Gärtnerische Pflegearbeiten sowie Entwicklungs- und Unterhaltspflege am Campus Duisburg, Essen und deren Außenliegenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 09-22 LK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-due.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gärtnerische Pflegearbeiten sowie Entwicklungs- und Unterhaltspflege am Campus Duisburg, Essen und deren Außenliegenschaften
Gärtnerische Pflegearbeiten sowie Entwicklungs- und Unterhaltspflege am Campus Duisburg, Essen und deren Außenliegenschaften
Gärtnerische Pflegearbeiten sowie Entwicklungs- und Unterhaltspflege am Campus Duisburg und Außenliegenschaften
Universität Duisburg-Essen Universitätsstr. 2 45141 Essen Campus Duisburg und Außenliegenschaften
Gärtnerische Pflegearbeiten sowie Entwicklungs- und Unterhaltspflege am Campus Duisburg und die Außenliegenschaften
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Die Zuschlagskriterien sind unter "Vergabeunterlagen / Anschreiben" hochgeladen.
Gärtnerische Pflegearbeiten sowie Entwicklungs- und Unterhaltspflege am Campus Essen und Außenliegenschaften
Universität Duisburg-Essen Universitätsstr. 2 45141 Essen Campus Duisburg und Außenliegenschaften
Gärtnerische Pflegearbeiten sowie Entwicklungs- und Unterhaltspflege am Campus Essen und die Außenliegenschaften
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Die Zuschlagskriterien sind unter "Vergabeunterlagen / Anschreiben" hochgeladen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft.
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
3) ggf. Eignungsleihe_Unterauftrag
4) ggf. Unterauftragnehmer_verpflichtungserklärung.
Ein Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden 2,5 Mio. EUR je Schadensfall.
Obhuts- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen.
Die Eignungskriterien ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und der Auftragsbekanntmachung. Weitere beizubringende Nachweise und Erklärungen ergeben sich aus den weiteren Auftragsunterlagen, insbesondere dem Formular EU_325, das bei widersprüchlichen Angaben im Projektraum Vorrang vor anderen Informationsquellen hat.
Es ist eine qualifizierte Objektleitung (Gärtnermeister FR Garten- und Landschaftsbau, Agrarbetriebswirt oder Gartenbauingenieur) erforderlich. Mindestens eine vor Ort anwesende Arbeitskraft sowie die jederzeit erreichbare Objektleitung müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, um
Verständigungsprobleme bei jeder tätigkeitsbezogenen Kommunikation auszuschließen und Warn- und Gefährdungshinweise erkennen und verstehen zu
können. Mit dem Angebot ist daher ein Qualifikationsnachweis
(Berufsabschlusszertifikate, Urkunde oder Facharbeiterbrief) der Objektleitung einzureichen.
Neben der Leistungsbeschreibung sowie dem Vordruck EU_325 gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine nichtöffentliche Öffnung. Eine Ortsangabe unterbleibt aus diesem Grund.
Die Angebotsöffnung ist nichtöffentlich.
Es sind lediglich Vertreter der Vergabestelle befugt, der elektronischen Angebotsöffnung beizuwohnen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MDLA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.