Gebäudehülle
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudehülle
Das rechteckige, kompakte und weitgehend öffnungslose Gebäude ist aufgrund seiner Einstufung als kritische Infrastruktur als massive Stahlbetonkonstruktion geplant. Die Hanglage wird für die Einbindung des zweigeschossigen Gebäudes genutzt, sodass der Baukörper im Norden nur eingeschossig wahrnehmbar ist und die Erschließung somit ebenerdig im Obergeschoss erfolgt. Als Fassade ist eine doppelschalige Stahlbetonwand vorgesehen, die im Obergeschoss zusätzlich eine vorgehängte hinterlüftete Glattblechfassade erhält.
Im Außenbereich wird das Gebäude durch ein umlaufendes Perimeterschutzsystem umgrenzt. Außerhalb dieser Zone sind Stellplätze inkl. Zufahrt sowie Geländemodellierungen vorgesehen.
73061 Ebersbach-Bünzwangen (Flurstück 937) an der Albershäuser Straße
Das rechteckige, kompakte und weitgehend öffnungslose Gebäude ist aufgrund seiner Einstufung als kritische Infrastruktur als massive Stahlbetonkonstruktion geplant. Die Hanglage wird für die Einbindung des zweigeschossigen Gebäudes genutzt, sodass der Baukörper im Norden nur eingeschossig wahrnehmbar ist und die Erschließung somit ebenerdig im Obergeschoss erfolgt. Als Fassade ist eine doppelschalige Stahlbetonwand vorgesehen, die im Obergeschoss zusätzlich eine vorgehängte hinterlüftete Glattblechfassade erhält.
Im Außenbereich wird das Gebäude durch ein umlaufendes Perimeterschutzsystem umgrenzt. Außerhalb dieser Zone sind Stellplätze inkl. Zufahrt sowie Geländemodellierungen vorgesehen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudehülle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen ist der Zugang zu den vollständigen Vergabeunterlagen beschränkt. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nach Unterzeichnung und Rücksendung einer Geheimhaltungsvereinbarung zugänglich gemacht. Die Geheimhaltungsvereinbarung und weitere Einzelheiten der Vorgehensweise sind unter der in Ziff. 1.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).