Freiwillige Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb einer Schilderprägerstelle Referenznummer der Bekanntmachung: 1013044-2022/24732
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-freudenstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Freiwillige Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb einer Schilderprägerstelle
Ausgeschrieben wird der Betrieb einer Schilderprägerstelle im Gebäude des Landkreises Freudenstadt in Freudenstadt. Der Auftrag ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird der Betrieb einer Schilderprägerstelle im Gebäude des Landkreises Freudenstadt in Freudenstadt. Der Auftrag ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB)
- Kriterium: Preis(100)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Bei der Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ausschreibung des Landkreises Freudenstadt, da der Schwellenwert für die verpflichtende Ausschreibung nicht erreicht wird. Es sind daher keine vergaberechtlichen Rechtsbehelfe gegeben. In den Vergabeunterlagen ist die Vergabekammer Baden-Württemberg als Beschwerdestelle genannt. Das erfolgte ausschließlich deshalb, weil die entsprechenden Formulare die Benennung einer Beschwerdestelle zwingend vorsehen. Durch die Benennung der Vergabekammer wird weder deren Zuständigkeit begründet, noch das Vergabenachprüfungsverfahren ermöglicht.