Planungsleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 53.3/ 1000999817/ALN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aln-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW
Rahmenvereinbarung Planungsleistungen an BOS-Funkstandorten des Landes NRW
NRW
In Deutschland wird ein flächendeckendes Funknetz auf der Basis des TETRA-Standards betrieben, das von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem technischen Hilfswerk genutzt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Infrastruktur der Basisstationen und des Zugangsnetzes in NRW verantwortlich. Die Anbindung der Leitstellen sowie die Verbindung der Basisstationen untereinander und an die Vermittlungsstellen der BDBOS erfolgt nach Möglichkeit per Richtfunk. Auf Grund re-gelmäßiger Netzänderungsmaßnahmen müssen vorhandene Funkstationen nachgerüstet und weitere Basisstationen und Repeater errichtet oder zurückgebaut werden. Ferner ist die Anbindung diverser Liegenschaften per Richtfunk an das Digitalfunknetz vorzunehmen.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Generalplanung für den Umbau, Neubau von Basisstationen, Repeatern und anderen Funkstandorten, Richtfunknachrüstungen und Funkanbindungen von Dienstliegenschaften der Polizei NRW. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit drei Auftragnehmern abzuschließen.
Dieser Vertrag soll eine feste Laufzeit von zwei Jahren haben. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich - höchstens zweimal - um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Dieser Vertrag soll eine feste Laufzeit von zwei Jahren haben. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich - höchstens zweimal - um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie einer gültigen Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Architektenkammer für den Objektplaner bzw. bei juristischen Personen für den verantwortlichen Bearbeiter. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäi-schen Wirtschaftsraum haben eine Kopie ihres Diploms, Prüfungszeugnisses oder eines sonstigen Befähigungsnachweises vorzulegen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
2. Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung
sein.
Jeder Bieter/ jede Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz über Generalplanungsleistungen an mindestens 60 Mobilfunkstandorten (BOS-Funk und/oder Mobilfunkstandorte der Netzbetreiber Telefonica, Telekom oder Vodafone) seit dem 1. April 2019 nachweisen. Dabei ist es zulässig, wenn der Bieter entweder eine Referenz über 60 Mobilfunkstandorte oder aber mehrere Referenzen über insgesamt 60 Mobilfunkstandorte seit dem 1. April 2019 nachweist.
Kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft keine Referenz nachweisen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird für die dreibestplatzierten Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO bzw. aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Bei der Auftragsausführung sind die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen und Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt nicht-öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In mindestens 2 und maximal 4 Jahren
Die Vergabeunterlagen inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf
dem Vergabemarktplatz NRW unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar.
Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal einzureichen.
Für die Angebotskalkulation wird vom Auftraggeber empfohlen, Einsicht in das Planungshandbuch zur Errichtung von Standorten für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen. Da dieses Planungshandbuch als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft ist, muss zunächst ein Verfahren mit dem Geheimschutz des Auftraggebers durchlaufen werden. Details sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D9PZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.