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Personenschäden und in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Sachschäden bzw. Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt die mit der Ausführung des Auftrages in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) und Wettbewerbsregister anfordern.
- § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
- § 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft.
- § 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
- § 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
- Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe in Anlehnung an §§ 43 bis 47 VgV i.V.m. § 123 und 124 GWB bestehen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot)
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der vorgesehenen Projektleitung. Mindestanforderung: mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung, Nennung von mind. einem Referenzprojekt bei der die Person als Projektleitung tätig war mit mind. netto 1,5 Mio. € Herstellungskosten.
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der vorgesehenen Bauleitung. Mindestanforderung: mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung, Nennung von mind. einem Referenzprojekt bei der die Person als Bauleitung tätig war mit mind. netto 1,5 Mio. € Herstellungskosten.
- § 45 (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV: Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 an (Angaben netto auf [Betrag gelöscht] Euro gerundet). Die jährlichen Angaben für die Jahre 2019 - 2021 werden gemittelt. Es können max. 50 Punkte erreicht werden. Gesamtbewertung gemäß Bewertungsmatrix (Anlage 2).
- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen im Bereich Planung und Bauleitung, einschließlich Büroinhaber_innen (ohne kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021). Es können max. 150 Punkte erreicht werden. Gesamtbewertung gemäß Bewertungsmatrix (Anlage 2).
- § 46 (3) Nr. 1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büro-/Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
1) Einzelreferenz 1: Nennung eines Referenzprojektes "Neubau Feuerwehrgerätehaus / Feuerwache oder vergleichbare Rettungsstation".
Mindestanforderungen:
- Leistungserbringung und Fertigstellung in den letzten 7 Jahren (Fertigstellung nach 01.01.2015)
- Mind. erbrachte Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß HOAI
Es können max. 300 Punkte erreicht werden. Gesamtbewertung gemäß Bewertungsmatrix (Anlage 2).
2) Einzelreferenz 2: Nennung eines Referenzprojektes "Neubau / Sanierung / Umbau im Bereich öffentlicher Auftraggeber".
Mindestanforderungen:
- Leistungserbringung und Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Fertigstellung nach 01.01.2017)
- Mind. erbrachte Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß HOAI
Es können max. 250 Punkte erreicht werden. Gesamtbewertung gemäß Bewertungsmatrix (Anlage 2).
3) Einzelreferenz 3: Nennung eines Referenzprojektes "Neubau in Passivhausstandard".
Mindestanforderungen:
- Leistungserbringung und Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Fertigstellung nach 01.01.2017)
- Mind. erbrachte Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß HOAI
- Brutto-Grundfläche von mindestens 500 m²
Es können max. 250 Punkte erreicht werden. Gesamtbewertung gemäß Bewertungsmatrix (Anlage 2).
Nachweis des besonderen Berufsstandes gemäß § 75 (1) und (3) VgV.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die gefordeten fachlichen Anforderungen an die Gebäudeplanung erfüllen.
Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt_in tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Beweber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Sämtliche planungsrelevanten Informationen, wie die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie 2019, Bauvoranfrage 2019, Raumprogramm, Informationen zum Feuerwehrbetrieb, Schallschutzgutachten, hydrogeologisches Gutachten, Bauvorbescheid Variante Tiefgarage, Planung Variante Parkgarage, Bauvoranfrage 2022.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig (siehe VgV-Teilnahmebedingungen Stadt Freiburg). Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 25.05.2022, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]