Rahmenvereinbarung zur Anmietung von fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtischen Schulen der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/009

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Anmietung von fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtischen Schulen der Stadt Hamm

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Anmietung von ca. 275 fabrikneuen, marktgetesteten, digitalen Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für die Verwaltung und städtische Schulen der Stadt Hamm, europaweit aus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30120000 Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
30121000 Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte
30122000 Offsetdruckmaschinen zur Verwendung im Büro
30123000 Büromaschinen
30124000 Teile und Zubehör für Büromaschinen
30125000 Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte
30232100 Drucker und Plotter
30232110 Laserdrucker
30232130 Farbgrafikdrucker
30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hamm 124 Standorte einschließlich städtischer Schulen im Stadtgebiet Hamm.

Die Standorte sind in der Anlage "Standortliste.xlsx" aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Mietvertrages als All-In-Vertrag (Gerätemiete + Preis je Einzelkopie) über die Laufzeit von 5 Jahren zur Anmietung von insgesamt ca. 277 Multifunktionsgeräten (farbig) verschiedener Leistungsklassen für 124 Standorte einschließlich städtischer Schulen im Stadtgebiet Hamm.

Die Standorte sind in der Anlage "Standortliste.xlsx" aufgeführt.

Der Vertragsgegenstand umfasst zusätzlich die Reparatur und Wartung, die rechtzeitige Versorgung der Kopierer mit Verbrauchsmaterialien (außer Papier und Heftklammern) sowie unter anderen das Aufstellen und Umstellen der Geräte, die Einweisung in die Geräte.

Die Anforderung an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Umwelteigenschaften (Geräuschemissionen) / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Als monatliche Grundmiete sind die reinen Gestellungskosten für das Gerät zu verstehen, verteilt auf 60 Monate. Sollten Optionen bei der Grundausstattung bereits inklusive sein, so müssen sie in der Grundmiete einbezogen werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-202207
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.

(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:

(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen

(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen

(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen

(1.4) Vordruck "Angebot"

(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)

(1.6) Konzept zum Flottenmanagement

(1.7) Konzept zum Rolloutmanagement

(1.8) Servicekonzept

(1.9) Produktbeschreibungen mit techn. Datenblättern zu allen angebotenen Gerätetypen

(2.0) GS-Zeichen und Zertifikate

RoHs (Herstellererklärung), WEEE (Herstellererklärung), DE ZU-219 "Blauer Engel" bzw. sämtliche Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, Sicherheitsdatenblätter/ Umweltdatenblätter je Kopiertyp

(2.1) Ggf. weitere Zertifizierungen für die angebotenen Geräte

(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:

(3.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.

(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:

(7.1) Leistungsbeschreibung

(7.2) Bewerbungsbedingungen

(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen

(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe

(7.5) Informationsblatt DSGVO

(7.6) Standortliste.xlsx

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD4F7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2022

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