Aktualisierung der Anwendung des Datenmanagements zu den Natura 2000 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2-53201-2022-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.BfN.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktualisierung der Anwendung des Datenmanagements zu den Natura 2000
Gegenstand der Ausschreibung ist die Aktualisierung des Datenmanagements zu den FFH-Berichtspflichten und des FFH-Monitorings.
Der erste Teil des Workflows umfasst ein webgestütztes System zum Upload von Daten im XML-Format durch die Bundesländer, automatisierte Prozesse zur Qualitätssicherung mit Rückmeldungen an die Datenlieferanten und die abschließende Annahme der Daten. Diese Arbeitsschritte erfolgen auf einem externen Server beim Hosting-Provider des BfN.
Nach Übertragung der Daten in eine Oracle-Instanz des BfN sind Schritte zur Zusammenführung der Daten sowie verschiedene, den jeweiligen fachlichen Anforderungen angepasste Auswertungs- und Exportmöglichkeiten erforderlich.
Die bestehenden Prozesse und Strukturen sind an weiterentwickelte Anforderungen anzupassen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Aktualisierung des Datenmanagements zu den FFH-Berichtspflichten und des FFH-Monitorings.
Der erste Teil des Workflows umfasst ein webgestütztes System zum Upload von Daten im XML-Format durch die Bundesländer, automatisierte Prozesse zur Qualitätssicherung mit Rückmeldungen an die Datenlieferanten und die abschließende Annahme der Daten. Diese Arbeitsschritte erfolgen auf einem externen Server beim Hosting-Provider des BfN.
Nach Übertragung der Daten in eine Oracle-Instanz des BfN sind Schritte zur Zusammenführung der Daten sowie verschiedene, den jeweiligen fachlichen Anforderungen angepasste Auswertungs- und Exportmöglichkeiten erforderlich.
Die bestehenden Prozesse und Strukturen sind an weiterentwickelte Anforderungen anzupassen.
Hintergrund:
Gemäß der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG), die zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa beitragen soll, müssen die Mitgliedstaaten für ihr Gebiet alle sechs Jahre über die Umsetzung und die Erreichung der Ziele berichten.
Für diesen Bericht ist die Erfassung der Vorkommen von bestimmten Arten und Lebensraumtypen nötig, welche in den Anhängen I, II, IV und V der Richtlinie festgelegt sind, sowie die Bewertung des Zustands ihrer Einzelvorkommen. Die Datenerhebung obliegt im föderalen System Deutschlands den Bundesländern.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeitet auf Basis dieser und weiterer Datenquellen im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen Berichtsentwurf einschließlich der Bewertung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensraumtypen auf Ebene der drei biogeografischen Regionen in Deutschland.
Für den letzten Berichtszeitraum (2013-2018) wurde eine Anwendung bestehend aus mehreren Modulen entwickelt, welche die Übermittlung der Länderdaten über einen webbasierten Uploadprozess mit automatischer Qualitätsprüfung und Rückmeldung an die Lieferanten ermöglicht, sowie eine weitgehend automatisierte Zusammenführung der Länderdaten zu einem deutschlandweiten Datenbestand mit versionierter Haltung und die Auswertung der Daten. Die Haltung und Verwaltung der Daten am BfN geschieht dabei in einer zentralen Oracle-Instanz.
Die für den letzten Berichtszeitraum entwickelte Anwendung soll modernisiert werden. Die Benutzeroberfläche der zentralen Komponente soll neu implementiert, die Datenstrukturen und Regeln an die Vorgaben der EU für die aktuelle Berichtsperiode (2019-2024) angepasst und einige funktionale Verbesserungen sowie Änderungen in der Datenstruktur implementiert werden. Die Übermittlung der Länderdaten an das BfN muss im 3.Quartal 2023 beginnen.
Die Komponente, welche bisher die Auswertung der raumbezogenen Daten und die Erzeugung standardisierter Karten übernommen hat, wird unabhängig von diesem Projekt abgelöst. Deswegen müssen entsprechende Schnittstellen in der Anwendung ausgewechselt werden. Des Weiteren soll die Anwendung so angepasst werden, dass Berichte für zukünftige Berichtszeiträume ohne zusätzlichen Implementierungsaufwand erstellt werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 24. Mai 2022 über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet.
Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Gestellte Fragen und Antworten werden seitens des Bundesamtes für Naturschutz spätestens am 01. Juni 2022 über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bekanntgegeben. Sollten am 01. Juni 2022 keine (weiteren) Bieterfragen nebst Antworten bekanntgegeben werden, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt worden sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 134 und 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3 Nr. 4 GWB).