Rahmenvereinbarung zur Anmietung von fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtischen Schulen der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Anmietung von fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtischen Schulen der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Anmietung von ca. 275 fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtische Schulen der Stadt Hamm, europaweit aus.
Hamm 124 Standorte einschließlich städtischer Schulen im Stadtgebiet Hamm.
Die Standorte sind in der Anlage "Standortliste.xlsx" aufgeführt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Mietvertrages als All-In-Vertrag (Gerätemiete + Preis je Einzelkopie) über die Laufzeit von 5 Jahren zur Anmietung von insgesamt ca. 277 Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für 124 Standorte einschließlich städtischer Schulen im Stadtgebiet Hamm.
Die Standorte sind in der Anlage "Standortliste.xlsx" aufgeführt.
Der Vertragsgegenstand umfasst zusätzlich die Reparatur und Wartung, die rechtzeitige Versorgung der Kopierer mit Verbrauchsmaterialien (außer Papier und Heftklammern) sowie unter anderen das Aufstellen und Umstellen der Geräte, die Einweisung in die Geräte.
Die Anforderung an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
Als monatliche Grundmiete sind die reinen Gestellungskosten für das Gerät zu verstehen, verteilt auf 60 Monate. Sollten Optionen bei der Grundausstattung bereits inklusive sein, so müssen sie in der Grundmiete einbezogen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(1.6) Konzept zum Flottenmanagement
(1.7) Konzept zum Rolloutmanagement
(1.8) Servicekonzept
(1.9) Produktbeschreibungen mit techn. Datenblättern zu allen angebotenen Gerätetypen
(2.0) GS-Zeichen und Zertifikate
RoHs (Herstellererklärung), WEEE (Herstellererklärung), DE ZU-219 "Blauer Engel" bzw. sämtliche Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, Sicherheitsdatenblätter/ Umweltdatenblätter je Kopiertyp
(2.1) Ggf. weitere Zertifizierungen für die angebotenen Geräte
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
(7.6) Standortliste.xlsx
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4F7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html