Kooperation zur Umsetzung des Handlungskonzeptes zur Integration von südosteuropäischen Zuwanderern zur Realisierung der kommunalen Strategie "Integrationsförderung EU2-Zuwanderung" der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperation zur Umsetzung des Handlungskonzeptes zur Integration von südosteuropäischen Zuwanderern zur Realisierung der kommunalen Strategie "Integrationsförderung EU2-Zuwanderung" der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt zur Realisierung der kommunalen Strategie "Integrationsförderung EU2-Zuwanderung" die Kooperation zur Umsetzung des Handlungskonzeptes zur Integration von südosteuropäischen Zuwanderern europaweit aus.
Ausländer- und Flüchtlingsamt Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm Das Angebot muss in den Sozialräumen und Stadtteilen der zugewanderten Bevölkerung stattfinden, insbesondere im Hammer Westen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine räumliche Verortung in Hamm vorhanden ist, um Angebote vor Ort zu initiieren und eine Anlaufstelle für die Zielgruppen zu haben.
Der Auftragnehmer verfügt über geeignete Räumlichkeiten, die als Quartiersbüro im Hammer Westen für das Team sowie als feste Anlaufstelle während der Vertragslaufzeit im Sozialraum zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer führt mit einem Team aus einer Hauptschlüsselfigur (1,0 VZÄ) und Schlüsselfiguren (6,0 VZÄ) das Konzept im Rahmen der Regel- und Projektstruktur der kommunalen Strategie "Integrationsförderung EU2-Zuwanderung" unter strategischer Leitung des Auftraggebers durch. Schwerpunkt sind die bulgarischen Zugewanderten (5VZÄ), die Arbeit im rumänischen Bereich soll mit 1 VZÄ umgesetzt werden. 5 VZÄ müssen mit Auftragserteilung zum 01.05.2022 besetzt sein. Die restlichen 2 VZÄ Schlüsselfiguren mit dem Schwerpunkt bulgarischer Zugewanderter sind spätestens bis zum 01.09.2022 vollständig zu besetzen.
Zielsetzung:
Das Projekt hat zum Ziel, die Teilhabe der in Hamm lebenden Zugewanderten aus Südosteuropa (Rumänien und Bulgarien) am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben der Stadt Hamm aktiv zu ermöglichen.
Hierzu müssen auf der Grundlage von niederschwelliger, z. T. sozialarbeiterischer Angebote Zugänge geschaffen werden, wovon die Zugewanderten und die Aufnahmegesellschaft profitieren sollen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Gesundheit, Sprache, Wohnen und Arbeit.
Diese Aspekte sind für die ankommende Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Aus Sicht des Auftraggebers müssen vor allem die Zugänge für das Bildungssystem von schulpflichtigen Kindern aber auch von Kleinkindern in die Kita als auch von Eltern zur Aus- und Weiterbildung vom Auftragnehmer ins Auge gefasst werden. Die weiteren Aspekte spielen hierbei eine besondere Rolle, damit den Zugewanderten Chancen eröffnet werden, ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu bestreiten. Hierfür sind neben Kenntnissen der Sprache auch Wissen über unterschiedliche Systeme in Deutschland notwendig, u.a. über das deutsche Gesundheitswesen, den Arbeitsmarkt, Wohnsituation und Angebote in den Sozialräumen vor Ort, welches durch den Auftragnehmer vermittelt werden muss. Ein aktives Schnittstellenmanagement zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und weiteren lokalen Akteuren vor Ort wird vorausgesetzt.
Die Option wird vor Vertragsablauf spätestens zum 30.09. schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet auch nach Ablauf der Option, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens zum 31.12.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kooperation zur Umsetzung des Handlungskonzeptes zur Integration von südosteuropäischen Zuwanderern zur Realisierung der kommunalen Strategie "Integrationsförderung EU2-Zuwanderung" der Stadt Hamm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.ksd-sozial.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Konzept max. 10 Seiten
(1.6) Personalerhebungsbogen je Person (Vordruck) mit Angaben zur
- Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals.
- Referenzen des Personals
- Begründung der Eignung des Personals
(2) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung:
(2.1) namentliche Benennung des Mitarbeiters und Nachweis der Qualifikation
(2.2) Nachweis der Zuverlässigkeit, erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 2 BZRG für das eingesetzte Personal
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Wertungsmatrix
(6.3) Bewerbungsbedingungen
(6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.6) Informationsblatt DSGVO
(6.7) Muster_Kooperationsvereinbarung.pdf
(6.8) Muster_Nutzungsüberlassungsvertrag.pdf
(6.9) Muster_Zielvereinbarung_peer2peer.pdf
(7.0) Wertungsmatrix_peer2peer.pdf
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD49T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html