Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb „Rochdale Barracks“
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb „Rochdale Barracks“
Bielefeld war von 2013 bis 2020 das Hauptquartier der britischen Truppen, die nach dem NATO-Truppenstatut in Deutschland stationiert waren. Nach dem endgültigen Abzug der zuletzt noch ca. 350 Soldaten und Zivilangestellten ist über die zivile Nachnutzung von zwei Kasernenstandorten Rochdale und Catterick sowie mehreren Wohnstandorten zu entscheiden. Die Immobilien befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Der flächenmäßig kleinere Kasernenstandort Rochdale Barracks liegt im Stadtbezirk Mitte an der Oldentruper Straße 65 und umfasst eine Fläche von rund 9 ha. Er ist aus der deutschen Langemarck-Kaserne hervorgegangen.
Die ersten Hauptgebäude sind 1935 bis 1936 erbaut worden und größtenteils bis heute erhalten. In den Jahrzehnten nach der Übernahme durch die britische Armee sind sukzessiv weitere Gebäude entstanden. Die Kaserne wurde überwiegend durch die technische Einheit „Royal Electric and Mechanical Engineers“ (REME) zur Instandhaltung von Fahrzeugen und Geräten genutzt (vgl. Internetseite der britischen Rheinarmee https://baor-locations.org/mossbankbks.aspx.html)
Der Standort weist eine räumliche Zweiteilung auf. Im Norden verfügt er über größere Werkstattbereiche mit Hallen und Aufstellflächen für Fahrzeuge. Der südliche Kasernenbereich mit den vorhandenen historischen Mannschaftsgebäuden wurde zuletzt überwiegend für Verwaltungszwecke genutzt. Auf dem Gelände befinden sich des Weiteren eine Kita, eine Sporthalle, eine Kantine und ein Tennisplatz, der nicht mehr genutzt wird. Grünflächen liegen hauptsächlich in den Randbereichen.
Die Versiegelung ist insgesamt sehr hoch. Es gibt eine größere Anzahl erhaltenswerter Bäume. Die Umgebung ist überwiegend von Wohnnutzungen unterschiedlicher Dichte geprägt. Der noch rechtskräftige Bebauungsplan setzt für die Kaserne eine „Fläche für Gemeinbedarf“ sowie für die Umgebung „Reine Wohngebiete (WR)“ fest. Neben dem Kasernenstandort sollen auch die angrenzenden Flächen (rund 2 ha Oldentruper Straße / Otto-Brenner-Straße) mit kleinteiliger Eigentumsstruktur in der städtebaulich-freiraumplanerischen Entwicklung berücksichtigt werden, da ein großes Aufwertungspotential besteht.
Insgesamt soll somit eine Fläche von rund 11 ha für eine zukünftige Entwicklung überplant werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, städtebaulich qualitätsvolle, innovative und zukunftsweisende Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Stadtplanerin/Architektin/Landschaftsarchitektin oder einen geeigneten Stadtplaner/Architekt/Landschaftsarchitekt als Auftragnehmer/in für die weiteren Planungsleistungen zu ermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur / Landschaftsarchitektur
- Städtebauliche Qualität / Architekturqualität im Kontext einer zukunftsorientierten Quartiersentwicklung
- Freiraumqualitäten und Vernetzungen / Topographie
- Qualität des Erschließungskonzepts
- Einfügung in das Umfeld
b) Funktionalität
- Erfüllung des Wettbewerbsprogramms
- Realisierbarkeit
- Erfüllung der städtebaulich-funktionalen Anforderungen
- Nutzungsqualität
- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
- Qualität des Stellplatznachweises
c) Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten
- Immobilienwirtschaftliche Umsetzung
- Bauabschnittsbildung
- Umgang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung
Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Berlin / Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Zürich / München / München
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Ort: Frankfurt am Main / Nürnberg
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf / Freiburg
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf / Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
29.09.-31.10.2021 Bewerbungsfrist
09.11.2021 Losziehung
KW 47 Versand der Unterlagen
02.12.2021 Rückfragenfrist
14.12.2021 Kolloquium
23.02.2022 Abgabe Planunterlagen
09.03.2022 Abgabe Modell
26.04.2022 Preisgericht
Eröffnung, Bekanntgabe des Ergebnisses und Preisübergabe
am Dienstag, 03.05.2022 um 11:00 Uhr
Foyer des Technischen Rathauses,
August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Im Zeitraum von Dienstag, 03.05. – Freitag, 20.05.2022
im Technischen Rathaus Stadt Bielefeld,
August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld
Allgemeine Öffnungszeiten
Mo. – Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner (Architekt/in / Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in) oder einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger (Architekt/in / Stadtplaner/in und Landschaftsarchitekt/in) die weitere Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs auf Grundlage des Merkblatts 51 „Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung“ (Stand 12/2020) sowie die weitere Bearbeitung des Grünordnungsplans nach § 24 (1) HOAI 2021 als Grundlage für den Bebauungsplan übertragen wird, insbesondere
• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
• soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger/in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.
Es ist beabsichtigt zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV i. V. m. § 122 GWB sind folgende Eignungsnachweise für den nach Abschluss des Wettbewerbs folgenden Planungsauftrag der Ausloberin vorzulegen:
• Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
• wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie
• technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
- Weitergabe an den/die Auftraggeber/in (u.a. Veröffentlichung auf dessen Homepage)
- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens
- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) in Fachmedien
- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und Ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zurKommunikation im Verfahren verwendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzügt rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html