Realisierungswettbewerb "Rettungszentrum Malterdingen", Gemeinde Malterdingen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb "Rettungszentrum Malterdingen", Gemeinde Malterdingen
Das Bestandsgebäude der Feuerwehr der Gemeinde Malterdingen liegt in beengter Lage in der Ortsmitte, unmittelbar neben dem Rathaus. Das sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich in einer einsatztechnisch ungünstigen Lage und entspricht nicht den heutigen funktionalen Anforderungen der Feuerwehr.
Da eine Sanierung der bestehenden Gebäude aus technischer und wirtschaftlicher Sicht sowie hinsichtlich der ungünstigen Lage nicht sinnvoll ist, sollen die Einrichtungen an einem neuen Standort untergebracht werden.
Parallel zum Neubau der Feuerwehr soll der Ausbau eines DRK-Standorts mit Rettungseinsatzfahrzeugen vorgesehen werden, um die medizinische Notfallversorgung zu gewährleisten und zu verbessern.
Insgesamt soll somit ein „Rettungszentrum“ entwickelt werden, welches über die Gemeinde Malterdingen hinaus der Bevölkerung zur Verfügung steht.
Die Gemeinde Malterdingen stellt zur Umsetzung ein verkehrstechnisch günstig gelegenes Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung. Die Ausloberin erwartet, dass sich durch die Zusammenlegung der Funktionen Synergien im Betrieb und Unterhalt der Einrichtungen ergeben (z. B. gemeinsame Haustechnik). Dennoch müssen die beiden Funktionseinheiten eigenständig nutzbar sein. Das Raumprogramm spiegelt diese Anforderung wider.
Um die beste Lösung für den Neubau eines Feuerwehrhauses sowie eine Unterbringung des DRK-Notarztes zu finden, wurde die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs mit der Zielstellung der Entwicklung eines Bebauungskonzepts für das Grundstück sowie der Ausarbeitung des Gebäudekonzepts mit den zugehörigen Außen- und Freiflächen beschlossen.
Über die Website des Wettbewerbsbetreuers (https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/RZ-Malterdingen-uebersicht/) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zulassung:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen folgenden Zulassungskriterien ausnahmslos genügen:
- fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung online über die Website des Wettbewerbsbetreuers
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. Kopie Eintragungsurkunde als Architekt, Kammermitgliedsausweis, etc., Dokument ist hochzuladen);
- Bewerbererklärung mit Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und mit Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung).
2. Auswahl:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblattes), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien genügen.
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die mindestens 10 Punkte aus einer Kombination der Referenzen nachweisen können. Insg. können max. 24 Punkte erreicht werden.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
Zusätzlich zu den 3 vorab ausgewählten Teilnehmern werden weitere etwa 12 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr als 12 Teilnehmer, entscheidet das Los. Zusätzlich dazu werden zwei potenzielle Nachrücker ebenfalls durch das Los bestimmt.
3. Auswahlkriterien:
Kategorie A1:
Referenzprojekte „Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehrgebäude“ - unmittelbar vergleichbares Projekt (1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte, max. 8 Punkte)
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2 bis 8, mind. 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mind. Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mind. 1,0 Mio. netto
- Angabe BGF (mind. 500 m²)
- Übergabe an den Nutzer nach 1.1.2012 bis zum 30.4.2022
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Kategorie A2:
Referenzprojekte „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber“ (1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte, max. 6 Punkte)
- als öffentliche Auftraggeber gelten auch kirchliche Träger
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2 bis 8, mind. 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mind. Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mind. 1,0 Mio. netto
- Angabe BGF (mind. 500 m²)
- Übergabe an den Nutzer nach 1.1.2012 bis zum 30.4.2022
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Kategorie A3:
Referenzprojekte „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein“ (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2 bis 8, mind. 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mind. Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mind. 1,0 Mio. netto
- Angabe BGF (mind. 500 m²)
- Übergabe an den Nutzer nach 1.1.2012 bis zum 30.4.2022
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Kategorie A4:
Referenzprojekte „Wettbewerbserfolg“ - Preise und Anerkennungen (1 Projekt: 1 Punkt, 2 Projekte: 2 Punkte, max. 2 Punkte)
- allgemeines Projekt
- Zeitraum 1.1.2012 bis zum 30.4.2022
- möglich ist eine Mehrfachnennung von Referenzprojekten der Kategorien A1 bis A3 sowie A5
Kategorie A5:
Referenzprojekte „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ (1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte, max. 4 Punkte)
- allgemeines Projekt
- Zeitraum 1.1.2012 bis zum 30.4.2022
- möglich ist eine Mehrfachnennung von Referenzprojekten der Kategorien A1 bis A4
weitere Hinweise zu den Referenzprojekten siehe Pkt. VI.3.1)
„Architektin / Architekt"Fortführung Angaben zu einem besonderen Berufsstand siehe Pkt. VI.3.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
- Qualität des städtebaulichen Konzepts
- Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
- Nutzungskonzept und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Qualität und Funktionalität des Außenanlagenkonzepts
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 39.000 € (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des Betrags ist vorgesehen:
1. Preis 13.500,- €
2. Preis 10.500,- €
3. Preis 8.500,- €
4. Preis 6.500,- €
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Anzahl der Preise sowie die Verteilung der Preissumme ändern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1.) Fortführung von Punkt III.1.10. Auswahlkriterien:
Hinweise zu den Referenzprojekten:
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
Die Darstellung des Referenzprojekts mit den vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien erfolgt über das Online-Formular der Bewerbererklärung. Hier sind als Eigenerklärung alle geforderten Einzelkriterien des jeweiligen Referenzprojekts anzugeben und ein Projektfoto hochzuladen. Alternativ zum Projektfoto kann auch ein Projektblatt nach eingereicht werden, Vorgaben zu Format oder Inhalt des Projektblatts bestehen nicht. Mit Einreichung der Referenzprojekte durch Absenden des Online-Formulars der Bewerbererklärung wird die Einhaltung der geforderten Voraussetzungen bestätigt.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1. Berufsstand:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaf-ten können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.