EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Hohenlohekreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Hohenlohekreis
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll.
Die zu vergebende Leistung wird in einem Los vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen dargestellt.
Hohenlohekreis
– Gestellung von fünf 38-m³- bis 40-m³-Abrollcontainern und zwei Presscontainern:
–– 3 Abrollcontainer ohne Deckel am Wertstoffhof Stäffelesrain,
–– 2 Abrollcontainer mit Deckel an der AIH (Arbeits-Initiative Hohenlohekreis) gGmbH in Neuenstein,
–– 2 Presscontainer (á 20 m³/22 m³) am Wertstoffhof Stäffelesrain.
– Übernahme des Sperrmülls am Wertstoffhof Stäffelesrain und der AIH Neuenstein und Transport zu einer Vorbehandlungsanlage;
– Übernahme von Sperrmüll aus dem Holsystem („kommunale Abfuhr“) an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestelle (aktuell: Umschlagstelle Öhringen, Fa. Kurz Recycling) und Transport zu einer Vorbehandlungsanlage;
– Entsorgung/Verwertung des vorbehandelten Sperrmülls, inkl. Entsorgung der Reststoffe.
Vergleiche Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2029), sofern dieser nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption/-en).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von gemischtem Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07);
– Nutzungsnachweis/-e der ggf. angebotenen (Erst-)Behandlungsanlage für Sperrmüll sowie der vorgesehenen Entsorgungsanlage/-n;
– Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen:
– Bei der Nutzung einer Behandlungsanlage (Erstbehandlungsanlage) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde besteht.
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 1.000 Mg/a gemischtem Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07) für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt für die Menge die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis/-e der ggf. angebotenen (Erst-)Behandlungsanlage für Sperrmüll sowie der vorgesehenen Entsorgungsanlage/-n für die gesamte Vertragslaufzeit. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Die jeweilige Anlage zur Behandlung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung/Entsorgung von Sperrmüll (AVV 20 03 07) genehmigt sein.
– Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen:
– Bei der Nutzung einer Behandlungsanlage (Erstbehandlungsanlage) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535). Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.