Stadt Schwerte - Initiative ergreifen Referenznummer der Bekanntmachung: 30-10-71-72/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schwerte - Initiative ergreifen
"Initiative ergreifen" ist ein Angebot der Städtebauförderung Nordrhein - Westfalens. Es will durch die gezielte Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements zur Verbesserung städtebaulicher, kultureller und sozialer Infrastrukturen in Kommunen beitragen.
Seit Bestehen des Beratungsangebotes wurden rund 80 bürgerschaftlich getragene Projekte in die Förderung gebracht und zahlreiche weitere Projektideen beraten.
Stadt Schwerte 58239 Schwerte
Das Angebot richtet sich an zivilgesellschaftliche Initiativen, die mit ihren Projekten einen öffentlichen Nutzen erbringen und so die lebensweltlichen, baulichen oder landschaftlichen Gegebenheiten vor Ort verbessern. Gefördert werden Projekte, die eine Verbesserung der sozialen, kulturellen oder nachbarschaftlichen Infrastruktur in den Städten und Stadtteilen schaffen. Hierzu gehören insbesondere die Instandsetzung und Umnutzung denkmalgeschützter oder städtebaulich bedeutsamer Gebäude zu öffentlichen Zwecken dienenden Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen und die Herrichtung und Neunutzung von innerstädtischen Freiflächen oder Brachen.
Voraussetzung ist, dass das Projekt Bestandteil einer Gesamtmaßnahme im Rahmen eines integrierten Handlungskonzepts in einem beschlossenen Stadterneuerungsgebiet ist. Die Initiativen unterstützen damit das Anliegen der Kommunen, festgestellte städtebauliche Missstände in einem ausgewiesenen Gebiet zu beseitigen.
Für die Umsetzung des Beratungsangebotes ist ein externes Unternehmen zu ermitteln, das die Projekte im Rahmen einer Erstberatung als auch im Rahmen eines Qualifizierungs- und Realisierungsprozesses auf ihrem Weg zur Förderreife und zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit begleitet und berät. Besonderes Augenmerk soll auf das Ziel des Beratungsprozesses gelegt werden, Projektträger und Projektträgerinnen bei
Fragestellungen und Herausforderungen kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Art zu begleiten.
Der Auftrag wird vergeben für ein Jahr (1. August 2022 bis 31. Juli 2023) mit der Option einer jährlich zu verlängernden Beauftragung auf der Grundlage des mit diesem Angebot genannten Preises.Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und Erteilung entsprechender Erlaubnisse sowie Erklärung zu bestehenden Eintragungen bei Registern und Kammern.
I. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
II. Erklärung zum Gründungsjahr des Unternehmens
III. Weitere Nachweise zur ordnungsgemäßen Abgabe von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
I. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der für die Projektberatung verantwortlichen Personen hervorgeht
II. Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten drei Jahren
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Darunter fallen insbesondere Referenzen die Kenntnisse in den folgenden Handlungsfelder erfordern:
o Städtebau und Strukturentwicklung
o Architektur, Bau- und Landschaftsplanung
o Entwicklung zivilgesellschaftlicher Organisationsformen
o Trägermodelle mit Differenzierung der Eigentümer- und
o Betreiberverantwortung
o Betriebswirtschaft, Aufbau von Betriebsstrukturen,
o Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Betriebsmodelle
o gemeinwohlorientierter Einrichtungen
o Gemeinnützigkeit und Steuerrecht
o Moderation, Präsentation, Prozesssteuerung
o Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Städtebauförderung, der Denkmalpflege und Industriekultur
Weiterhin Erfahrungen in Kooperationen und Netzwerkarbeit:
o mit Ministerien und Landesbehörden
o mit der Kommunalverwaltung und -politik
o mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vereinen, die insbesondere im
o sozialen oder kulturpolitischen Bereich tätig sind
o mit Architekten und Stadtplanern und Unternehmensberatern
o mit Stiftungen, Sponsoren und Unternehmern
Angaben zu mehr als 4 Referenzen sind nicht gewünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5LYYLV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen ( § 160 Abs.3 S. 1 Nr. 4 GWB).