Gestaltung Glasmuseum - Ergänzung biografisches Konzept Referenznummer der Bekanntmachung: 01VB/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinbach
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung Glasmuseum - Ergänzung biografisches Konzept
Umgestaltung des Glasmuseums - hier: Ausgestaltung des gesamten Glasmuseums zu einem biografischen Gesamtkonzept
Stadt Rheinbach - Glasmuseum Himmeroder Wall 53359 Rheinbach
Umgestaltung des Glasmuseums - hier: Ausgestaltung des gesamten Glasmuseums zu einem biografischen
Gesamtkonzept.
2019/20 wurden zunächst 3 Räume - Barock, Biedermeier und Historismus - umgestaltet, 2020/21 kam der Raum Jugendstil hinzu. Nun wird angestrebt das Glasmuseum der Stadt Rheinbach insgesamt gemäß der bisherigen Umgestaltungen in ein biografisches Gesamtkonzept einzubetten und das Museum somit zeitgemäß und modern auszurichten. Dabei wird eine präsentationsästhetische Angleichung bisher noch nicht erneuerter Räume vorgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 a) der Vergabeverordnung können öffentliche Auftraggeber Aufträge im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb u.a. dann vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil ein einzigartiges Kunstwerk oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umgestaltung Glasmuseum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter bzw. einem Bewerber ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von diesem mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1
GWB nur auf Antrag zulässig.
Im Falle eines Antrages auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 3 GWB, nach dem die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB dann nicht eintritt, wenn:
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet den Vertrag abzuschließen und - der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde,
müsste ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens somit innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen gestellt werden.
Im Rahmen einer Vorinformation unter der Nummer 2022/S 061-160659 wurde das Verfahren bekannt gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD9D5VU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html