Jahresvertrag Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://korschenbroich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresvertrag Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung mit Verlängerungsoption
2-Jahresvertrag für die Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung im Stadtgebiet Korschenbroich
Stadtgebiet Korschenbroich 41352 Korschenbroich
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst folgende Hauptleistungen:
- ca. 224 km Unterhaltsreinigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen pro 2 Jahre (gem. Spülplan)
- ca. 6.050 Stk Unterhaltsreinigung von Schachtbauwerken in 2 Jahre (gem. Spülplan)
- ca. 53 Stk Unterhaltsreinigung von Betriebspunkten gem. beiliegendem Reinigungsplan
- ca. 75 Stk Unterhaltsreinigung von Hauspumpwerken pro Jahr
- ca. 14 km Inspektion von Kanälen pro Jahr
- 3.657 Stk Unterhaltsreinigung von Straßenabläufen für Trockenschlamm 1/2 jährlich
- 2.415 Stk Unterhaltsreinigung von Straßenabläufen für Nassschlamm jährlich
- ca. 28 Stk Unterhaltsreinigung von Kleinkläranlagen
- ca. 10 Stk Unterhaltsreinigung von abflusslosen Gruben
Gegenstand der Ausschreibung sind die nach SüwVO Abw, Teil1 durchzuführenden Zustandsuntersuchungen einschließlich der vorhergehenden Kanalreinigung und den erforderlichen Überleitungsmaßnahmen. Die Reinigungs- und Inspektionsleistungen sind für turnusmäßige Untersuchungen, Abnahme-, Gewährleistungsuntersuchungen auszuführen. Zudem können vom AG kurzfristig Maßnahmen benannt werden, die sich aus dem täglichen Geschäft ergeben. Weiterhin ist die Reinigung und Inspektion von Schächten, Straßeneinläufen, Pumpenanlagen und weiteren Betriebspunkten gemäß SüwVO Abw, Teil 1 sowie deren Aufnahme Gegenstand dieser Ausschreibung. Im Zuge der Schacht- und Senkenreinigungsarbeiten sind die Bauwerke auf Rattenbestand zu prüfen. Die Ergebnisse sind in vom Auftraggeber erstellte Listen einzutragen und in den bereitgestellten Planunterlagen zu vermerken. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe eingehend über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Alle Arbeiten sind in Eigenleistung von qualifiziertem und fachlich geschultem Personal durchzuführen. Die Inspektionsarbeiten werden von einem Mitarbeiter des Städtischen Entsorgungsbetriebes Korschenbroich beaufsichtigt. Vom Auftraggeber werden keine Hilfskräfte und Geräte zur Verfügung gestellt.
Es besteht eine Verlängerungsoption des 2-Jahresvertrages um weitere 2 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYYHZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.